Hallo ihr lieben Leute,
folgendes Problem: ich habe am 11.9.00 meinen damaligen Internetzugang per email zum 30.9.00 gekündigt. Daraufhin schrieb mein Provider per mail zurück, dass nur zum 31.12. gekündigt werden kann, fragte nach dem Grund und schrieb, dass er „die Kündigung zum 31.12.00 in seinem System vermerkt“. Ich habe weiter nichts unternommen. Als im Jahr 01 weiterhin Gebühren von meinem Konto eingezogen wurden, schilderte ich dem Provider am 28.2.01 noch einmal den Sachverhalt und kündigte an, weitere Einzüge stornieren zu lassen. Am 19.3.01 ließ ich dann die Abbuchung einer Gebührenrechnung (die den Zeitraum Januar 01 umfasste) durch die Bank zurück holen. Jetzt haben sie mir eine Mahnung geschickt und behaupten plötzlich, der Internetzugang sei zum 31.1.01 gekündigt.
Sie drohen mit der Vollstreckung. Es handelt sich um einen Betrag von € 33,06.
Was soll ich machen?
Gruß, wolfgang
Hallo Wolfgang!
Einfach tot stellen ist auf jeden Fall unclever. Ich hoffe, Du hast die Mail mit der Bestätigung, dass Kündigung zum 31.12.00 anerkannt wird, noch. Ich würde mich einfach mit der gleichen Stelle wie damals nochmal in Verbindung setzen und versuchen, das Problem zu klären, ihnen ihren eigenen Schriftverkehr unter die Nase zu reiben und sie darum zu bitten, das Mahnverfahren einzustellen. Es einfach weiter laufen zu lassen gibt einfach mehr Ärger. :o)
Viele Grüße,
Snoef
Hallo,
das hört sic sehr nach WWW-Discount an. Ich hatte auch einmal so einen Ärger. Erst günstige Gebühren proklamieren und dann das dreifache abbuchen und solche Scherze. Ich tat dann das Gleiche wie Du. Nach Drohung, daß wir unsere Anwälte einschalten würde, rannten die linksrum und es funktionierte wie geschmiert.
Achtung: Immer in der WIR-Form schreiben und mit Anwälten (nicht nur einen Anwalt) arbeiten.
Die unten genannten 33 Euros NICHT zahlen und im Extremfall mit der Bild-Zeitung drohen. Davor haben die Angst.
Gruss,
Hans W. Walther
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