Hallo 
Ich hab eine wichtige Frage zu der ich dringend einen rat brauche. Hab schon überall im Netz geschaut,rumgefragt usw, aber ich werde daraus einfach nicht schlau.
Es ist so das mein Verlobter (SaZ) und ich demnächst heiraten wollen.
Da ich nicht arbeiten gehe und momentan noch über meinen Vater familienversichert bin , genauso wie mein Baby (5 Mon.), müsste ich mich dann über meinen Mann versichern.
Ich weiß das er dann diese Beihilfe bekommt, allerdings gilt das wohl nur wenn man sich privat versichert!?
Was ist aber wenn ich in eine private Krankenversicherung nicht reinkomme, wegen einer z.Z. psychichen Behandlung?
Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.
Viele Grüße u. danke!
Hallo Lisa,
Da ich nicht arbeiten gehe und momentan noch über meinen Vater
familienversichert bin , genauso wie mein Baby (5 Mon.),
müsste ich mich dann über meinen Mann versichern.
Das stimmt nicht ganz.
Ich weiß das er dann diese Beihilfe bekommt, allerdings gilt
das wohl nur wenn man sich privat versichert!?
Auch das ist nicht richtig. Der Soldat hat Anspruch auf freie Heilfürsorge, sein Ehegatte und sein Kind Anspruch auf Beihilfe. D.h. der Staat trägt 50 % (Bundesbeihilfe unterstellt) der Krankheitskosten, dafür zahlt er keinen Zuschuß zur Krankenversicherung. Die übrigen 50 % kann, muß man aber nicht, privat versichern, sowohl für den Ehegatten, als auch für das Kind/die Kinder.
Was ist aber wenn ich in eine private Krankenversicherung
nicht reinkomme, wegen einer z.Z. psychichen Behandlung?
Dann mußt Du in der jetzigen GKV bleiben und Deinen Beitrag komplett selber zahlen. Solange Du Mitglied in der GKV bist, erlischt Dein Beihilfeanspruch.
Wenn Du Einzelheiten wissen willst, schreib mir eine eMail.
Gruß
Nordlicht
Kleine Korrektur
Auch das ist nicht richtig. Der Soldat hat Anspruch auf freie
Heilfürsorge, sein Ehegatte und sein Kind Anspruch auf
Beihilfe. D.h. der Staat trägt 50 % (Bundesbeihilfe
unterstellt) der Krankheitskosten, dafür zahlt er keinen
Zuschuß zur Krankenversicherung. Die übrigen 50 % kann, muß
man aber nicht, privat versichern, sowohl für den Ehegatten,
als auch für das Kind/die Kinder.
Bundesbeihilfe 70% für Ehegatte, 80% für Kind
Was ist aber wenn ich in eine private Krankenversicherung
nicht reinkomme, wegen einer z.Z. psychichen Behandlung?
Dann mußt Du in der jetzigen GKV bleiben und Deinen Beitrag
komplett selber zahlen. Solange Du Mitglied in der GKV bist,
erlischt Dein Beihilfeanspruch.
Es gibt einen Anspruch auf Restkostenbeihilfe für die übersteigenden Leistungen wenn ein Beitragszuschuss zur RV gewährt wird (z.B. gesondert berechenbare ärztl. Leistungen und Unterkunft im Krankenhaus). Das ist aber zugegebener Maßen schon ein sehr spezielles Thema.
Bundesbeihilfe 70% für Ehegatte, 80% für Kind
Völlig richtig, hatte NRW im Kopf und Bund auf der Tastatur.
Es gibt einen Anspruch auf Restkostenbeihilfe für die
übersteigenden Leistungen wenn ein Beitragszuschuss zur RV
was ist RV ? Rentenversicherung ?
Es gibt einen Anspruch auf Restkostenbeihilfe für die
übersteigenden Leistungen wenn ein Beitragszuschuss zur RV
gewährt wird (z.B. gesondert berechenbare ärztl. Leistungen
und Unterkunft im Krankenhaus). Das ist aber zugegebener Maßen
schon ein sehr spezielles Thema.
Hallo,
nochmals kleine Korrektur: Bundesbeihilfe, freiwillig versichert in der
GKV; Beihilfeanspruch 100 % auf Restkosten, aber n i c h t, wenn
Sachleistungen der GKV in Anspruch genommen werden (können)oder ein Beitragszuschuss (ich glaube, ab 21,-€/Monat) gewährt wird. Gilt bei Familienversicherung für das Kind auch, wenn Familienversicherung durch freiwillige Versicherung der Mutter begründet (wie hier anscheinend…) Im Übrigen: Eventuell ab 1.7.07 PKV-Aufnahmepflicht
nach Standardtarif; hier bin ich mir aber noch nicht ganz sicher.
Grüße
Im Übrigen:
Eventuell ab 1.7.07 PKV-Aufnahmepflicht
nach Standardtarif; hier bin ich mir aber noch nicht ganz
sicher.
Grüße
Eher nicht - dann hätte ich das GKV-WSG aber falsch verstanden!
Frank Wilke
Vielen dank für eure Antworten,
leider weiss ich immernoch nicht genau was ich jetzt machen soll, da ich mir eine freiwillige Versicherung in einer GKV nicht leisten kann.
Laut dem Angebot einer Versicherung wären das dann knapp 500€ im Monat und die sind nicht drin.
Ich hoffe es kann sich vielleicht doch nochmal einer erbarmen und mir meine möglichkeiten Aufzählen.
Viele Grüße
leider weiss ich immernoch nicht genau was ich jetzt machen
soll, da ich mir eine freiwillige Versicherung in einer GKV
nicht leisten kann.
Laut dem Angebot einer Versicherung wären das dann knapp 500€
im Monat und die sind nicht drin.
Eine Freiwillige GKV für 500€ halte ich für zu hoch. Maßgeblich gilt das hälftige Einkommen Ihres Mannes multipliziert mit dem Beitragssatz der Kasse als Grundlage.
Ich hoffe es kann sich vielleicht doch nochmal einer erbarmen
und mir meine möglichkeiten Aufzählen.
Haben Sie sich mal mit offenen Karten (Gesundheitszustand) mit einer PKV auseinandergesetzt?
Eine Freiwillige GKV für 500€ halte ich für zu hoch.
Maßgeblich gilt das hälftige Einkommen Ihres Mannes
multipliziert mit dem Beitragssatz der Kasse als Grundlage.
Etwas differenzierter ist es so:
Kassengruppe 1 halbiert das Einkommen des Mannes x Beitragssatz, aber maximal die BBG. Das heißt, freiwillige Mitglieder zahlen hier bis zu 500 Ocken.
Kassengruppe 2 halbiert das Einkommen des Mannes (aber maximal die BBG) x Beiragssatz. Das heißt, hier zahlen freiwillig Mitglieder maximal den halben Höchstsatz.
Klingt im ersten Moment bescheuert und sehr änhlich, ist aber so.
Frank Wilke