Hallo, ich möchte meinen ausländischen Nachbarn bei der Steuererklärung helfen. Sie haben 3 Söhne, die in Deutschland aufs Gymnasium / die FH gehen und 1 Sohn (26 Jahre alt), der nicht nach D einreisen durfte und daher im Ausland studiert. Wird dabei von den Eltern erheblich unterstützt. Es gibt eine Bescheinigung der ausländischen Uni mit Stempel der dortigen Deutschen Botschaft. Können die Kosten für das Studium und den Unterhalt im Ausland von der deutschen Steuererklärung abgesetzt werden? Vielen Dank für jede Hilfe
HALLO, NACH MEINEM WISS§NSSTAND-OHNE INS STEUERRECHT
MICH EINGELESEN ZU HABEN, SIEHT DIE SITUATION WIE FOLGT AUS.
WER IM INLAND WOHNT; DORT STEUER BEZAHLT KANN AUCH
DORT EVTL: AUSGABEN IN DER EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG
GELTEND MACHEN. UMGEKEHRT SIND KOSTEN, DIE IM AUSLAND
ENTSTEHEN NICHT JVOM DEUTSCHEN STEUERZAHLER ZU BERÜCKSICIHTIGAEN…
SELBST WÜRDE ICH WIE FOLGT VORGEHEN, -OHNE STEUERRECHTLICHE ABKLÄRUNGEN VORZUNEHEN- DIE KOSTEN
MIT BELEGEN BEI DER EINKOMMENSTEUER-ERKL’RUNG INDEUTSCHLAND ANGEBEN UND EINREICHEN.
OB DEM ENTSPROCHEN WIRD, DAS ZEIGT DANN DER EST-BESCHEID
MIT EINEM ENTSPRECHENDEN HINWEIS. JEDENFALLS WÄRE DAMIT
ZUMINDEST DIE ANTRAGSSTELLUNG ERFOLGT.
ICH HOFFE MIT DIESEM HINWEIS ZUMINDEST EINE IDEE MITGETEILT ZU HABEN.
VIEL ERFOLG UND ALLES GUTE.
MIT FREUNDLCIHEM GRUSS
HELMUT WESTHOFF
Grds. ja, bei den Studienkosten unterscheidet man zw. Erst- und Folgestudium: Wendet Euch am besten an StB oder LSt-Hilfeverein
Gruß Fred
Hallo,
da ich hier leider nicht ausreichend Bescheid weiß, kann ich hier leider nicht helfen.
Meine Vermutung allerdings ist, da er nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, wird eine Absetzung der Kosten nicht möglich sein.
Viele Grüße
Da das Kind nicht in Deutschland lebt haben die NAchbarn auch keinen Anspruch auf den Kinder- und Ausbildungsfreibetrag. Ich würde es versuchen Die Kosten als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen.
Gruß H. Werner