Soll die Vorsorgevollmacht eingeschickt werden?

Eine leider recht kränkliche Frau hat vor kurzem eine Vorsorgevollmacht unterschrieben. Jetzt wurde ermittelt, das diese auch im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden kann.

Was wären denn die Vorteile, falls diese Vorsorgevollmacht zum Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer schicken geschickt werden
würde?

Ach ja, eine Betreuungsverfügung und Kontovollmacht ist auch ausgestellt worden, kann man diese beiden Arten der Verfügung ebenfalls dorthin einschicken?

Hallo,

Was wären denn die Vorteile, falls diese Vorsorgevollmacht zum
Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer schicken geschickt
werden
würde?

Sollte für die betroffene Person irgendwann ein Betreuungsverfahren erforderlich sein; so kann das zuständige Gericht bei der Bundesnotarkammer rückfragen.
Dadurch sollen unnötige oder unerwünschte Betreuungen vermieden bzw. die Wünsche der betroffenen Person berücksichtigt werden.
Gruß J.K.

Hallo erst mal,

die Vollmacht wird nicht eingeschickt, sie wird online unter http://www.zvr-online.de registriert. D.h. die Daten der Vollmacht werden dort erfasst. Vorteil der Registrierung ist der Zugriff berechtigter Stellen 7/24 auf diese Daten. D.h. auch wenn jemand Samstagnacht zusammenklappt, kann der Bereitschaftsrichter so sofort feststellen, dass es eine Vollmacht gibt, was sie umfasst, und insbesondere, wer bevollmächtigt ist, und wie man den erreichen kann. D.h. der Bevollmächtigte kann sofort kontaktiert werden, und seine Vollmacht ausüben.

Gruß vom Wiz