Solidaritätszuschlag

Hallo,

ich habe eine Frage zu folgendem Link: http://www.haufe.de/newsDetails?newsID=1205169343.17…

Wenn ich das richtig lese, dann will der Bund der Steuerzahler nochmal beim Bundesverfassungsgericht gegen den Solidaritätszuschlag klagen, obwohl das Bundesverfassungsgericht die vorherige Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat.

Ich frage mich, was das für einen Sinn macht. Die Richter werden doch nicht zuerst ein Verfahren nicht zur Entscheidung annehmen und das nächste Verfahren dann aber schon? Oder sehe ich das falsch?

Grüße

Stefan

Ich bin ja kein Hellseher. Aber ich wusste damals gleich, dass diese Klage keine Aussicht auf Erfolg haben wird. Und gewusst haben das die Leute vom BdSt auch, da können Sie sicher sein.

Was jetzt noch vom BdSt kommt, das sind allerdings grobe Albernheiten.

Nach meiner Ansicht ist die ganze Sache erledigt, Vorläufig ergehen die Bescheide seit einigen Wochen auch nicht mehr.

Hallo,

das mit der Vorläufigkeit weiß ich schon, und deshalb hat es mich noch mehr gewundert.

Können die Ihre Mitgliedsbeiträge nicht sinnvoller verwenden?

Grüße

Stefan