Hai, Rechtsexperten,
der gestrige Anblick eines 13/14-jährigen Mädchens*, daß völlig verbrannt, zitternd und heulend aus dem Solarium kam, erweckte in mir folgende Frage:
Gibt es so etwas wie Jugendschutzgesetze für Solarien?
Ist eine ordentliche Beratung vorgeschrieben?
Wäre ein solcher Fall des nicht-Beratens-dafür-Bratens von Jugendlichen in irgendeiner Form strafbar oder anzeigbar? Wenn ja, könnte jeder anzeigen, also könnte z.B. ich zur Polizei stiefeln, mit dem Finger auf’s Solarium zeigen und die wegen Kinder-Grillens anzeigen, oder nur Betroffene?
Wäre das eigentlich Körperverletzung, oder hieße es in einem solchen Fall, daß es in die Aufsichtspflicht der Eltern fällt (vulgo: selber schuld)?
Ich hab nur was von „…wenn nicht bis 2006 10% der Solarien zertifiziert sind, wird 2007 eine gesetzliche Regelung nötig sein…“ gefunden…
Gruß
Sibylle
*wäre das meine gewesen, hätte ich mich strafbar gemacht, indem ich wutschnauben in den Laden getobt wäre und ein Solariumticketverkaufstussenbarbecue gemacht hätte…
Hallo,
bisher gibt es wohl kein Verbot, es wird aber gefordert und ist „in Arbeit“ (
Hallo Sibylle,
im Umweltministerium Berlin liegt ein Gesetzentwurf für die künftige Solariennutzung vor. Dieser soll noch in diesem Jahr in den Bundestag eingebracht werden. Inhalt ist u. a. die Beratungspflicht gegenüber Kunden und das Besonnungsverbot für Jugendliche.
Daneben existiert seit einigen Jahren ein Zertifizierungsverfahren in der Branche. Hier werden nach vorgegebenen Kriterien des Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Qualitätsanforderungen von den Studios abverlangt. Festgelegt wurden die Kriterien vom BfS in Zusammenarbeit mit der Deutschen Krebshilfe, einer Dermatologenvereinigung und der Branche. Ausbildung, Kundenberatung und ein Besonnungsverbot für Jugendliche sind nur einige Anforderungen. Ca. 800 Sonnenstudios sind zertifiziert, erkennbar an Urkunde und Gütesiegel „Geprüftes Sonnenstudio“. Die Einhaltung der Kriterien in den geprüften Studios wird überprüft.
Risikominderung durch Qualitätsanspruch ist also die Formel.
Gruss Sonnenbanker
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Hai, Sonnenbanker,
im Umweltministerium Berlin liegt ein Gesetzentwurf für die
künftige Solariennutzung vor. Dieser soll noch in diesem Jahr
in den Bundestag eingebracht werden. Inhalt ist u. a. die
Beratungspflicht gegenüber Kunden und das Besonnungsverbot für
Jugendliche.
Na, warten wir’s ab, ob da was vernünftiges bei rumkommt, oder ob Intressenverbände es wieder schaffen, mit Selbstverpflichtungsversprechen die gesetzliche Regelung abzuwenden - ein nicht unerheblicher Teil der Umsätze kommt schließlich aus Taschengeld (OK - eventuell täuscht mich da der Eindruck, aber die drei Solarien, an denen ich regelmäßig vorbeikomme, haben keine nennenswerten Mengen an erwachsenen Kunden)
Daneben existiert seit einigen Jahren ein
Zertifizierungsverfahren in der Branche. Hier werden nach
Gütesiegel „Geprüftes Sonnenstudio“. Die Einhaltung der
Kriterien in den geprüften Studios wird überprüft.
Risikominderung durch Qualitätsanspruch ist also die Formel.
Jaja - so „Zertifikate“ hängen hier auch in den jeweiligen Fenstern…
Gruß
Sibylle
Hallo Sibylle,
klar, die weitere Entwicklung wird man abwarten müssen. Ich gehe aber davon aus, dass die Alternative nicht Gesetz oder freiwillige Selbstverpflichtung ist. Die Entwicklung wird von den politischen Gegebenheiten abhängen: Im September ist Bundestagswahl. Die Frage wird sein, ob der Gesetzentwurf vorher noch alle parlamentarischen Hürden nehmen kann.
Zur Frage des geforderten Qualitätsniveaus für zertifizierte Betriebe finden sich
Einzelheiten in der homepage www.bfs.de
Schönen Tag
Sonnenbanker
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