Liebe/-r Experte/-in,
ich habe in meiner Mietwohnung auf dem Balkon zwei Solarzellen installiert. Diese habe ich an die Stirnseite des Balkons montiert, der Balkon ist von 3 Seiten zu also nur von vorne offen. Kein freistehender Balkon wie oft üblich, ein Balkon eben wie in einem Plattenbau üblich. Die Solarzellen sind zwar von unten sichtbar wenn man weit weg vom Haus steht, steht man aber direkt vor dem Haus sieht man fast nichts.
Nun habe ich heute ein schreiben im Briefkasten vom Hausmeister der Wohnungsverwaltung, mit dem Text:
„Zitat“
2 angebrachte Solarmodule über Brüstungshöhe. Laut Benutzerordnung Punkt 13 nicht gestattet. Bitte um Demontage
„Zitat Ende“
in besagtem Punkt 13 der Benutzerordnung steht:
„Zitat“
Das anbringen von Balkonvordächern u.a. Anbauten ist nicht gestattet. Die Montage von Markisen Balkonverglasung ist möglich muss aber beantragt werden.
„Zitat Ende“
Nun meine Frage, ist denn eine aufgehängte Solarzelle ein Anbau im üblichen Sinne? Ist es überhaupt ein „Anbau“ weil ich die Module ja im Balkon montiert habe und nicht ausserhalb oder am Haus ect. auch stehen die Module nicht über udgl. die Module befinden sich zu 100% im Balkon an einer massiven Betonwand also innerhalb der Mietsache.
Gibt es dazu Grundsatzurteile oder ähnliches?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
Freundliche Grüße, Anke W. und Ralf S.
Hallo,
eine feste Anbringung einer Einrichtung am Bauwerk bedarf immer der Zustimmung des Vermieters.
Das geht über die vertragliche Nutzung einer Wohnung hinaus.
Das Aufstellen einer Anlage auf dem Balkon kann der Vermieter nur in Ausnahmefällen untersagen, wenn z.B. das Ansehen des Gebäudes beeinträchtigt würde.
Ich sehe Ihr Problem schon so, dass es nicht ohne Zustimmung des Vermieters verbleiben kann. Die Aufforderung des Vermieters ist berechtigt. Versuchen Sie es doch erst einmal mit einem sachlichen Gespräch, um ggf. zu einer einvernehmlichen Regelung zu kommen.
Gruß suver
Sie haben, ohne dass sie dazu berechtigt waren, in das Eigentum des Vermieters eingegriffen. Sie müssen bei jeglicher baulicher Veränderung die vorherige schriftliche Genehmigung des Eigentümers respektive Vermieters einholen. Der Anbau von Solarmodulen ist mit Sicherheit eine bauliche Veränderung. Ganz egal davon, wo sich diese befinden.
Der Vermieter hat noch aus einem anderen Grund das Recht, Ihnen die Montage solcher Anlagen zu untersagen es geht um das Bild der Fassade. Das Bild der Fassade eines Hauses muss vom Eigentümer in dem Zustand belassen werden, wie er bei der Genehmigung des Baus vorhanden war. Jegliche Veränderung müsste der Eigentümer bei der Gemeinde beantragen. Und das wird er für sie sicherlich nicht machen. Es kann also durchaus passieren, dass, zumindestens theoretisch, die Gemeinde dem Vermieter eine Strafe auf brummt, weil dieser ohne Genehmigung seine eigene Fassade geändert hat.
Ich will das hier nicht weiter ausspinnen und sicherlich gibt es dazu auch andere Rechtsauffassungen. Es wurde aber in jedem Fall in einem Prozess münden, der für sie Kosten verursacht und dessen Ausgang ungewiss ist.
Das Thema ist noch zu neu. Ich kenne dazu kein Grundsatzurteil.
Hallo Ralf, ich kenne diese Art und Weise bisher aus keiner Mietverwaltung in unserer (Groß)Stadt. Auf die Idee solarzellen anzubringen ist insofern wohl noch Niemand gekommen-obwohl ich persönlich das sehr gut finde.
Deshalb kann ich Ihnen im Moment keine verbindliche Antwort darauf geben, ob das richtig ist, was Ihr Vermieter verlangt oder nicht.
Eine bauliche Veränderung ist es jedenfalls nicht.
Sobald ich mich genauer informiert habe, schau ich nochmals hier bei Ihnen rein.
Alles Gute vorerst von
Waldi64
Hallo.
Es gibt Urteile insoweit, als der Mieter die Fassade und Balkone ästhetisch nicht beeinträchtigen darf. Siehe hier z. B. ein Urteil, bei dem es um das Anbringen eines Netzes ging:
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/bw1065.htm
Im vorliegenden Fall dürfte der Vermieter meines Erachtens eindeutig einen Beseitigungsanspruch haben, weil die Optik der Fassade beeinträchtigt wird. Sie sollten das in einem persönlichen Gespräch klären.
Der Vermieter hat Recht! Ja es gibt Grundsatzurteile da zeitweilige Nutzer fremden Eigentumes (Mieter), dieses pfleglich zu behandeln und KEINE baulichen Veränderungen (die zu 99,9% immer innerhalb der Mietsache passieren), ohne Genehmigung des Eigentümers vornehmen dürfen!
Hallo Anke u. Ralf
hat der Hausmeister die Befugnis derartige Schreiben zu verfassen u. die Entfernung zu fordern ?
Im Allgemeinen kommt die Aufforderung direkt von der Verwaltung.
Hat der Hausmeister im Sinne der Verwaltung das Schreiben verfasst, müssen die Solarzellen entfernt werden.
Der Grund hierfür ist, dass es sich nicht um einen Gebrauchsgegenstand für den Balkon handelt u. von aussen sichtbar ist.
Und zusätzlich die Bausubstanz angegriffen worden ist.
Mein Rat wäre, Kontakt zu der Verwaltung aufzunehmen u. das Gespräch zu suchen, um evtl. im nachhinein eine Genehmigung zu erhalten.
Ein Anrecht besteht nicht.
Liebe Grüße
Heike
Liebe Anke, lieber Ralf
Wenn in der Hausordnung steht, dass man nichts auf dem Balkon anbringen darf, dann ist das richtig, dass du diese wieder entfernen musst. Meist steht aber, dass man nichts anbringen darf, dass über die Brüstung hinaus geht. Wenn ich richtig verstehe, sind die Solarmodule an der Fassade angebracht. Die Fassade gehört sowieso nicht zur Wohnung, sondern zum Allgemeingut des Hauses. Ich fürchte, du müsstest die Solarmodule weiter unten, unterhalb der Brüstungshöhe anbringen, dann machen sie aber ziemlich sicher keinen Sinn mehr. Ein anderes Thema ist das Loch, dass du sicherlich in die Fassade reinbohren musstest, um die Kabel reinzuziehen. Das ist verboten und du bist haftbar für den Schaden und alle Folgeschäden (z.B. Kältebrücke etc…). Da ich die Hausordnung oder das Reglement von deinem Haus aber nicht genau gelesen habe, ist diese Anwort nur mit Vorbehalt zu geniessen. Gruss Susanne
Hallo Anke und Ralf,
Durch einen operativen Eingriff im Krakenhaus konnte ich Eure Anfrage nicht beantworten. Möchte dies nachträglich tun, sofern nicht bereits andere Freunde des Forums Euch entsprechende Hinweise geben konnten.
Sofern Ihr an einer Stellungnahme meinerseits interessiert seid, sendet mir eine entsprechende E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen Willi