Soll ich den Unterhaltstitel unterschreiben?

Hallo an alle!
Seit nunmehr 7 Jahren bezahle ich immer pünktlich den Unterhalt für meine Kinder. Es wurde damals nichts schriftlich festgehalten, sondern ich habe mich mit meiner Exfrau auf einen Betrag geeinigt und wenn die nächste Altersstufe kam auch immer mehr gezahlt.
Nun bekam ich ein Shreiben von der zuständigen Kreisverwaltung, dass ich zu wenig bezahlen würde. Ich soll ab September Betrag x zahlen und zusätzlich den Unterhalt betiteln lassen.
Meine Ex war dort, weil mein Sohn in die Ganztagsschule geht und sie das nicht alleine zahlen kann (wohl eher will, denn es geht und ihrem Partner finanziell nicht schlecht).
Warum hat sie mich nicht einfach angerufen und mich gefragt ob ich mich an den Kosten beteilige? Das wäre doch alles kein Problem gewesen, aber nein…
Nun meine Frage:
Muss ich diesen Titel wirklich unterschreiben?
Welche Folgen hat das für mich, wenn mein Einkommen steigen sollte? Bleibt es dann bei dem eingesetzten Betrag oder muß ich dann mehr zahlen?
Muß ich zur Festlegung meine Einkommensverhältnisse erneut offen legen oder wird dort der geforderte Betrag eingesetzt?
Die ganze Sache kotz mich echt an, ich habe mit meiner jetzigen Frau auch ein Kind und arbeite wie ein Blöder damit wir trotz der Unterhaltszahlungen auch mal ganz normal leben können. Und durch so einen Mist wird einem dann alles kaputt gemacht.

Wäre wirklich dankbar für rasche Antworten.

Hallo,

stimmt denn die Berechnung des Unterhaltes? Wurde Dein weiteres Kind in die Berechnung mit einbezogen? Ist Dein Selbstbehalt ordentlich berücksichtigt?

Wenn Du alles mit ja beantworten kannst, solltest Du den Titel unterschreiben.

Auch wenn man immer überpünktlich bezahlt hat, hat das Kind ein Anrecht auf Titulierung. So sehen das die Gerichte.

Befriste aber den Titel bis auf spätestens die Volljährigkeit des Kindes. Ab diesem Zeitpunkt ändert sich die Anrechnung des Kindergeldes und auch die Mutter wird barunterhaltspflichtig.

Du kannst den Titel auch anders befristen, wenn Du z. B. erwartest, dass am Tag X sich die Einkommensverhältnisse bei Dir verschlechtern oder Du ein weiteres Kind erwartest. Das sind nur Beispiele.

Das Kind (also dadurch die Mutter) hat das gesetzliche Recht im Regelfall alle zwei Jahre die Einkommensverhältnisse des Barunterhaltspflichtigen einzufordern.

Du musst den Unterhalt nach oben anpassen, falls sich die DüTa ändert, falls der Titel ein dynamischer ist. Deine Einkommensverhältnisse musst Du nicht automatisch mitteilen (die müssen von der Mutter eingefordertwerden).

Gruß
Ingrid

guten morgen…

leider schreibst du nicht ob deine exfrau sozialleistungen bezieht (hartz 4 oder sonstiges)

den sollte dies der fall sein kann deine ex nichts dafür das die kreisverwaltung jetzt auf dich zukommt …bzgl.des unterhaltes!das geschieht ganz automatisch …da unterhalt als einkommen angerechnet wird !

Wie schon erwähnt …das ist die normale vorgehensweise von den ämtern!

du wirst nicht drum herum kommen dein einkommen offen zu legen …dabei steht es dir frei ob dies über über das amt machst ,oder ob du das jugendamt zur hilfe nimmst …!

unterschreiben würde ich an deiner stelle erstmal nichts …den gerade kreisverwaltungen sind „assgeier“…

du kannst aber auch einen formlosen antrag auf festsetzung des unterhaltes stellen…

berücksichtigt werden dein einkommen+ ausgaben und deine jetzige familie…denen du ja quasi auch unterhaltsverpflichtet bist!

das deine ex einen neuen partner hat ist hier völlig unrelevant …relevant wäre es nur wenn deine ex sozialleistungen oder wohngeldbezieht und der neue mann bei ihr lebt und nicht gemeldet ist …das wäre dann ein leistungsbetrug und würde konsequenzen nach sich ziehen !

lieben gruss nancy

Hallo,

die Höhe des Kindesunterhaltes in Abhänigkeit des Alters wird in der Düsseldorfer Tabelle festgelegt. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft. Wird aber von allen Behörden und Gerichten als Maßstab verwendet.

Einen Titel kann nur ein Sozialgericht festsetzen. Also auf keinen Fall unterschreiben.

Jugendämter machen sich die Unterhaltsberechnung recht einfach. Durchschnittliches monatliches Nettogehalt zuzgl. Sondereinnahmen (Urlaubsgeld, Nachtzuschläge, Prämien, Einkommensteuerrückerstattung) abzuglich 900,- Euro Selbstbehalt. Fertig ist die Nettoeinkommensermittlung des Barunterhalspflichtigen. Ausgaben für die Fahrten zur Arbeitsstätte, die größer Miete (>360,- € Warmmiete), Schulden für das neue Auto, das dich zur Arbeit bringt, Werbungskosten (nach dem Motto, dass hat das Finanzamt ja schon berücksichtigt),die krankheitsbedingten Aufwendungen oder der Unterhalt für Frau/Kind im eigenen Hausstand finden oft keine Beachtung.

Für die Ermittlung der tatsächlichen Nettoeinkünfte werden bei nicht Selbstständigen alle Einkünfte -wie oben beschriebnen- der letzen beiden Jahre zugrunde gelegt. Also nicht was zu erwarten ist.

Natürlich bis Du der Behörde gegeüber verpflichtet Angaben zu machen Z.B. Deinen Steuerbescheid aus dem Jahr 2008 vorzulegen aber nicht den Titel beim Notar zu verpflichten.

Grüß
blackdaniel

Hallo,
Ja, den Titel mußt du unterschreiben.
Du mußt mehr bezahlen sobald dein Einkommen steigt und wenn deine Ex alle zwei Jahre dein Einkommen überprüfen läßt und das steht ihr zu,kann es auch sein wenn dein Einkommen sich verändert hat.
Tja Kinder sind halt teuer und sie können nichts dafür das sie auf der Welt sind und deine Unterhaltszahlung deckt längst nicht alle Kosten.
Gruß Biggi

Hallo,

also erstens, ja sie müssen den Unterhaltstitel unterschreiben. Sollten Sie allerdings mit der Berechnung nicht einverstanden sein, da ja so wie es scheint, niemand Ihre Einkommensverhätlnisse hinterfragt hat, können Sie das vorab klären.

Legen Sie Ihre Gehaltsnachweise vor und fordern Sie eine Berechnung, anhand dieser Nachweise.
900 € Selbstbehalt, gerecht wird nach der Düsseldorfer Tabelle. Beide Kinder sind je nach ihrer Altestufe gleichberechtigt. Das kann man leicht selbst ausrechnen. Dann wissen Sie genau, ob der Betrag gerechtfertigt ist oder nicht.

Es gibt 2 verschiedene Arten von Titel. Dynamische und Statische. Bei einem dynamische Titel wird ein Prozentsatz festgelegt, der Unterhalt erhört sich so immer automatisch bei Wechsel der Altersstufe oder Erhöhung der D´dorfer Tabelle. In einem statischen Titel wird ein bestimmter Betrag festgelegt, der gilt dann bis es einen neuen Titel gibt. Egal ob das Kind in eine andere Alterstufe rückt oder sich Ihr Gehalt ändert.

Sie können natürlich versuchen, erst noch mal mit Ihrer Ex zu reden, ob sie beide sich nicht auf einen Betrag einigen können, ohne Titel. Sollte sie aber darauf bestehen, müssen Sie unterschreiben.

Wie gesagt, zu allererst sollten sie aber prüfen, ob der Betrag auch richtig berechnet wurde.

Sollten Sie Probleme bei der Berechnung haben, können Sie sich gern an mich wenden. Zur Berechnung benötigt man nur das monatliche Einkommen sowie das Alter aller Kinder.

Alles Gute, Kathatr

hallo sultan
wenn deine Frau eine Elternbeistandschaft beim Jugendamt erworben hat. Wird die Elternbeistand für deine Kinder tätig. Man wird deine Verdienstbescheinigungen anfordern und dann wird der Kindesunterhalt errechnet für deine Kinder.
Wenn du nun die Unterhaltsberechnung titellieren läßt,hat man einen Titel gegen dich in der Hand, weil das ja Geld ist was du an den Kindern zu zahlen hast,also solltest du mal nichts zahlen können, geht das Amt hin und lässt deinen Lohn pfänden bis zur Pfändunggrenze. Ich glaube die liegt bei 798Euro. Kindesunterhalt verjährt nicht ,selbst im Rentenalter kann man dich pfänden lassen ,bei einer Titellierung.
Ferner ist es so ,das du wieder verheiratet bist, und man davon ausgeht das du so an Wohnkosten sparen kannst. Am besten du lässt dich vom Anwalt beraten,was du wirklich zu zahlen hast.Viel Glück lg sumsesum