Solariengesetz - Dokumentenprüfer ausreichend ?

Laut Solariengesetz ist das Sonnen unter 18 Jahren ja nicht mehr erlaubt! Ist es sinnvoll ein Münz - Sonnenstudio (ohne Personal) mit einem Dokumentenprüfer auszustatten, um dem Gesetz genüge zu tun. Das läuft dann so, dass man den Münzautomaten vor dem Bezahlen mit dem Personalausweis freischalten muss.(Ähnlich wie bei den Zigaretten Automaten) Hat jemand Erfahrung mit diesen Geräten ? Hat jemand Erfahrung wie das Gewerbeamt / Ordnungsamt mit dieser Lösung zufrieden ist ??
schon mal recht herzlichen Dank…
Gruß
Andi

leider keine Lösung
huhu!

Laut Solariengesetz

Wahrscheinlich meinst du das Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung.

ist das Sonnen unter 18 Jahren ja nicht mehr erlaubt!

Niemandem wird das Sonnen verboten. Lediglich dürfen sie „Anlagen, die nichtionisierende Strahlung aussenden können“ „zu kosmetischen Zwecken“ nicht benutzen.
(http://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:JgHSQo06D2…)

Hat jemand Erfahrung mit diesen Geräten ? Hat jemand Erfahrung
wie das Gewerbeamt / Ordnungsamt mit dieser Lösung zufrieden ist ??

Leider habe ich keine Erfahrung damit.

Gruß
Paul

Guten Morgen,

es ist naürlich richtig, ich meine das Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung.

Speziell den Absatz :

Die Benutzung von Anlagen zur Bestrahlung der Haut mit künstlicher ultravioletter Strahlung in Sonnenstudios, ähnlichen Einrichtungen oder sonst öffentlich zugänglichen Räumen darf Minderjährigen nicht gestattet werden.

In den Medien hört man, das es Strafen bis zu 50.000 Euro bei nicht Beachtung geben kann.

Auf der Seite http://www.sonnen-ab-18.de gibt zwar viele Infos, aber wie es in der Praxis aussieht kann mir leider keiner Sagen.

Was bringt mir das wenn ich mein Studio für einige tausend Euros mit solchen Dokumentenprüfer ausstatte und das Ordnungsamt das als nicht ausreichend sieht.

Gruß
Andi

Nur mal so eine vielleicht etwas kostengünstigere und sicherere Idee:
Hast Dich schonmal mit anderen Zutrittskontrollsystemen beschäftigt?
Bei biometrischen Systemen, wäre z.B. das Weitergeben eines Ausweises nicht möglich, sollte den Behörden genügen…
Gruß corinn