Soll ich dem Chef zurückzahlen per vertrag

Am 30.05.2011 hat mein Chef auf mich wieder angeschrien. Ich war sehr nervös und agresiv.Und an disem Tag habe mein Arbeitsplatz gelassen und zum Arzt gegangen. Ab 30.05 bin ich bis jetzt arbeitsunfähig. Die Frage - Kann ich mich wegen meine psichische Krankheit und wegen Chef durch Arzt kündigenlassen?? Und wenn ich das mache - ob werde ich ihm noch zurück für 2 Monate Geld bezahlen??? Weil im Vertrag steht: wenn arbeitnehmer selber lässt Arbeitstelle, dann muss er zahlen.

Wie mir scheint, stehst Du sehr unter Stress und bist auch sprachlich in deutsch unsicher. Da kann Dich der Chef schnell mit einem fehlerhaften Arbeitsvertrag 'reinlegen. Denn was Du über den Arbeitsvertrag schreibst, klingt nicht zulässig. Gehe zu einem Anwalt und lass Dir helfen!

im meinem Vertrag steht:Vertragsstrafe

  1. Im Falle der schuldhaften Nichtaufnahme oder vertragswidrigen Beendigung der Tätigkeit verpflichtet sich der Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe zweier zu diesem Zeitpunkt vereinbarten Bruttomonatslöhnen zu zahlen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, weitergehende Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
  2. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich für den Fall, dass er den Dienst nicht antritt oder das Arbeitverhältnis unberechtigt vorzeitig beendet, eine Vertragsstrafe in Höhe von zwei Bruttomonatslöhnen zu zahlen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, weitergehende Schadenersatzansprüche geltend zu machen

Genau das habe ich vermutet. Gehe zum Fachanwalt für Arbeitsrecht - ganz schnell!!!

ich nix wisse ok

hallo Ernst-Erwin,
Genau das habe ich schon gemacht - Klage gegen Kündigung. Aber die Frage ist - ob werde ich wirklich dem Chef zurückzahlen wenn ich durch Arzt mich küngenlasse wegen psichische erkrankung. Bin schon 1,5 monate arbeitsunfähig… Und will nicht mehr bei solche freche Chef bleiben, sogar ihn sehen und hören…

Bitte um einen Rat. Danke.

Genau das habe ich vermutet. Gehe zum Fachanwalt für
Arbeitsrecht - ganz schnell!!!

Nein, weil diese Klausel im Vertrag unzulässig ist. Frag den Rechtsanwalt

Hi,

Dein Chef darf kein GELD zurückverlangen für geleistete Arbeit von Dir!

Aus meiner Sicht, bitte den Chef Dir zu kündigen, damit Dir keine Probleme beim Arbeitsamt entstehen. Sag ihm, wenn er Dir nicht kündigt, bleibst Du weiterhin krankgeschrieben…

Gruß
Daniel

Also ich habe zur Arbeitsgericht gegangen und Klage gemacht gegen Kündigung. Jetzt sammle ich alle Dokumenten, der wichtigste Dokument glaube ist Die Krankenschein vom 30.05.2011, genau am diesen Tag habe ich meine Arbeitstelle gelassen. Und was denken Sie ?? Ich bin zur meine Krankenkasse gegangen um alle Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom 30.05.2011 zu machen - und die Kundenbetreuerin hat alle meine Krankscheine gefunden außer diese was am 30.05.2011 ich geschickt habe. Dann bin ich zum Arzt gegangen und Kopie gemacht… Aber die Sache ist glaube ich, das der Chef mit Krankenkasse zusammen sind… Wollte noch sagen, das ich die alle Belege habe, das ich die Krankscheine zur Krankenkasse geschickt habe.