Solarleuchte leuchtet nicht mehr

Hallo,

ich habe 2 Solarleuchten für den Gaten gekauft, eine Leuchtet weiterhin die ander ist nach ein paar Monaten erst dunkler geworden und jetzt ist sie ganz ausm wenn man aber den an/aus Schalter betätigt leuchtet die LED kurz. Bei der Leuchte gibt es keine Baterie.

Wäre schön wenn jemand eine Lösung hätte.

Schöne Grüße

Hallo !

Keine Batterie ? Aber dafür einen Akku,der wie eine Mignonbatterie(AA) aussieht ?
Wo kommt den sonst die Energie her,die die Solarzelle erzeugt ?
Die muss doch gespeichert werden für die Dunkelheit,denn da soll es erst leuchten,nicht am Tage.

Das geht nur mit Akku oder einem speziellen Speicherkondensator,aber der wirds m.E. nicht sein. Ich kenne das so nicht,nur mit Akkuzelle.

Öffnen,Akku entnehmen,Kontakte reinigen,evtl. Federn etwas nachbiegen f. guten Klemmkontakt,wieder richtig gepolt einlegen.
Mehr kann man wohl nicht machen. Weiter zerlegen bringt nur etwas,wenn man mit der Elektronik vertraut ist und ein Meßgerät hat. Dann könnte man einem möglichen Fehler auf die Spur kommen.

MfG
duck313

hi

zuallererst mal das Solarpanel reinigen.
Schauen, ob ein Blatt oder Dreckfleck drauf ist.
Ist nämlich idR die erste Ursache

Wenn nur ein winziger Fleck auf dem Panel ist, kommt kein Strom mehr raus. 5% Überdeckung reicht schon aus, dann ist für das Teilchen Sonnenfinsternis

lG

Hallo Elektroni,
wenn Du so ganz billige gekauft hast, dann kannst Du nur den Akku entnehmen und extern aufladen (wenn Du die Gerätschaften dazu hast). Wenn er voll ist, dann funktioniert er etliche Tage einwandfrei.
Das liegt an der primitiven Elektronik, welche da drinnen verbaut wurde.
Gruß, Edi

Morgen

danke für die Lösungsvorschläge.
Ich habe jetzt ein neues Problem mit der Solarlampe, gestern ging sie mal wieder von alleine an aber sie flackert und leuchtet nicht mehr so hell wie am anfang.
An was kann das liegen?

Danke schon mal für eure Antworten.

Lieben Gruß

einfach nach china fliegen, dolt nachflagen und denen das ding um die ohlen schlagen …
mehl fehlt mil im moment nicht ein!
odel beim hendlel umtauschen - wenns den noch gibt.
Tja, es gibt auch hier in D ähnliche Produkte - aber die kosten eben ein paar €uronen mehr. Geiz ist eben (manchmal) geil!

Naja so billig war die Leuchte ja jetzt auch nicht, da sollte man schon erwarten das sie min. ein halbes Jahr hält, zumal die andere ja noch super Leuchtet.

Naja so billig war die Leuchte ja jetzt auch nicht, da sollte
man schon erwarten das sie min. ein halbes Jahr hält, zumal
die andere ja noch super Leuchtet.

Hallo !
Wenns noch so neu ist,dann kannst Du es doch reklamieren und die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nehmen !

MfG
duck313

Hallo,

Wenns noch so neu ist,dann kannst Du es doch reklamieren und
die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nehmen !

die besagt aber leider nicht, dass alles mindestens ein halbes Jahr lang (oder gar zwei Jahre) halten muss.
Gruß
loderunner

Hallo !

Nein,aber man kann dann wenigstens Ersatz bekommen bzw. sein Geld zurück.
Die grundsätzlichen Probleme einer Gewährleistung kenne ich auch,bis zum halben Jahr nach Kauf fast ohne Mühe und Probleme möglich,dann kann es durchaus haken(Umkehr der Beweislast).
MfG
duck313

Hallo,

Nein,aber man kann dann wenigstens Ersatz bekommen bzw. sein
Geld zurück.

Aufgrund welchen Rechts? Im Gesetz steht nichts dergleichen.

Die grundsätzlichen Probleme einer Gewährleistung kenne ich
auch,bis zum halben Jahr nach Kauf fast ohne Mühe und Probleme
möglich,dann kann es durchaus haken(Umkehr der Beweislast).

Das hast Du falsch verstanden. Die Beweislastumkehr bezieht sich nicht auf den Beweis eines Mangels, sondern ausschließlich auf den Zeitpunkt des vorliegens.
Hört sich ähnlich an, ist aber eben nicht das gleiche. ‚Kaputt‘ ist noch kein Mangel, denn zum Zeitpunkt des Kaufs (genauer: des Gefahrenüberganges) ging das Ding ja mal. Man müsste schon genau den Fehler nachweisen, erst dann kann man sich ggf. auf die Beweislastumkehr berufen. Bis dahin könnte es schließlich ganz normaler Verschleiß sein. Oder ungünstige Umwelteinflüsse. Oder falsche Benutzung. Oder wasweissich.

Klar, das macht keiner, und viele Händler leisten aus Kulanz Ersatz, weil sie den Kunden nicht verlieren wollen. Nur einen rechtlichen Anspruch hat man eben nicht darauf.
Gruß
loderunner

Hallo !

Ich wusste es,es läuft wieder auf eine allgemeine Gewährleistungs-Debatte hinaus !

Die 2-jährige Gewährleistung ist (leider) keine zugesicherte Mängelfreiheit über diese Zeit. Es werden nicht alle auftretenden Fehler,Störungen,Mängel kostenfrei beseitigt.

Aber in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf kann der Käufer mit Recht darauf pochen,der aufgetretene Mangel/Fehler war versteckt bereits beim Kauf vorhanden,also ein Fertigungsfehler z.B.
Meint der Händler,es wäre NICHT so,dann muss er es dem Kunden NACHWEISEN,der angezeigte Mangel sei keiner,ist auf Falschbehandlung durch den Kunden zurückzuführen oder sonstiges vom Kunden zu vertretene.
Das gelingt in der Regel nicht. Auch der Gesetzgeber ging beim Gesetz dazu davon aus,in den ersten 6 Monaten liegt stets ein bereits beim Kauf vorliegender Mangel vor. Hier soll der Kunde im Vorteil sein.
Verkäufer kann aber natürlich versuchen,das Gegenteil zu BEWEISEN.

Dann treten die Kundenrechte in Kraft,Mängelbeseitigung(Reparatur,Ersatz),bei Fehlschlagen dann Wandelung(Rücktritt v.Kauf,Rückgabe und Geld zurück).

Nach den ersten 6 Monaten tritt die erwähnte „Beweislastumkehr“ ein.
Nun hat der Kunde (leider) die schlechten Karten. Er müsste nun nämlich dem Verkäufer gegenüber BEWEISEN,der aufgetretene Fehler war bereits beim Kauf versteckt vorhanden,zeigte sich aber erst jetzt.
Ein Sachverständiger könnte z.B. nachweisen,ein Bauteil des Gerätes ist falsch ausgewählt worden,zu schwach dimensioniert oder hat Herstellungsfehler. Fehler werden dadurch mehr oder weniger früh auftreten.
Das wäre dann bereits beim Kauf der Fall gewesen. Also mit so einem Gutachten kann man auch noch nach fast 2 Jahren seine Rechte wahrnehmen.
Das ist etwas anderes als ein Spontanausfall eines Bauteiles,wie er statistisch zu so und soviel Prozent vorkommen wird. Den bräuchte sich der Verkäufer nicht anlasten lassen.

Insgesamt ist dieser Nachweis schwierig bis unmöglich. Deshalb ist man da oft auf die meist mitgegebene,freiwillige „Garantieerklärung“ des Herstellers angewiesen.
Dort wird oft eine Reparatur (manchmal eingeschränkt auf bestimmte Teile) eingeräumt.
Die kann man dann nutzen.

MfG
duck313

Hallo,

Ich wusste es,es läuft wieder auf eine allgemeine
Gewährleistungs-Debatte hinaus !

Ja. Und sie ist hier o.T.

Aber in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf kann der Käufer mit
Recht darauf pochen,der aufgetretene Mangel/Fehler war
versteckt bereits beim Kauf vorhanden,also ein
Fertigungsfehler z.B.

Den Mangel muss er erstmal nachweisen. Nicht jeder Defekt ist ein Mangel, sorry. Hier im Thread beispielsweise kann ich noch keinen entdecken.

Aber bevor es hier ausartet, lies die entsprechenden Urteile vom BGH:
BGH, Urteil vom 02.06.2004,: VIII ZR 329/03 (Zahnriemen)
BGH, Urteil vom 14.09.2005, VIII ZR 363/04 (Karosserieschaden)
BGH, Urteil vom 18.07.2007, VIII ZR 259/06 (Zylinderkopfdichtung)
und/oder frag im Brett ‚allgemeine Rechtsfragen‘ nach.

Gruß
loderunner

ohne wenn und aber …
… falls Du das Ding bei den schwarzen Hunden mit dem Körbchen im Maul gekauft hast - kein Problem:
Entweder Umtausch (falls noch vorhanden) oder sofort Geld zurück.
Die wollen Dich ja als Kunde behalten!

cu
Zeulino