Soldat beschimpft 15.jÄhrige

Hallo zusammen

Und zwar bitte ich euch um eure Meinungen.

Es geht um Beleidigung gegen eine 15 Jährige von einem 22 Jährigen der Angehöriger des Bundesheeres ist.Die Beschimpfungen fanden über Facebook an eine Dritte Person statt bzw. eine Freundin des Opfers. Es fielen Wörter wie du elendige Hure glaubst du kannst dich mit deinen 15. aufführen wie eine Prinzessin und diverse schlechte Nachreden an ihre Freundin. Nur weil sie nicht mit ihm geschlafen hat.Davon wissen jetzt aber schon mehr Leute das er die kleine beschimpft etc. Dieser Soldat posiert in Facebook mit seiner Dienstwaffe hat Bilder diverser Vorgesetzter drinnen und erzählt das er bei der Militärpolizei ist. Das Hauptproblem ist wie steht das Bundesheer in den Augen der betroffenen jetzt da natürlich wie der größte Sauverein. Meine Meinung dazu ist das solche Leute keine Waffe tragen dürfen und entlassen werden sollen. Oder steigere ich mich da zu viel hinein?

Laut Gesetz heisst es:

Ehrverletzung
gegenüber dem Verletzten: § 185 StGB: Beleidigung
gegenüber einem Dritten

Zu beachten ist dabei, dass nicht nur die Verwendung bekannter Fäkalbegriffe eine Beleidigung darstellen kann, sondern prinzipiell jede Äußerung, die geeignet ist, die Ehre eines Menschen zu verletzen. Eine Beleidigung kann etwa dann vorliegen, wenn man jemanden herabwertend mit „Du“ anspricht oder wenn man dessen gesellschaftlichen Status in ehrverletzender Weise herabsetzt
Und in meinen Augen wurde der gesellschaftliche Status heruntergesetzt .
mfg

Hallo,

eine Beleidigung liegt hier schon vor. Jedoch handelt es sich um ein Privatklagedelikt, sodass eine Anzeige dem Verletzten wenig bringt und mit einer Bestrafung ohne Privatklage nicht zu rechnen ist. Und das ist auch gut so, denn sonst wäre die Staatsanwaltschaft vermutlich ausschließlich mit Beleidigungsanklagen beschäftigt und hätte keine Kapazitäten mehr, sich ernsthaften Vergehen zu widmen.

Schöne Grüße

Martin

Hallo
und Danke

Aber ist ein privatklagedelikt nicht so wenn man nur zu der betroffenen sagt DU HURE.In diesem Fall aber redet er abwärtend bei anderen Menschen über sie.

Also wäre es sinnlos sich beim Militär zu beschweren ?

Hallo,

die Beleidigung ist strafrechtlich durch verschiedene Beleidigungstatbestände unter Strafe gestellt. Geschützt wird mit ihnen das Rechtsgut der Ehre. Die Tatbestände sind die Beleidigung i.e.S. (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB) und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB). Diese Delikte bedürfen in der Regel eines Strafantrags (§ 194 StGB) und sind Privatklagedelikte nach § 374 StPO.

Wenn man sich beim Militär beschwert, hätte das vielleicht Militärsanktionen für die Person zur Folge, aber mit einer strafrechtlichen Verurteilung ist über den Weg der Militärbeschwerde nicht zu rechnen.

Schöne Grüße

Martin

aber mit einer
strafrechtlichen Verurteilung ist über den Weg der
Militärbeschwerde nicht zu rechnen.

Hi,
selbst bei Tötungsdelikten kann man sich da schwer tun.

Gruß
PW

Moin,

vor allem ist das für österreich und dessen gesetzes zu beurteilen, das sollte man dazu sagen.
Das Bundesheer gehört zu Österreich…

hth

Was ich in diesem Fall für wesentlich interessanter erachte: Ein 22jähriger wirft einer 15jährigen öffentlich vor, nicht mit ihm geschlafen zu haben? Zumindest habe ich das so aus dem UP aufgefasst, die Beleidigungen kamen noch zusätzlich dazu…

MfG,
TheSedated

Hallo
Nein nicht ganz richtig sie wirft ihm vor das er sie jetzt beschimpft weil sie nicht mit ihm geschlafen hat.
mfg