Soll bei einem Ladendiebstahl und Anzeige Stellung genommen werden?

Beim Ladendiebstahl gem. § 242 StGB erwischt, Anzeige, jetzt schriftliche Stellungnahme?"
"Guten Tag,
eine Person wurde beim Ladendiebstahl erwischt. Die Tat wurde wohl auf Kamera beobachtet. Person wird am Ausgang des Ladens vom Ladendetektiv angehalten und in ein Zimmer geführt, und wird gebeten die Sachen auszupacken. Die Person legt die Sachen auf den Tisch im Wert von ca. 80-90EUR. Es sind Teller, und Werkzeuge, sowie ein Taucheranzug dabei. Nun wurde Anzeige erstattet.
Im Polizeibrief wird Gelegenheit zur schriftl. Äußerung innerhalb zwei Wochen geboten.
Nun ist die Frage ob sich die Person äußern soll, da die Tat bereits zugegeben worden war, als der Ladendetektiv einen Bogen ausfüllte. Dieser wurde doch von der beschuldigten Person nicht unterschrieben.
Die Person hat aber bereits die Frist zur Stellungnahme versäumt, u.a da sie bei einem Unfall den Fuß gebrochen hatte. Die Person wurde im letzten Jahr wegen Warenkreditbetrugs beschuldigt, und eine Strafe zu 70 Tagessätzen a 10EUR erhalten, die sie bereits gezahlt hat. Ein Ladendiebstahl gab es auch bereits vor ca. 3Jahren(Warenwert 20EUR).
Die Person hatte die Gebühr in Höhe von 100EUR am Tattag beglichen.
Die Person bezieht Allg2, da krankgeschrieben.
Person ist 31J.
Soll die Person doch noch eine Stellung nahme ggf. Entschuldigsungsschreiben verfassen an den Laden oder Behörden um geringere Strafe zu bekommen? Die Person bereut die Tat. Oder soll sie sich gar nicht äußern? Wenn eine Geldstrafe verhängt wird, muss ja berücksichtigt werden dass die Person von Harz4 lebt, diese Angaben wurde aber nicht mit dem Fragebogen übermittelt. Was soll die Person am besten tun? Mit welcher Strafe kann die Person rechnen? Vielen Dank für jede Hilfe im voraus!!!

Nein, das lässt man am besten schleifen.
Man macht es also genauso, wie beim damaligen Verwarngeld für den Rotlichtverstoß auf dem Fahrrad.
Nicht zahlen, Briefe nicht beachten und dann nach Jahren beim Gerichtsvollzieher rumjammern.

Das ist die bewährte Methode. Wende sie an.

MfG
duck313

Heilger Kuhmist,

geht das jetzt in die Richtung „Die BRD ist gar kein Statt, das ist ne GmbH, die Flugzeuge versprühen Chemikalien, die new world order muss verhindert werden, und…“???

Dann bitte, in logischer Konsequenz sollte der Delinquent ab sofort auf Zuwendungen des pösen, illegalen Regimes im Sinne von z.B. ALG II verzichten.

Dann würd er es „denen da Oben“ aber mal so richtig zeigen!

Zurück zum Thema:
Aussagen muss als Beschuldigter nie.
Da man sich durch unbedachte Äußerungen ohne anwaltlichen Rat in aller Regel eherr selber in den Schlamm herein als heraus zieht, sollte man einfach Schweigen.

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was meinen Sie ist ironisch gemeint? Nun die Methode, dass man z.B gelbe Briefe zurücksendet weil diese rechtswidrig sind, hatte sich bei vielen nun als effektiv gezeigt.
Weil. z.B amtliche Legimation nicht vorhanden ist. Wodurch und von wem bekommt der Gv Rechte zur Vornahme hoheitlicher Handlungen übertragen?

Aber abgesehen davon. Stellt sich die Frage mit welcher Strafe die Person rechnen kann. Haft-Geldstrafe?
Sind Sie ein Experte? Wenn nicht bitte verkneifen Sie sich Ihre Komentare und lassen Sie die Experten sprechen.
PS: Ich ging davon aus dass die läppischen 29eur beglichen sind, da hat niemand was schleifen lassen. Was glauben Sie was Sie alles an Behauptungen überhaupt aufstellen können?! Ist rein rhetorische Frage.
Salut

Vom Staat natürlich. Er ist Vollstreckungsbeamter, er vollzieht gerichtliche Urteile.
Der GVZ handelt stets nur im Auftrag eines Gerichtes. Er handelt nie von sich aus.
Man muss ihn stets beauftragen tätig zu werden.
Deshalb hat es auch keinen Sinn, mit dem GZV über die Rechtmäßigkeit eines von ihm zu vollstreckenden Titels zu diskutieren.
Das hätte man vorher mit dem Gericht tun müssen, welches die Forderung (den Titel) ausgestellt hatte.
Der GVZ zieht nur die Forderung ein. Ob die berechtigt ist oder nicht, kann und muss, ja darf er gar nicht entscheiden.

duck313

wenn vom Staat, dann soll es auch so belegt werden. Dann wäre z.B ein Erbringen notarieller Beglaubigung angebracht, und zwar die der Gründungsurkunde des Staates, auf den er oder auch Sie die Vereidigung begründen. Zudem muss auch nach dem Gesetzbuch eine Unterschrift des „Auftragsgebers“ vorhanden sein! Anderenfalls handelt er willkürlich bzw. Fordernde und seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzte etc. handeln als Privatpersonen, nach § 823 BGB.

Aha, also doch !

Sind Sie ein Experte? Verkneifen Sie es sich doch zu kommentieren, wenn Sie Fakten nicht kennen bzw. Ihre Argumentation nicht belegen können. Sonst sind es logischer nur leere Behauptungen. Niemand will denen da oben was zeigen, wir sind alle im glichen Boot ob Harz4 oder die die zur Lohnarbeit gezwunge sind und auch die wenigen die Ihrer Berufung nachgehen können. Über Harz4 und was alles damit zusammenhängt sollten Sie sich informieren, bevor Sie überhaupt irgendwas sagen. Außerdem verzichten viele hilfsbedürftige Menschen darauf.
Was ist mit GEZ ist es eine Fa. Behörde Ihrer Meinung nach? Wo ist der Unterschied zwischen Gerichtsvollzieher der von Gez beauftragt wurde oder von einem der behauptet in Auflage von Landgericht zu handeln. Landgericht hat aber keine Auflage erteilt. Und seien Sie beruhigt dem GV sind keine kosten entstanden, viel arbeiten sie auch nicht.

Aha… machen Sie doch bei Behörden eine Meldung;)
Alles wird transaparenter mit der Vernetzung, Immer mehr Menschen informieren sich logischer weise. Und wehren sich gegen alles falsche was seit der Kindheit indoktriniert wird. Es werden immer mehr. Jetzt werden viele von ihnen vl. be und verurteilt, morgen sieht es umgekehrt aus!

Und was soll diese Andeutung dann verzichte doch? Was Ihrer Meinung nach Harz4 -eine Art Schweigegeld?? Sie sollten anderen so nicht den Mund verbieten, sondern vl. selbst mal die Klappe halten, und sich informieren, anstatt Ihren Kindern Scheiße zu erzählen.