Soll man sich schriftlich entschuldigen?

Guten Tag,
eine Mitarbeiterin hat Geld unterschlagen. Diese wurde daraufhin gekündigt und musste Betrag X zurück zahlen, ohne eine Anzeige. Jedoch hängt diese ehemalige Mitarbeiterin an unserem Betrieb, welcher Deutschlandweit vertreten ist, ihre Stelle ist auch noch frei…Soll sie sich erneut bewerben und sich schriftlich entschuldigen?
Gruß Helenn

Hallo,

eine Mitarbeiterin hat Geld unterschlagen.

(…)

Jedoch hängt diese ehemalige Mitarbeiterin an
unserem Betrieb,

weil man dort so leicht klauen kann?

Hat der Delinquent

  1. nur die Kaffekasse heimgesucht oder hat er
  2. „richtig“ gestohlen, oder gar
  3. im Zusammenhang mit seinem Aufgabengebiet gestohlen?

Falls 3: Nein
Falls 2: kommt drauf an. Tendenziell nein.
Falls 1: Ja.

Ich würde vorher aber nachfragen, ob die wirklich jemanden suchen.
Es ist nicht gesagt, dass man die Stelle weiterhin besetzen will.

Gruss,
TR

Diebstahl ist immer ein Vertrauensbruch. Ich würde ehrlich gesagt niemanden wieder einstellen, dem ich wegen Diebstahl gekündigt habe.

Hallo,

Diebstahl ist immer ein Vertrauensbruch. Ich würde ehrlich
gesagt niemanden wieder einstellen, dem ich wegen Diebstahl
gekündigt habe.

Ich eigentlich auch nicht.
Die Frage war aber, ob der Delinquent es versuchen soll.
Wenn es „nur“ die Kaffeekasse war halte ich es für möglich, dass ein AG einen glaubhaft bereuenden AN vielleicht doch wieder einstellt, z.B. bei geringerem Gehalt.

Gruss,
TR

Guten Tag.

Soll sie sich erneut bewerben und sich schriftlich entschuldigen?

Klar doch. Man sollte in die Entschuldigung einfließen lassen, dass man, nachdem man beim Klauen erwuschen wurde, sich nun aber wirklich entweder nicht mehr erwischen lässt (ggf. erwähnen, dass man Forbildungsmaßnahmen im geschickzteren Stehlen absolvoren hat!), oder aber, wenn es sich gar nicht vermeiden lässt, zukünftig mit Bedauern darauf zu verzichten gedenkt …

Offen gestanden, wäre es mir ziemlich egal, ob die Dame in die Kaffeekasse der Kollega gelangt oder meinen Haupttresor ausgeräumt hätte. Im ersten Fall würde ich mich hüten, mit allen ehrlichen Mitarbeitern - berechtigten - Stress zu bekommen, im zweiten Fall müsste ich ja geradezu Lack gesoffen haben.

Und als Betroffene ließe es mein Stolz nicht zu - oder die Ganovenehre, je nachdem :wink:

GEK

Abgesehen von der Summe…
Die Summe und Art tut nichts zur Sache.
Wir erinnern uns an einen nicht näher benannten Diskonter, der einer Kollegin wegen unter 5€ die Fristlose überreichte und vor Gericht Recht bekam.

Die Begründung ist der Vertrauensbruch.
Wegen Unterschlagung zu kündigen tut man nicht wegen €2,30 oder €23mio, sondern weil man als Arbeitgeber der Ansicht ist, dass das für eine weitere Beschäftigung notwendige Vertrauen unwiderruflich zerstört ist.
Betonung auf „unwiderruflich“.

In der Form kann man darüber denken wie in einer Ehe: wenn es schon zur Scheidung kam, ist es ein wenig spät für eine Entschuldigung. Vorher hätte man vielleicht mit Blumen oder einem Eheberater noch etwas tun können - aber danach?

Gruss,
Michael

… der schon darüber nachgedacht hat, ob ein AN, dem wegen Vertrauensbruch gekündigt wurde und der danach wieder im gleichen Unternehmen anfängt, nicht rechtlich die Möglichkeit hätte, die Rechtswirksamkeit der ersten Kündigung anzufechten wegen „vorgeschobenen Gründen“!

Hi Helenn,

der AG hat hier verschiedene Moeglichkeiten, mit so etwas umzugehen. Dies wird u. a. auch von der Betriebszugehoerigkeit der Mitarbeiterin abhaengen, auch von den genauen Umstaenden, die normalerweise etwas komplizierter sind als Geld unterschlagen und gekuendigt…

In meiner Firma ist etwas Aehnliches passiert, auch wenn der Fall hier kompliziert war. Zwei Mitarbeitern sollte gekuendigt werden und unter Beruecksichtigung der Umstaende (der Chef hatte sie eingeschuechtert und ihnen befohlen es zu tun), auch beitragend dass beide dem MD eine E-Mail geschickt, Reue gezeigt und sich entschuldigt haben (obwohl sie bei den ersten Befragungen alles abgestritten hatten), wurde ihnen u.a. nur das Gehalt gekuerzt und beide werden in einer anderen Position in der Firma weiterarbeiten.

Ohne die Umstaende in dem von dir genannten Fall zu kennen, scheint es zunaechst einmal, dass diese Mitarbeiterin Glueck hat, nicht angezeigt worden zu sein. Dies deutet darauf hin, dass der AG bereits mildernde Umstaende zugrunde gelegt hat.

Fuer eine schrifliche Entschuldigung nach dem Ermittlungsverfahren der Personalabt. und der Kuendigung ist es m. E. zu spaet, das haette sofort gemacht werden muessen. Schaden kann es nie, aber ich halte es fuer sehr zweifelhaft, dass sie bei der Firma nochmals eine Stelle bekommt (ganz sicher nicht ihren alten Job).

Die Mitarbeiterin mag noch an der Firma haengen, das wird sich aber bald aendern, wenn sie sich an die neue Situation gewoehnt hat.

Gruesse

Kris