Ein Kind ist gestorben, eine Seite im Gesundheitsbuch (o.Ä.) ausgerissen, gerade die, die den Tod betrifft. Keiner kann was zur Todesursache sagen.
Staatsanwaltschaft sagt, dass sie die Akteneinsicht nur an Rechtsanwälte gewährt wird.
Stimmt das? Die Mutter darf nicht mal in die Akte von ihrem Sohn reinschauen?
Was kann sie tun?
Staatsanwaltschaft sagt, dass sie die Akteneinsicht nur an
Rechtsanwälte gewährt wird.
Das ist so nicht richtig. Der Beschuldigte selber kann nach § 147 Absatz 7 StPO auch Akteneinsicht bekommen.
Doch die Mutter des Geschädigten selber ohne Anwalt nicht.
Ein Kind ist gestorben, eine Seite im Gesundheitsbuch (o.Ä.)
ausgerissen, gerade die, die den Tod betrifft. Keiner kann was
zur Todesursache sagen.
Staatsanwaltschaft sagt, dass sie die Akteneinsicht nur an
Rechtsanwälte gewährt wird.
Stimmt das? Die Mutter darf nicht mal in die Akte von ihrem
Sohn reinschauen?
Was kann sie tun?
Obduktionsbericht wird evtl. auf schriftliche Anforderung von Staatsanwaltschaft übersandt (eigene Erfahrung - muß nicht überall so sein).