Soll ich meinen jetzigen Stromlieferanten selber kündigen?

Hallo zusammen,

ich weiß bisher nur, dass man im Rahmen einer ordentlichen Kündigung einfach einen Vertrag mit einem neuen abschließt und der kümmert sich um die Kündigung des aktuellen selber.

Wie sieht es aber aus, wenn man zu einem anderen per Sonderkündigungsrecht wechseln will, weil beim aktuellen der Preis nach einem Monat steigt und dieser schreibt, dass wenn man mit der Preisanpassung nicht einverstanden ist, man den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung in Textform kündigen kann. Muss man in diesem Fall selber kündigen und dann dem neuen das Datum mitteilen, ab dem man beliefert werden möchte?

Es ist nämlich so, dass wenn man zu dem neuen online wechseln will, gibt’s da keine Möglichkeit irgendwo anzugeben, dass es dabei um Sonderkündigungsrecht geht und man deshalb so bald wechseln dürfte.

Danke

Moin…

mal auseinander nehmen:
wenn Du bis 31.03. kündigen aussprechen müsstest - zum 30.04., dann solltest heute selber kündigen
Ansonsten ist das ja erst mal nur ein Antrag und der neue Versorger wird sich dann (seeehr wahrscheinlich) mit der Nachricht erfreut zeigen, dass da ein Sonderkündigungsrecht vorhanden ist.
Wenn der Neue aber sagt: „mach ma selba“ hast dann ja noch genügend Zeit - allerdings würde ich in dem Fall erst kündigen, wenn der Vertrag da ist.

LG
Ce

Hallo,
wo siehst du denn das Problem?
Befürchtest du ohne Strom dazustehen wenn die Verträge nicht nahtlos ineinander übergehen?
Im dümmsten Fall übernimmt dein Standard Stromanbieter automatisch die Lieferung und du bezahlst für einen Monat mal ein paar Euro mehr.

Gruß

hi,

wenn der neue Anbieter die Kündigung übernimmt und ordentlich kündigt, da ihm nicht gesagt werden kann, dass es eine Sonderkündigung ist, die eine Frist hat.

Verstreicht die Frist, wäre es schon blöd.

das Posting ist jedoch bereits länger, als die Kündigung gewesen wäre, die man selbst geschrieben hätte.

grüße
lipi

Das ist dringend zu empfehlen.
Nur so kannst du sicher sein, dass die Frist eingehalten wird.

Insbesondere stellt der EDIFACT-Datensatz zum Anbieterwechsel (die Marktteilnehmer schreiben keine Briefe, sondern schicken sich untereinander Dateien, die in einem definierten Format alle Daten enthalten) keine Option „Kunde übt Sonderkündigung aus“ zur Verfügung. Es gibt dort nur dien Option „Kündigung zum tt.mm.jjjj“ oder „Kündigung zum nächstmöglichen Termin“.

Der jetzige Anbieter KÖNNTE die Kündigung zum letzten Tag der Gültigkeit der alten Preise umdeuten als Sonderkündigung - aber warum sollte er das? Verpflichtet ist er dazu nicht. Er muss eine vorzeitige Kündigung nur akzeptieren, wenn diese begründet wird.

DU musst also aktiv selber kündigen. DU musst dann einen neuen Vertrag beim neuen Anbieter machen und dort den Tag, ab welchem die Belieferung erfolgen soll, eintragen. Also: Zum 31.05.19 beim alten kündigen, beim neuen sich ab 01.06.19 beliefern lassen.

Mache das nicht gleichzeitig, es kann etwas dauern, bis die Sonderkündigung beim alten Anbieter aufgenommen wurde. Kommt dann die Mitteilung „Kunde Pavelasd wird vom 01.06.19 von uns beliefert“ beim Altanbieter an, bevor dessen EDV deine Kündigung kennt, wird es eine automatische Antwort geben „Geht nicht, Kunde Pavelasd ist dann noch im Vertrag“.

Beachte aber auch, dass ein Vorlauf von 10 Werktagen zwischen Eingang der Nachricht „Lieferbeginn durch neuen Anbieter“ und dem Tag der Umstellung vorgeschrieben ist.

Nachzulesen im Beschluss BK6-06-009 der Bundesnetzagentur, genauer im 150seitigen PDF „Anlage zum Beschluss BK6-06-009: Darstellung der Geschäftsprozesse zur Anbahnung und Abwicklung der
Netznutzung bei der Belieferung von Kunden mit Elektrizität“.

Noch gefunden bei verivox.de:

„Für die Kündigung beim bisherigen Anbieter benötigt der neue Versorger jedoch etwas Zeit, in den meisten Fällen etwa drei Wochen. Daher sollten Sie bei sehr kurzen Kündigungsfristen selbst aktiv werden. Wenn Ihr bisheriger Anbieter Sie über eine Preisänderung informiert, sollten Sie so schnell wie möglich selbst kündigen. Dann kann Sie der neue Anbieter direkt zum Zeitpunkt der Preisänderung beliefern.“

Servus,

???

Wie soll denn das gehen?

Wer außer den Vertragspartnern sollte einen Vertrag kündigen können? Was würdest Du denn sagen, wenn ich an Deinen Vermieter schreibe und mal eben Deinen Mietvertrag kündige?

Schöne Grüße

MM

moin,

Biespiel

grüße
lipi

Ganz einfach:
Der neue Anbieter erstellt eine EDIFACT-Datei vom Typ UTILMD und trägt Kündigungstermin und Kundendaten ein, dieses wird dann an den alten Lieferanten übermittelt.

Eine Prüfung, ob der neue Lieferant zur Kündigung berechtigt war, erfolgt nicht. Da aber nach §20a ENWG der neue Anbieter dem Kunden unverzüglich schreiben muss, ob und zu welchem Zeitpunkt er die Belieferung übernimmt, kann ein Missbrauch schnell erkannt werden.

Ja, es ist schon häufig vorgekommen, dass windige Drückerkolonnen sich Kundendaten (neben Name und Anschrift kommt es vor allem auf die Zählernummer an!) erschlichen haben und dem ahnungslosen Kunden ein Brief der „Sieht nur billig aus Strom GmbH“ zugestellt wurde.

Servus,

in diesem Beispiel ist es der Verbraucher, der sich kümmert, indem er jemanden mit der Verfassung der Kündigung beauftragt, von dem er glaubt, dass er besser im Briefefrankieren und Richtige Adresse Draufschreiben ist als er selber.

Schöne Grüße

MM

Servus,

und mit EDIFACT kann man §§ 241 bis 432 BGB irgendwie ausknipsen?

Schöne Grüße

MM

hi,

beachte dabei das Wort Beispiel und den Zusammenhang mit der Frage.

grüße
lipi

Da muss nichts ausgeknipst werden.
Der neue Anbieter wird mit der Kündigung des alten Anbieters beauftragt, er nimmt die Willenserklärung des Kunden auf und übermittelt sie elektronisch an den neuen Anbieter. Nach wie vor ist es der Kunde, der diese Kündigung ausspricht, während der neue Anbieter lediglich eine Übermittlung in einem standardisiertem Verfahren durchführt.

Problematisch ist der schon oft vorgekommene Missbrauch - ich schrieb es schon. Die einzige Prüfung, die erfolgt, ist die: Bilden Kundendaten und Zählernummer einen korrekten Datensatz ab, der beim alten Anbieter existiert?
Das heißt, dass zwei Daten bekannt sein müssen, die man nicht aus allgemein zugänglichen Quellen bekommt, nämlich Zählernummer und Name des alten Anbieters. Das ist aber für betrügerische Drückerkolonnen kein großes Problem.

AH,

jetzt verstehe ich deinen Einwand. Du stößt dich daran, dass man salopp sagt „Der neue Anbieter kündigt“.
Das ist vereinfacht und muss eigentlich heißen:

„Die mit der Beauftragung, ab dem 01.06.19 die Stromlieferung zu übernehmen, verbundene Aussprache der Kündigung gegenüber dem Altanbieter zum 31.05.19 kann in einem elektronischen Verfahren durch den neuen Anbieter im Auftrag des Kunden übermittelt werden.“

Das habe ich schon verstanden.
Ich meinte damit ja nur, dass er schon hätte kündigen können statt hier Zeit zu vertrödeln.