Irgendwie scheint da ein falsches Verständnis zugrunde zu liegen, was Bafög eigentlich ist.
Bafög ist eine nachrangige Leistung! Es ersetzt keinen Unterhalt der Eltern. Daher kann schon vom Grundsatz her gar nicht der Fall eintreten, dass ein Vater durch „zu hohes Bafög“ nicht mehr unterhaltspflichtig wird.
Wie sollte sich B verhalten, damit er erfahren kann, was denn
in diesem Bescheid nun tatsächlich ausgerechnet worden ist,
welche Anteile die Elternteile B und C zu übernehmen haben?
dann würde ich als B vorschlagen, dass er eine Kopie des Bescheides erhalten möchte, in der alle Daten, die C betreffen, geschwärzt werden. Wenn die Bescheide noch so aussehen, wie zu Zeiten des Studiums meiner Tochter, ist das ganz einfach, nur die Zeilen lesbar zu halten, in denen die erwartete Zuzahlung von Vater bzw. Mutter ist.
Welchen Anteil darüber hinaus auch noch C zahlen muss, kann B dann eigentlich egal sein.
Ach ja, das war auch ein Fall von „Eltern nie verheiratet oder zusammen“.
Kann B bis zur Herausgabe des Bescheides alle Zahlungen an A
einstellen, da B ja davon ausgehen muß, dass A nicht mehr
unterhaltsbedürftig ist?
Das würde ich keinesfalls ohne anwaltliche Beratung empfehlen.
Sicherlich ersetzt es den Unterhalt nicht, aber es verringert ihn.
Viele Studenten meinen ja, Bafög gäbe es noch auf den Unterhalt obendrauf. Das stimmt nicht. Unterhalt wird dann auch nur noch bis zur Höhe des Unterhaltsbedarfs gezahlt und zwar teilen sich da Mutter und Vater rein… so ist das .
Bafög ist eine nachrangige Leistung! Es ersetzt keinen
Unterhalt der Eltern. Daher kann schon vom Grundsatz her gar
nicht der Fall eintreten, dass ein Vater durch „zu hohes
Bafög“ nicht mehr unterhaltspflichtig wird.
Hi, es wäre doch sehr hilfreich wenn diese Aussage belegt werden könnte.
Studenten oder Azubis, mit eigener Wohnung steht derzeit ein Höchstunterhaltssatz von 670-€ zu.
Es werden alle weiteren Einkünfte Kindergeld, Bafög, Azubigehalt errechnet und wenn dieser Betrag 670.-€ unterschreitet, dann wird die verbliebene Restsumme auf BEIDE Elternteile als Unterhaltszahlung verteilt.
MfG ramses90
_Das BAföG geht davon aus, dass zunächst die Auszubildenden selbst und diejenigen, die nach dem bürgerlichen Recht zu ihrem Unterhalt verpflichtet sind, also ihre Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner und Eltern, für den Unterhalt und die Ausbildung aufkommen. Das BAföG tritt mit seinen Leistungen grundsätzlich nur nachrangig ein.
Es werden alle weiteren Einkünfte Kindergeld, Bafög,
Azubigehalt errechnet und wenn dieser Betrag 670.-€
unterschreitet, dann wird die verbliebene Restsumme auf BEIDE
Elternteile als Unterhaltszahlung verteilt.
Lustig - du verlangst einen Beleg? Dann geh mal mit gutem Beispiel voran und belege deine Rechnung.
P.S.: Die meinige ist bereits mit meiner zweiten Antwort belegt / verlinkt.
Nein, tut es nicht! Umgekehrt wird ein Schuh draus: Unterhalt
verringert das Bafög.
Wo immer Sie das gelesen haben, JaninaG, aber wenn ein Student einen Bafög-Antrag stellt, fragt das Bafög-Amt bei den Eltern nicht nach dem Unterhalt den sie an den Sohn zahlen, sondern nach deren Einkommen etc., weil ja Bafög auch nur bis zur Höhe des maximal zustehenden Unterhaltes gezahlt wird, wenn beide Eltern überhaupt nicht in der Lage wären, Unterhalt zu zahlen.
Es gibt kein höheres Bafög als der maximale Unterhaltsbedarf des Studenten beträgt.
weil ja Bafög auch nur bis zur Höhe
des maximal zustehenden Unterhaltes gezahlt wird, wenn beide
Eltern überhaupt nicht in der Lage wären, Unterhalt zu zahlen.
nicht ganz genau: Der Unterhalt wird auf freiwillig vereinbarter Basis gezahlt. Es könnte sein, dass dieser Betrag höher ist, als bei der Berechnung des zumutbaren Unterhalts anlässlich des BAFöG-Antrages herauskommt.
Daher kann es schon interessant sein, ob weniger Unterhalt angemessen wäre. Und das steht im Bescheid.