Hallo Helmut.
Grundsätzlich ist alles zerlegbar, da es ja einmal zusammengebaut worden ist. Natürlich giebt es auch Bauformen wo dieses nicht zerstörungsfrei gemacht werden kann. Du sagst es handelt sich um EIN Feld mit 5 Meter länge und 6 Glascheiben. Wenn das Feld nicht mit einem Kran raufgehoben wurd, dann ist es vermutlich am Dach vertiggestellt worden und ist somit zerlegbar. Folgende Vorgangsweise für die Schadensbefundung
Schritt 1, WO ist die Undichtheit?
1.a.)Beschlägt die Scheibe(n)?? Dann ist es eine Undichtheit bei einer innenliegenden Lötung >>ACHTUNG manche Bauformen können auch NICHT kondensierenden Beschlagen haben wenn diese nicht in Betreib ist. Deshalb muß die Anlage zur Befundung auf halbwegs Ertragstemperatur sein (Sonne). Abends mal draufschauen genügt hier nicht, höchstens es sind offensichtliche innenliegende Wassertropfen (kondensierte Flüßichkeit) und oder Wasser am unteren Rand oder dergleichen ersichtlich.
1.b.)Beschlägt die Scheibe(n) nicht, dann ist es eine aussenliegende Undichteit.
Schritt 2, Ist die stelle Zugänglich?
zu 1.1) Innenliegender Schaden, kontrolle der Glesleisten auf ausführung >> Sind Schrauben ersichtlich, ist es eine lösbare Gummipressdichtung die „aufgerollt“ wird oder ist das _Ding schlichtweg verklebt.
zu 1.2) kann man den Blechrahmen bzw die eindeckung demontieren um an die Lötstelle zu gelangen.
Du sagst das Ding ist 5 meter lang und hat 6 Glasscheiben. Vermutlich handelt es sich dabei um einen SUNSTRIP Absorber. Das ist ein Idustreiabsorber, der OHNE Rahmen verkauft wird.Der Rahmen wird dann von den Ausführenden Firmen selbst herstellt. Ein paar Bilder bzw Details wären jetzt nicht schlecht, damit man bei der Schadens und Repempfehlung weiterhelfen kann.
mit sonnigen Grüßen Christian