Hallo,
ich hätte einen Auftrag für Montage Solaranlage auf einem Dach als Subunternehmer für eine Solarfirma die im Vetrieb und Service tätig ist.
Der Vertrag ist ein Werkvertrag und als Grundlage steht unter anderem:
Vertragsgrundlage: „Deutsches Recht nach BGB – Die Gewährleistung für die Arbeiten beträgt 5 Jahre.“
Bei Zahlungsweise diese Klausel: " Preise / Zahlung: Für die vor (unter Punkt 1) aufgeführten Leistungen wird ein Pauschalpreis von: 000 EUR/ KWp zzgl. 19 % MwSt. für dieses Bauvorhaben.
Es steht dann nur noch das eine Haftpflichversicherung vorhanden sein muss und die Instaltion nach DIN Norm durchgeführt wird.
Meine Frage ist eigentlich die, kann diese Leistung mit MwSt. in Rechnung gestellt werden oder gilt hier nicht § 13B Steuerschuld geht auf den Auftraggeber über?
Also Rechnung Netto Schreiben ohne MwSt.
Mit geht es um diese Bauabzugssteuer und dazu brauch man eine Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt die mir aktuell nicht vorliegt.
Weiß auch nicht wann ich diese erhalte bin etwas im Konflikt mit dem FA.
Wenn es nicht im Vertrag steht das eine Freistellungsbescheinigung vorgelegt werden muss und noch dazu Preise zzgl. MwSt angegeben sind dürfte diese ja nicht nötig sein.
Oder was meint Ihr kann der Auftraggeber am ende sagen , doch ohne MwSt und ich möchte von Ihnen eine Freistellungsbescheinigung sehen?
Vertrag ist Vertrag meiner Meinung nach , nur ob es rechtens ist weiß ich nicht genau.
Danke im Voraus für jede Info / Tipp / Beitrag!!!
Mfg