SOKA Bau Winterzeit / Wintergeld

Guten Abend Liebe Gemeinschaft,

Wir sind ein Unternehmen was im Bauhauptgewerbe tätig ist.
Nun ist es so, daß ab Winterregelung eine 63% Klausel gibt. Das heißt, wenn wegen der Wetterlage bei nicht Arbeitsantritt ja diese in Kraft tritt.
Nun war auf einer Versammlung dieses Jahr davon die Rede, wer in dieser Zeit wo, Schlechtwetter Geld fließt, krankgeschrieben ist, auch nur Anspruch auf diese 63% hat. Ist das wirklich so?
Hat man nicht trotzdem Anspruch auf die 100% ?
Es wurde deshalb entschieden um die Mitarbeiter nicht zu ermutigen krank zu machen bei dem Wetter.
Wer weiß mir da zu helfen?

Mit freundlichen Grüßen

Da passt doch was nicht. Hast du es genau umgekehrt geschrieben ?
Denn wenn Kranke 100 % Lohn bekämen, die Nichtkranken aber nur 63 % dann hätten doch idie Nichtkranken den Anreiz sich krank schreiben zu lassen um vollen Lohn zu bekommen ?

Aber warum sollten denn Kranke beim Schlechtwettergeld mehr bekommen ?
Das erschließt sich mir überhaupt nicht.

MfG
duck313

Hab ich doof geschrieben, Tut mir leid.

Die Mitarbeiter sollen ermutigt werden zu arbeiten in der Winterzeit.
Sie sollen nicht krank machen.
Und wer trotzdem krank macht, bekommt nur 63%.
So als wenn man Zuhause ist, wegen Schlechtwetter.
Also darf man eigentlich nicht krank sein. Auch wenn man nichts für kann.
Faulkranke haste überall.

Hallo,

so neu ist das nicht.

Das auch bei AU ggfs. nur Schlechtwettergeld gezahlt wird, hat das BAG am 23.2.2021 ( 5 AZR 304/20 ) entschieden:
https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-304-20/

&tschüß
Wolfgang

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