Hallo zusammen,
ich weiß bisher nur, dass man im Rahmen einer ordentlichen Kündigung einfach einen Vertrag mit einem neuen abschließt und der kümmert sich um die Kündigung des aktuellen selber.
Wie sieht es aber aus, wenn man zu einem anderen per Sonderkündigungsrecht wechseln will, weil beim aktuellen der Preis nach einem Monat steigt und dieser schreibt, dass wenn man mit der Preisanpassung nicht einverstanden ist, man den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung in Textform kündigen kann. Muss man in diesem Fall selber kündigen und dann dem neuen das Datum mitteilen, ab dem man beliefert werden möchte?
Es ist nämlich so, dass wenn man zu dem neuen online wechseln will, gibt’s da keine Möglichkeit irgendwo anzugeben, dass es dabei um Sonderkündigungsrecht geht und man deshalb so bald wechseln dürfte.
Danke