solarunterstützte Heizung; Nebenkostenabrechnung?

Hallo Ihr Wissenden,

wir wohnen im eigenen Zweiparteien-Haus aus den 70er Jahren, den ersten Stock vermieten wir. Bisher hatten wir Nachtspeicheröfen, bekommen allerdings im Juli eine neue Gasheizung mit Solarunterstützung. Es handelt sich um ein Solvis-Kombigerät mit Brennwertkessel und 750 Liter Pufferspeicher für Heizung und Warmwasser.

Wir zerbrechen uns jetzt den Kopf, wie wir eine gerechte Nebenkostenabrechnung hinbekommen könnten. Für die Heizung werden im ganzen Haus Rohre neu verlegt, für das Warmwasser wollen wir aber die bisherige (unterputz liegende) Installation nutzen. Das alte System hat eine Schwerkraft-Zirkulierleitung. Die stillzulegen wäre ein Riesenaufwand, da sich der obere Abzweig wahrscheinlich irgendwo im oberen Bad unter Fliesen befindet, von denen wir keine Ersatzfliesen mehr haben.

Nun lässt sich der relative Energieverbrauch für die neu installierte Heizung mit Wärememengenzählern ermitteln, aber es verbleibt der Warmwasserbedarf sowie der Grundbedarf.

Anscheinend geht nur eine Steigleitung in der ersten Stock, diese liegt im Erdgeschoß in der Küche unter Putz. Aber selbst wenn wir hier die Wand aufstemmen lassen würden und der Platz ausreichte, um einen Wärmemengenzähler einzubauen. würde der ja wegen der Zwangszirkulation Unsinn messen.

Die gesamten Gaskosten im Verhältnis der verbrauchten Heizenergie aufzuteilen wäre, wenn überhaupt zulässig, für den Mieter vom Warmwasser her sehr ungerecht. Denn der muss im ersten Stock sicherlich mehr heizen als wir im Erdgeschoß. Und außerdem nutzen wir noch einen Kaminofen, der einiges an Gas sparen dürfte.

Wir könnten an jede Warmwasser-Zapfstelle im ganzen Haus einen Durchflusszähler anbringen, aber dann hätten wir immer noch das Problem, dass wir nur ganz schwer abschätzen könnten, wie viel Prozent vom Gasverbrauch auf die Warmwasserbereitung entfallen. Außerdem wären das 7 Zähler mehr, die man dann alle paar Jahre erneuern müsste.

Da bin ich für jeden Rat dankbar :smile:

Hallo !

Ich hoffe,Du weisst,es müsste NICHT verbrauchsabhängig zw. Hausherr und einzigem Mieter abgerechnet werden.
Das ist ja der zugestandene Sonderfall,wo quasi nach Gutdünken des Vermieters nach Wohnfläche etwa verteilt werden darf.
Also Gesamtkosten(Gasbezug + Stromkosten + Wartungskosten usw.) geteilt durch Gesamt-m² x Fläche der Einliegerwhg.

Hier scheint es ja immensen Aufwand zu machen,Zwischenzähler einzubauen um allein die HK zu messen und zu verteilen.

Man kann WW-Kosten nach der Formel aus der Verordnung pauschal ansetzen. 11 % (wenn ichs noch recht weiss) der Brennstoffkosten werden für WW gebraucht.

Das mit der WW-Leitung und Schwerkraft-Zirkulation ist aus Sicht des Trinkwasserschutzes (Legionellenproblematik) schlecht.

MfG
duck313

Hallo erstmal,
also bevor jetzt hier wieder irgendwelche Halb(un)wahrheiten verbreitet werden, schau mal unter:http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/
Da steht alles drin. Vielleicht auch mal z. B. bei der Fa Techem anrufen, die machen Heizkostenabrechnungen und geben meistens recht freundlich auskunft, was erlaubt, gefordert und verboten ist. Nur soviel vorab: Solare Erträge können über die Heizkostenabrechnung nicht verrechnet werden, da ja keine laufenden Kosten für die Solaranlage entstehen. Dies würde nur funktioniern, wenn mit dem Mieter z. B. ein Vetrag zur Wärmelieferung abgeschlossen würde. Da wäre es egal, wo die Wärme herkommt. Aber in wieweit das rechtlich stichfest ist, keine Ahnung (Mieterschutz usw.) Ausserdem müsste man ein Gewerbe ( Wärmeerzeuger / Lieferant ) anmelden mit allem was dazu gehört…

bekommen allerdings im Juli eine neue
Gasheizung mit Solarunterstützung.

Da bin ich für jeden Rat dankbar :smile:

Ist die Wohnung im 1. Stock schon vermietet oder soll diese erst vermietet werden?

Man könnte die Kosten der Solaranlage analog zu anderen Kosten zur Wohnwertverbesserung wie Thermofenster oder Wärmedämmung in die Erhöhung der Nettokaltmiete einrechnen.

Für die Abrechnung des Warmwasers sollte es andere Möglichkeiten geben.

So lässt sich ja der Gesamtverbrauch an Warmwasser sehr leicht mit einem Zwischenzähler im Kaltwwasserzulauf zum Boiler erfassen. Und dann nach m² oder Personenzahl schlüsseln.

Installation nutzen. Das alte System hat eine

Schwerkraft-Zirkulierleitung. Die stillzulegen wäre ein
Riesenaufwand, da sich der obere Abzweig wahrscheinlich
irgendwo im oberen Bad unter Fliesen befindet, von denen wir
keine Ersatzfliesen mehr haben.

Eine Zirkulation auf Schwerkraft ist bei einer Neuanlage nicht mehr zulässig! ( Bakterien , Legionellen , Energieverlust).
Die Anlage sollte nach dem Stand der Technik modernisiert werden und somit wäre das Problem mit der Abrechnung auch gelöst
Siehe auch: Trinkwasserverordnung2011, DVGW Arbeitsblatt W551