Hallo !
Ich wusste es,es läuft wieder auf eine allgemeine Gewährleistungs-Debatte hinaus !
Die 2-jährige Gewährleistung ist (leider) keine zugesicherte Mängelfreiheit über diese Zeit. Es werden nicht alle auftretenden Fehler,Störungen,Mängel kostenfrei beseitigt.
Aber in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf kann der Käufer mit Recht darauf pochen,der aufgetretene Mangel/Fehler war versteckt bereits beim Kauf vorhanden,also ein Fertigungsfehler z.B.
Meint der Händler,es wäre NICHT so,dann muss er es dem Kunden NACHWEISEN,der angezeigte Mangel sei keiner,ist auf Falschbehandlung durch den Kunden zurückzuführen oder sonstiges vom Kunden zu vertretene.
Das gelingt in der Regel nicht. Auch der Gesetzgeber ging beim Gesetz dazu davon aus,in den ersten 6 Monaten liegt stets ein bereits beim Kauf vorliegender Mangel vor. Hier soll der Kunde im Vorteil sein.
Verkäufer kann aber natürlich versuchen,das Gegenteil zu BEWEISEN.
Dann treten die Kundenrechte in Kraft,Mängelbeseitigung(Reparatur,Ersatz),bei Fehlschlagen dann Wandelung(Rücktritt v.Kauf,Rückgabe und Geld zurück).
Nach den ersten 6 Monaten tritt die erwähnte „Beweislastumkehr“ ein.
Nun hat der Kunde (leider) die schlechten Karten. Er müsste nun nämlich dem Verkäufer gegenüber BEWEISEN,der aufgetretene Fehler war bereits beim Kauf versteckt vorhanden,zeigte sich aber erst jetzt.
Ein Sachverständiger könnte z.B. nachweisen,ein Bauteil des Gerätes ist falsch ausgewählt worden,zu schwach dimensioniert oder hat Herstellungsfehler. Fehler werden dadurch mehr oder weniger früh auftreten.
Das wäre dann bereits beim Kauf der Fall gewesen. Also mit so einem Gutachten kann man auch noch nach fast 2 Jahren seine Rechte wahrnehmen.
Das ist etwas anderes als ein Spontanausfall eines Bauteiles,wie er statistisch zu so und soviel Prozent vorkommen wird. Den bräuchte sich der Verkäufer nicht anlasten lassen.
Insgesamt ist dieser Nachweis schwierig bis unmöglich. Deshalb ist man da oft auf die meist mitgegebene,freiwillige „Garantieerklärung“ des Herstellers angewiesen.
Dort wird oft eine Reparatur (manchmal eingeschränkt auf bestimmte Teile) eingeräumt.
Die kann man dann nutzen.
MfG
duck313