Soll ich kündigen und bekomme ich eine Abfindung?

Hallo,

also ich habe eine Festanstellung in der Nähe von München bei einer Bank.
Jedoch arbeite ich seit 2002 dort nicht mehr weil ich in Elternzeit bin, noch bis 08/2013.
Jetzt habe ich die Möglichkeit eine Job zu bekommen, aber bin ja immer noch Angestellt.
Wir sind auch mittlerweile 400km weit weggezogen von meinem alten Arbeitgeber.

Kann ich bei meinem alten Arbeitgeber kündigen und eine Abfindung verlangen?
Der alte Arbeitgeber wird mich bestimmt nicht mehr einstellen da ich ja 400km weiter weg wohne und vorher eine Vollzeitstelle hatte und jetzt mit Kindern keine Ganztagsstelle mehr besetzen kann.

Wenn ich kündigen kann, wie fange ich denn ein Gespräch an dass ich einen gewissen Betrag gerne hätte?
Ich habe persönlich garkeinen Kontakt mehr zu meinem alten Arbeitgeber. Dann per Post oder eMail?
Vielen Dank schonmal

Sorry, aber die Frage in sich ist in meiner Empfindung moralisch bereits sehr grenzwertig. Das wollen wir hier aber ja nicht weiter erörtern…

Dein AG ist verpflichtet, dir deinen Arbeitsplatz frei zu halten. Du hingegen scheinst alles zu tun, dort nicht mehr arbeiten zu müssen.

Du kannst selbstverständlich dort kündigen, dir steht aber keinesfalls eine Abfindung zu.

Über eine Abfindung spricht man im Regelfall, wenn die Kündigung seitens AG kommt und man einen Aufwand vermeiden will, noch vor dem Arbeitsgericht zu streiten.

Das liegt bei dir nun nicht vor.

Der AG kann und wird selbstverständlich nach deinem Erziehungsurlaub deine Arbeitskraft wieder einfordern und du hast dann den geringen Fahrtweg von täglich 800 km.

Da hab ich mich wohl falsch ausgedrückt :wink:
Ich würde schon wieder dort arbeiten wollen, nur lassen es die Umstände nicht zu (Haus gekauft, Eltern zur Pflege, etc)

Wenn Du noch in Elternzeit bist, hat Dir der Arbeitgeber Deinen alten Arbeitsplatz wieder zur Verfügung zu stellen. Wenn er Deine Situation kennt, wird er dies auch tun, weil er davon ausgehen kann, dass Du die Vollzeitstelle ablehnst und kündigen wirst. Dann braucht er auch keine Abfindung zu zahlen. Deine Chancen auf eine Abfindung sind nahe null, selbst bei einer betriebsbedingten Kündigung. Schau mal http://www.abfindunginfo.de/abfindungsanspruch-und-b…

Gesetzlich steht Ihnen keine Abfindung in Deutschland zu!

Wenn der Arbeitgeber Ihnen wiederrechtlich kündigt, können Sie auf Wiedereinstellung vor dem Arbeitsgericht klagen. bekommen Sie Recht, kann vom Arbeitsgericht eine Abfindung festgelegt werden.

Alles andere ist Ihr Privatvergnügen. Sie dürfen als freie Bürgerin umziehen, wohin Sie möchten, sich Arbeitsstellen aussuchen und kündigen und auch privat kaufen, was Sie möchten. Nur haben alle drei Beispiele keine arbeitsrechtliche Auswirkung und werden zu keiner Abfindung führen.