Soll ich einer Fremden erlauben ihrern Wohnsitz bei mir zu anmelden?

Hallo Gemeinde,

vor einer Woche habe ich einer Internetbekanntschaft erlaubt ein Paar Wochen bei mir zu wohnen, da sie vom Vater vor die Tür gesetzt wurde. Viel länger als weitere 2-3 Wochen kann ich ihr nicht erlauben bei mir zu wohnen, das hab ich ihr gestern versucht schonend beizubringen. Sie ist gerade arbeitslos, daher hat man ihr geraten ihren Wohnsitz wo anders anzumelden, damit sie Arbeitslosengeld erhalten kann. Ich möchte das nicht. Da hab ich ein ganz schlechtes Gefühl bei der Sache.

Was können sich für Nachteile daraus für mich ergeben, wenn ich es gestatte?
Hat sie dann vllt. irgendwelche Ansprüche auf meine Wohnung?

Danke!

Hallo!

Seit wann und wieso überhaupt muss man sich bei Arbeitslosigkeit ummelden ?
Es gibt auch an anderem Ort nicht mehr Geld, wenn man überhaupt Anspruch hat.

Der Gast hat keinerlei Rechte,weder dort zu wohnen und mehr,wenn man es nicht mehr will.

Nur anmelden sollte man  nicht gestatten, selbst wenn man im Eigentum wohnt. Mieter müssten sowieso ihren Vermieter fragen,ob er es gestattet.
Einige Wochen darf da jeder als Gast wohnen, aber nicht wenn er sich dort anmelden will !

MfG
duck313

Tja, irgendetwas scheint da für mich nicht zu stimmen…
angeblich wurde sie vom Vater rausgeworfen… andererseits hat ihr „jemand“ geraten, sich woanders anzumelden.
Denn es ist ja so: wohne ich noch zu hause, gibt es nicht so viel ALG, denn man bezahlt ja keine Miete, die Lebenskosten sind nicht so hoch.
Ich bin wahrlich kein Fachmann, aber ich könnte mir (bei unseren Ämtern) vorstellen, dass sie angeben muss, wieviel sie an „Miete“ bezahlt. Und auch, dass Du das bestätigen musst, als „Vermieter“.
Ich wäre da ganz vorsichtig.
Und überhaupt: wenn Dir dabei nicht wohl ist, dann sag ihr das klipp und klar. Es ist Deine Wohnung, und wie Duck 313 schon schreibt: Du musst bei längerem „Besuch“ das Deinem Vermieter melden, und der kann dann auch den Nebenkostenabschlag etc erhöhen…

VG
Bijou1

Ich danke euch beiden für eure Antworten, habt mir sehr geholfen.!!

Denn es ist ja so: wohne ich noch zu hause, gibt es nicht so
viel ALG, denn man bezahlt ja keine Miete, die Lebenskosten
sind nicht so hoch.
Ich bin wahrlich kein Fachmann, aber ich könnte mir (bei
unseren Ämtern) vorstellen, dass sie angeben muss, wieviel sie
an „Miete“ bezahlt. Und auch, dass Du das bestätigen musst,
als „Vermieter“.

Man merkt daß Du kein Fachmann bist, da das Arbeitlosengeld nicht im geringsten von der aktuellen Miete abhängt, sondern davon, wieviel Gehalt man in den letzten versicherungspflichtigen Tätigkeiten bekommen hat…

Hallo,

also aus meiner Sicht ist das schon ein wenig komplizierter.

Meines Wissens nach braucht man für ALG I keine Wohnung, nur eine zustellungsfäige Adresse, das kann auch ein Postfach sein.

Eine Anmeldung in Deiner Wohnung musst Du dem Vermieter anzeigen, eine Genehmigung ist nicht erforderlich. Selbstverständlich tritt die Dame dann in Deinen Mietvertrag ein, mit allen Rechten und Pflichten. Solltest Du eine Untermiete mit Vertrag in Erwägung ziehen, ist das dann genehmigungspflichtig. Der Vermieter kann das ablehnen.

Die Nebenkosten werden sich in den Bereichen verändern, die bei Dir pro Kopf abgerechnet werden, dass kann zum Beispiel die Entsorgungskosten betreffen.

Was Dir natürlich auch blühen kann ist, dass plötzlich die Polizei oder ein Gerichtsvollzieher vor Deiner Tür steht. Du kennst das Vorleben ja nicht…

Alles in allem eine gefährliche Angelegenheit, wenn man jemanden nicht völlig vertraut.

Geht es allerdings, das steht ja nicht da, um ALG II, dann wird die Sache erheblich komplizierter.

Meine Sicht der Dinge…

Gruß

Hallo,

du scheinst reichlich naiv zu sein…einem Wildfremden Menschen aufzunehmen…

Ich würde diesen Typ unter „Klette“ einsortieren…sprich da hat das Weibsbild einen geilen doofen Kerl gefunden,der ihr Leben finanziert…

Sie zu,das du ganz schnell ein Familienmitglied von dir mit in die Wohnung nimmst,sonst wird das Luder dich nämlich recht bald erpressen …entweder du zahlst für sie und lässt sie wohnen,oder sie zeigt dich wegen Vergewaltigung an…und da beweiss einmal das Gegenteil…

Hallo,

du scheinst reichlich naiv zu sein…einem Wildfremden
Menschen aufzunehmen…
Ich würde diesen Typ unter „Klette“ einsortieren…sprich da
hat das Weibsbild einen geilen doofen Kerl gefunden,der ihr
Leben finanziert…

ich glaube, dass die ein oder andere Beziehung so funktioniert! :smile:

Sie zu,das du ganz schnell ein Familienmitglied von dir mit in
die Wohnung nimmst,sonst wird das Luder dich nämlich recht
bald erpressen …entweder du zahlst für sie und lässt sie
wohnen,oder sie zeigt dich wegen Vergewaltigung an…und da
beweiss einmal das Gegenteil…

Na erstens ist es glücklicherweise nicht Aufgabe des Beschuldigten, die Unschuld zu beweisen, zweitens ist mir nicht klar, warum eine dritte, vielleicht nachts anwesende person prinzipiell vor einer Anschuldigung schützen soll und drittens ist mir ein fremdes Luder dann vielleicht doch lieber als der alkoholkranke Cousin.

2 Like

Hallo,

also aus meiner Sicht ist das schon ein wenig komplizierter.
Meines Wissens nach braucht man für ALG I keine Wohnung, nur
eine zustellungsfäige Adresse, das kann auch ein Postfach
sein.
Eine Anmeldung in Deiner Wohnung musst Du dem Vermieter
anzeigen, eine Genehmigung ist nicht erforderlich.

Das würde ich so nicht unterschreiben.

Selbstverständlich tritt die Dame dann in Deinen Mietvertrag
ein, mit allen Rechten und Pflichten.

Dem würde ich noch viel weniger zustimmen

Solltest Du eine Untermiete mit Vertrag in Erwägung ziehen, ist das dann genehmigungspflichtig. Der Vermieter kann das ablehnen.

Dem wiederum kann ich mich anschließen.

Die Nebenkosten werden sich in den Bereichen verändern, die
bei Dir pro Kopf abgerechnet werden, dass kann zum Beispiel
die Entsorgungskosten betreffen.

Ein wertvoller Hinweis, finde ich.

Was Dir natürlich auch blühen kann ist, dass plötzlich die
Polizei oder ein Gerichtsvollzieher vor Deiner Tür steht. Du
kennst das Vorleben ja nicht…

Auch das ist korrekt

Alles in allem eine gefährliche Angelegenheit, wenn man
jemanden nicht völlig vertraut.

So muss man es sehen

Geht es allerdings, das steht ja nicht da, um ALG II, dann
wird die Sache erheblich komplizierter.

Das wiederum muss ja denjenigen, der die Person aufnimmt, nun rein gar nicht interessieren.

Meine Sicht der Dinge…

und meine Kommentare

Greetz
T.

genau, als wären straftaten aus dem bereich der sexuellen selbstbestimmung so schnell wieder vom tisch, die gerüchte wird man nie wieder los…

1 Like

Was können sich für Nachteile daraus für mich ergeben, wenn
ich es gestatte?

Der Vermieter könnte auf ungerechtfertigte Gebrauchsüberlassung Dritter erkennen und den Mieter auffordern, seinen Besucher aus der Wohnung zu verweisen oder ihm fristlos kündigen :open_mouth:

Hat sie dann vllt. irgendwelche Ansprüche auf meine Wohnung?

Nein, nach welcher Rechtgsrundlage darf sich ungebetener Besuch wohl dauerhaft einnisten?

G imager

Hallo,

Na erstens ist es glücklicherweise nicht Aufgabe des Beschuldigten, die Unschuld zu
beweisen, zweitens ist mir nicht klar, warum eine dritte, vielleicht nachts anwesende person
prinzipiell vor einer Anschuldigung schützen soll und drittens ist mir ein fremdes Luder dann
vielleicht doch lieber als der alkoholkranke Cousin.

und wie würdest du das Gegenteil beweisen ??..:smile:

Da ist mir der alkoholkranke Cousin als Zeuge doch wesentlich lieber…denn wer würde die
„Glaubwürdigkeit“ eines solchen veränstigten Rehleins sehr gut erschüttern…

Angedenkt eines Prominenten Zeitgenossen und diverser spezielle Praktiken würde nämlich ein jeder Richter dem empörten Aufschrei eines Alki`s glauben…

eyhh Alte…du hast mir doch die noch fast volle Bierflasche aus der Hand gerissen nur um **********************…und dann war die soo festgesaugt,das wir sie kaum rausgekriegt haben…und die hätte mir im Kasten gefehlt…

Da nützen dem Weibsstück auch noch soo große Kulleraugen und züchtige Kleidung nix mehr…:smile:))

Hallo

[…]
Was können sich für Nachteile daraus für mich ergeben, wenn
ich es gestatte?
[…]

Rein persönlich finde ich allerdings, Du darfst ruhig genauso nach deinen persönlichen Vorteilen fragen, das ist keineswegs verwerflich und alle anderen tun das auch.
Manus manum lavat.

Danke!

aber gern!

Greetz
T.