Solaranlage und Hausverkauf

Hallo Wissende,

da gebe es ein Haus mit einer gar nicht kleinen Photovoltaikanlage auf dem Dach.
Da diese schon ein paar Jährchen alt ist, ist die Vergütung des Stroms noch recht üppig (die Gestehungskosten waren es aber auch).
Wird nun dieses Haus verkauft, was passiert mit dem Vertrag mit dem Versorger?
Ist der Vertrag an die Anlage gebunden, oder den Eigentümer.
Sprich, übernimmt der Käufer den alten Vertrag, oder muss der einen neuen, zu den dann geltenden Vergütungen abschließen?

Gandalf

Hallo Gandalf,

Wird nun dieses Haus verkauft, was passiert mit dem Vertrag
mit dem Versorger?
Ist der Vertrag an die Anlage gebunden, oder den Eigentümer.
Sprich, übernimmt der Käufer den alten Vertrag, oder muss der
einen neuen, zu den dann geltenden Vergütungen abschließen?

Als wir unser ehem. Haus mit Solaranlage verkauft haben bekamen wir von den Stadtwerken (unser damaliger Vertragspartner Solarstrom) vorher telefonisch die Auskunft, dass der Vertrag 1:1 auf den Käufer übertragen wird. JEDOCH wollte nach dem Verkauf des Hauses von dieser Auskunft niemand mehr was wissen und der Käufer musste in den sauren Apfel beissen und einen neuen Vertrag mit schlechteren Konditionen abschließen. Verständlicherweise war der Käufer deswegen angesäuert…

Grüße von
Tinchen

Hallo Gandalf,

Grundsätzlich übernimmt ein Käufer die Pflichten und auch die bestehenden Rechte. Er tritt also in den Vertrag ein. Es sei denn, dass dieses im Vertrag mit dem Versorger explizit ausgeschlossen ist.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten

Hai!

Ist der Vertrag an die Anlage gebunden, oder den Eigentümer.

Ich fürchte da muß man den Vertrag mal genau lesen.

Warum wurde überhaupt einen Vertrag abgeschlossen?
http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2009/__4.html
Wenn man dies liest könnte man zu der Überzeugung gelangen das der
Versorger sich da nicht rausreden kann.

Der Plem

Hai!

und der Käufer musste in den sauren Apfel
beissen und einen neuen Vertrag mit schlechteren Konditionen
abschließen.

Nein das mußte er sicher nicht, ein Anwalt mit Fachkenntnissen hätte
da sicher Wunder gewirkt.

Der Plem

1 Like

Danke und *
Hallo ihr Antworter,

ich werde die Informationen mal so weitergeben.

Gandalf

Hallo zusammen,

wir verkaufen gerade unser Haus mit PV-Anlage obendrauf.
Zusammengefasst haben wir zum Verkauf der Anlage folgende ‚Anweisungen‘ bekommen:

  • Die Anlage muss mit separatem Kaufvertrag verkauft werden, der Käufer muss natürlich auch entsprechend ein Kleingewerbe anmelden.
  • Der Einspeisevertrag mit den Stadtwerken (dem Abnehmer des produzierten Stroms) wird genauso übergeben wie ein normaler Strom- und/oder Gas-Liefervertrag, d.h. zum vereinbarten Zeitpunkt lesen beide den Zähler ab und melden dies den Stadtwerken, die dann zukünftig mit dem neuen Betreiber/Eigentümer abrechnen. Uns wurde zugesagt, dass dies zu den gleichen Bedingungen geschehe wie bisher, da die Einspeisevergütung staatlicherseits garantiert ist und anlagebezogen. Die Daten der Anlage ändern sich ja nicht (entsprechend muss man den Verkauf auch nicht bei der Bundesnetzagentur melden).

Viele Grüße
Anette