Hallo,
ich habe eine Frage zu folgendem Link: http://www.haufe.de/newsDetails?newsID=1205169343.17…
Wenn ich das richtig lese, dann will der Bund der Steuerzahler nochmal beim Bundesverfassungsgericht gegen den Solidaritätszuschlag klagen, obwohl das Bundesverfassungsgericht die vorherige Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat.
Ich frage mich, was das für einen Sinn macht. Die Richter werden doch nicht zuerst ein Verfahren nicht zur Entscheidung annehmen und das nächste Verfahren dann aber schon? Oder sehe ich das falsch?
Grüße
Stefan