Erst einmal ist ein Polizist ein Staatsdiener, keine Soldat.
Der für die Innere Sicherheit sorgt. Auch wenn es hier
zpezialeinheiten gibt die taktisch und militärisch geschult
sind, sind es keine Soldaten.
Das habe ich auch nicht geschrieben. Ich wollte klarstellen, dass das Geschehen erst dann ein Fall für das Völkerrecht ist, wenn neben den israelischen Soldaten auf der Gegenseite eine Partei mit staatlichem Mandat involviert ist. Dabei ist es egal, ob es sich um Soldaten oder Polizisten handelt. Auch Nichtbesoldete, die offiziell im Dienst des Libanons stehen, machen die Entführung zu einem völkerrechtlichen Akt.
Die Lybische Hisbolah ist eine staatlich anerkante Miliz, also
eine staatliche Armee; Dem nach also Soldaten.
So eindeutig eben nicht, das ist das Problem: Die Hisbollah ist im Libanon toleriert und angesehen. Über ein staatliches Mandat verfügt sie aber nicht. Über solche Details spolperten schon die Ankläger gegen Slobodan Milosevic, ihm ist nur schwer nachzuweisen, Freischärler zu Verbrechen beauftragt zu haben.
Ein Vergeltungsaktion gegen Gefangennahme von Soldaten auf
eigenen hoheitsgebiet kann sich dem nach nur gegen den Staat
richten.
Eine zerstörung der Infrastruktur eines Staates ist aber ein
klar kriegerischer Akt.
So wie sich jetzt die Rechtslage darstellt halte ich das Vorgehen Israels für völkerrechtswidrig, weil die Aktionen nur Vergeltung eines völkerrechtlichen Angriffs sein können, der IMHO nicht erwiesen in dieser Rechtsform vorliegt.
Wie ich schon an anderer Stelle schrieb, wäre die Situation rechtlich einfacher, wenn der Sicherheitsrat die Verletzung der Pflicht Libanons feststellen würde, seinen Nachbarn vor Angriffen aus dem L zu schützen. Dann wäre eine militärische Verteidigung rechtens, egal welchen Rechtsstatus man der Hisbollah zuspricht.
Persönlich würde ich ein offensives Vorgehen unterstützen, wenn es sein muss unter Missachtung der angesprochenen Details (das Völkerrecht ist aus Mangel an einer übergeordneten Instanz nur eine Richtlinie, die auf multilateralem Einverständnis basiert. Das rechtfertigt im Einzelfall eine Umorientierung).
Nun erkenne ich aber im Vorgehen Israels weniger eine zielgerichtete Intervention und mehr eine ausufernde Aggression. Das Maß und die Zielauswahl der Angriffe stehen weder in einem ethisch noch sicherheitspolitisch vertretbaren Verhältnis zum Auslöser.