Wenn ich auf einem Mietshaus (24 Mietparteien) eine Photovoltaikanlage errichten ohne dass die Mieter daran partizipieren, soll heißen, fließen die Einnahmen als selbstständiger Stromproduzent wie bei der Anlage auf meinem selbstgenutzen Eigenheim zu 100% in meine Tasche?
Hi,
wenn es dein Haus ist, Ja ansonnsten doch wohl eher nein, da du erst den Eigentümer fragen musst und der wird das sicher nicht ohne weiteres erlauben, da sop eine Anlage über 20 Jahre subventioniert wird.
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Danke Jürgen,
es ist schon mein Haus, es liegen allerdings noch öffentliche Mittel drauf, das habe ich in der Frage vergessen zu erwähnen.
Roland
Wenn ich auf einem Mietshaus (24 Mietparteien) eine
Photovoltaikanlage errichten ohne dass die Mieter daran
partizipieren, soll heißen, fließen die Einnahmen als
selbstständiger Stromproduzent wie bei der Anlage auf meinem
selbstgenutzen Eigenheim zu 100% in meine Tasche?Hi,
wenn es dein Haus ist, Ja ansonnsten doch wohl eher nein, da
du erst den Eigentümer fragen musst und der wird das sicher
nicht ohne weiteres erlauben, da sop eine Anlage über 20 Jahre
subventioniert wird.
Von dem Mietshaus bist Du der Besitzter?
oder bist Du auch nur Mieter?
Gruß Stefan
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Hallo Stefan,
nein, das Haus gehört schon mir, es liegen halt noch für acht Jahre öffentliche Mittel drauf.
Gruß Roland
Hallo Roland,
meiner Meinung wird dann die Einspeisevergütung zu 100%deinem Konto gutgeschrieben, wenn Du die Anlage errichtest. Du mußt ja auch den Gewinn bei der Steuer angeben. Ich würde mich jetzt noch bei einem Solarverkäufer kundig machen. BAFA oder dein Versorgungsunternehmen kann dir sicherlich weiter helfen. Aber Achtung, die Einspeisevergütung sinkt.
Gruß Stefan
Das ist eher eine rechtliche Sache. Wenn Du mit dem Eigentümer einig bist (oder selbst der Eigentümer bist), dann wird Dir wohl keiner davon was abnehmen können. Ausser, dass durch den Bau oder die Bauform der Anlage der Mietgegenstand so beeinträchtigt wird, dass es als Minderung der Mietsache zu betrachten wäre.
Bedenke auch, dass Du einen Anteil für die Entsorgung der Anlage in x Jahren bereithalten musst und für die Wiederherstellung des Urzustandes des Gebäudes incl. Folgeschäden.
Das ist ein persönliche Einschätzung. Die beste Antwort wirst Du eher aus irgendeiner Rechtsabteilung /-kanzlei erhalten.
Gruß Christoph
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hallo,
also
- kann frau/man auf das eigene Dach -bis zu einer bestimmten groesse-ohne Bauantrag eine PV-anlage installieren. Man ist dann Besitzer und Betreiber und hat nach ca. 12 Jahren den ROI erreicht…
- Als "sympathische Option” koennte man -falls die/der eine odere andere Interesse hat- auch eine Beteiligungsgesellschaft gruenden.
D.H man teilt die Investionskosten anteilig auf und erhaelt ebenfalls auf die Teilhaber aufgeteilt die Einspeiseverguetung des oertlichen Stromanbieters.
Da ich derzeit im Congo fuer die www.dwhh.de taetig bin und sowohl raeumlich , als auch b zgl; neuestem stand etwas out of date bin…
… bitte ev. CC. Adi kontaktieren adi.stoegbauer(at)hawi-energy.com
www.hawi-energy.com. Er kann zustaendigen Vertrieb -falls gewuenscht- fuer voellig unverbindliches Beratungsgespraech-involvieren!
MfG
g Brunnhuber
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: „wer-weiss-was-Expertenanfrage [No Reply]“
Gesendet: 07-Apr-2010 11:15:27
An: gottfried
Betreff: wer-weiss-was: Solaranlage auf einem Mietshaus!
>Hallo gottfried,
>
>Flexseal hat dir bei wer-weiss-was eine Anfrage mit dem Titel „Solaranlage auf einem Mietshaus!“ gestellt und dich als Experten ausgewählt.
>Wir bitten dich, die Anfrage in jedem Fall zu beantworten - zur Not mit dem Hinweis, dass du nicht weiterhelfen kannst.
>
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Glaube ja, bittel ließ in der Photon nach. Dort wurde dieses Thema ausführlich behandelt.
Ist das Dach gepachtet worden ?
martin
Wenn ich auf einem Mietshaus (24 Mietparteien) eine
Photovoltaikanlage errichten ohne dass die Mieter daran
partizipieren, soll heißen, fließen die Einnahmen als
selbstständiger Stromproduzent wie bei der Anlage auf meinem
selbstgenutzen Eigenheim zu 100% in meine Tasche?
Ich bin zwar kein Jurist aber „gefühlsmäßig“ würde ich sagen ja, denn die Erstellungskosten tragen ausnamslos Sie. Doch eine Genehmigung des Hausbesitzers oder der Mietergemeinschaft mus natürlich unbedingt vorliegen.
Hallo,
hatte darauf bereits geantwortet.
Das ist eine finanzielle Frage die ich nicht beantworten kann, aber keine Frage zur Technik und zum Bauen. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Gruß Berthold
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