Solaranlage - Gewerbe - Steuern

Moin,

da gebe es einen Menschen M, der sich eine Photovoltaikanlage aufs Dach gesetzt hat, die einen mittelprächtig fünfstelligen Betrag gekostet hat.
Nun empfiehlt ihm der Mensch, der die Anlage installiert hat, ein Gewerbe anzumelden.
M ruf beim entsprechenden Amt an und der Herr dort sagt ihm, ein Gewerbe sei nicht nötig, ev. sogar blöde für M, weil es, je nach Höhe der Einnahmen zu Zwangsmitgliedschaften (= Kosten) kommen könne.
Steuerlich würde es keinen Unterschied machen, ob man Privatmensch bleibt oder nicht, also auch die Umsatzsteuer der Anlage, die alleine einen etwa fünfstelligen Betrag ausmacht, bekäme man mit der nächsten Steuererklärung wieder.
Jetzt möchte M gerne eine fundierte Erklärung, was denn nun so richtig ist.

Einen Steuerberater wird M natürlich auch konsultieren, aber die Neugierde ist schon groß.

Gandalf

Moin Gandalf,
hier mal ein interessanter Link, der viele Fragen beantwortet:
http://www.solarstromerzeugung.de/photovoltaik-steue…
Sonnige Grüße
e

Nun empfiehlt ihm der Mensch, der die Anlage installiert hat,
ein Gewerbe anzumelden.

Aber hurtig !!

M ruf beim entsprechenden Amt an und der Herr dort sagt ihm,
ein Gewerbe sei nicht nötig, ev. sogar blöde für M, weil es,
je nach Höhe der Einnahmen zu Zwangsmitgliedschaften (=
Kosten) kommen könne.

Was war das denn für ein Amt ? So einen geballten Blödsinn hab ich noch nicht gehört.

Steuerlich würde es keinen Unterschied machen, ob man
Privatmensch bleibt oder nicht, also auch die Umsatzsteuer der
Anlage, die alleine einen etwa fünfstelligen Betrag ausmacht,
bekäme man mit der nächsten Steuererklärung wieder.

Seit wann bekommt eine Privatperson Mehrwertsteuer zurück ?

Jetzt möchte M gerne eine fundierte Erklärung, was denn nun so richtig ist.

Nee, war so gut wie alles falsch.

P.S.: Für die ANlage ist zumindest eine Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll und notwendig.

M ruf beim entsprechenden Amt an und der Herr dort sagt ihm,
ein Gewerbe sei nicht nötig,

Stimmt, rein melderechtlich handelt es sich bei einer PV-Anlage um ein nicht meldepflichtiges Kleingewerbe.

Beim FA siehts dagegen schon anders aus-soll die USt erstattet werden, muss der Fragebogen zur Stl Erfassung ausgefüllt werden.

bekäme man mit der nächsten Steuererklärung wieder.

Aber nicht automatisch, das muss man beantragen. Übrigens nicht erst bei der nächsten StE, sondern jetzt schon.

Einen Steuerberater wird M natürlich auch konsultieren,

Gute Idee. Und zwar hurtig, um so schneller wird die Vorsteuer erstattet!

Hallo Gandalf,

die richtige Antwort lautet, es kommt darauf an…

Die Erfahrung zeigt, dass unterschiedliche Finanzämter dies unterschiedlich handhaben. Das eine verlangt zwingend eine Gewerbeanmeldung, das andere benötigt keine. Es gibt dazu keine einheitliche Regelung.
Das Umsatzsteuerrecht fordert sowieso keine Gewerbeanmeldung, sondern stellt auf die tatsächliche Tätigkeit ab.

Ob das Finanzamt des M eine Gewerbeanmeldung möchte, ist beim entsprechenden Finanzamt zu erfragen.
Das Finanzamt des M legt offenbar keinen Wert darauf.

Auf jeden Fall muss aber immer der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt eingereicht werden, da es ansonsten keine Umsatzsteuer aus der Anschaffung der Anlage zurück gibt.

M wird mit der Stromerzeugung in jedem Fall zum umsatzsteuerlchen Unternehmer, Gewerbeanmeldung hin oder her.
Damit ist M ab Inbetriebnahme der Anlage verpflichtet monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen einzureichen.
Keinesfalls sollte M die Umsatzsteuererstattung erst mit seiner nächsten Jahreserklärung beantragen, da manche Finanzämter dann die Erstattung bereits versagt haben, da der Antragsteller sich nicht zeitnah genug beim Finanzamt gemeldet habe.

Um die ganze Geschichte rechtssicher zu gestalten, empfiehlt sich ein Gang zum Steuerberater.

Gruß
Lawrence

Hallo,

… rein melderechtlich handelt es sich bei einer
PV-Anlage um ein nicht meldepflichtiges Kleingewerbe. …

Gibt es dazu etwas Offizielles (Gesetz, Urteil, …)?

Gruß JK

Ich habe da mal ein Urteil bzw. Anweisung gelesen, dass nur Anlagen ab einer bestimmten Gr´ße eine gewerberechtliche Anmeldung erfordern. Leider kann ich das nicht mehr finden. Was ich gefunden habe ichst der Inhalt eines Informationsbriefs von Lexisnexis:

Die gewerberechtliche Betrachtungsweise ist dagegen eine vollkommen andere. Hier gilt die Faustregel: Sofern es sich nur um eine kleine Fotovoltaikanlage handelt, deren Solarzellenflächen bis zu 30 qm betragen, ist aus gewerberechtlicher Sicht keine Gewerbeanmeldung beim lokalen Ordnungs- bzw. Gewerbeamt nötig. Insofern besteht also eine Ungleichbehandlung im gewerberechtlichen und steuerlichen Bereich. Einkommensteuerlich, gewerbesteuer- und auch umsatzsteuerlich wird der Betreiber einer Fotovoltaikanlage zum Unternehmer, weshalb die Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit auch beim Finanzamt angezeigt werden muss

Man beachte hier: „Faustregel“

Gruß

Jörg

Hallo Gandalf,

die richtige Antwort lautet, es kommt darauf an…

Die Erfahrung zeigt, dass unterschiedliche Finanzämter dies
unterschiedlich handhaben. Das eine verlangt zwingend eine
Gewerbeanmeldung, das andere benötigt keine.

Kein FA Deutschland wird zur Unternehmereigenschaft eine Gewerbeanmeldung fordern.
Die Gewerbeanmeldung ist eine rein melderechltiche Angelegenheit.

Und hier, siehe mein voriges Post, ist für bestimmte PV-Anlagen keine Anmeldung nötig.

Der Fragebogen zur stl Erfassung ist hingegen auf alle Fälle auszufüllen, und da kommts auch nicht auf das FA an. Manche FA´s bieten für PV-Anlagen mittlerweile einen verkürzten Fragebogen, das ändert aber nichts daran, dass beim FA zumindest eines von beiden eingereicht werden muss.

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Hallo Clematis,

Kein FA Deutschland wird zur Unternehmereigenschaft eine
Gewerbeanmeldung fordern.
Die Gewerbeanmeldung ist eine rein melderechltiche
Angelegenheit.

in der Sache hast du voll und ganz recht.

Nur spreche ich da leider aus Erfahrung und es gibt immer noch Sachbearbeiter, die sich weigern Voranmeldungen bei PV-Anlagen anzunehmen, wenn keine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden kann.

Man kann diese Sachbearbeiter sicher argumentativ überzeugen, jedoch ist der Weg über eine Gewerbeanmeldung immer noch der unkompliziertere und schnellere, wenn auch falsche Weg.

Ich muss auch dazu sagen, dass es immer weniger Sachbearbeiter gibt, die sich so quer stellen.

Gruß
Lawrence