Hallo! Ich arbeite als Aushilfe und habe laut Vertrag eine wöchentliche Sockelarbeitszeit von 12 Stunden. Nun bin ich diesen Monat nicht eingeteilt worden und warte auf Abruf. Müssen mir die Stunden trotzdem bezahlt werden???In den letzten Monaten habe ich bloß das ausbezahlt bekommen, was ich auch an Stunden geleistet habe- kam aber nie auf 48 Stunden monatlich… Danke für eure Antworten!
Hallo,
habt ihr ein Zeiterfassungssystem (Stechen?). Dann gibt es meines Wissens zwei Möglichkeiten:1
- du bekommst nur die Stunden gezahlt, die du auch gearbeitet hast
- du bekommst immer 48 Stunden pro Monat bezahlt, wenn du weniger arbeitest hast du auf deinem Stundenkonto Minusstunden, die du in den nächsten Monaten abbauen musst.
Grundsätzlich kann man sich merken, dass dir keiner was zahlt, wenn er deine Arbeitskraft nicht in Anspruch nimmt. Es kann in Ausnahmefällen eine Bereitschaftspauschale gezahlt werden, aber das ist dann eher in so Branchen wie Hausnotruf, Reparaturtechniker u.ä. wo du bei Abruf wirklich innerhalb von 30 Minuten im Einsatz sein musst.
LG
S.
Hallo,
bei einer Bezahlung nach Stunden werden in der Regel nur die Stunden ausbezahlt, die auch geleistet wurden. Solange im Arbeitsvertrag nichts anderes gereglt ist, hat man keinen Anspruch darauf, dass nicht geleistete Std. ausbezahlt werden. Ob Anspruch darauf besteht, dass man die vereinbarte Arbeitszeit auch beschäftigt wird, muss ebenfalls im Arbeitsvertrag stehen bzw. wenn nicht, ist das eine Rechtsfrage zum Arbeitsvertrag, die ich nicht beantworten kann.
Bitte stellen Sie diese Frage im Bereich Arbeitsrecht.
Danke
Hallo racine,
offenbar liegt bei Dir eine „geringfügig entlohnte Beschäftigung“ vor. Dabei gibt es je nach vereinbarter Einkommenshöhe Unterschiede („Minijob“ bis 400 €, „Midijob“ ab 400 €, „Saisonbeschäftigung“ max. 2 Monate oder 50 Tage), die Du zuerst mal klären musst.
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass es max. 400 € pro Monat sind:
Dein Arbeitsvertrag müsste eigentlich klären, unter welchen Bedingungen Du Anspruch auf Entgeltzahlung hast. Da wir nicht im „Schlaraffenland“ leben gehe ich mal davon aus, dass da drin steht, dass Du nur tatsächlich geleitete Arbeitsstunden bezahlt bekommst („felixible Arbeitszeitregelung“). Wenn in Deinem Vertrag steht, dass Du 12 Stunden pro Woche arbeitest, muss Dir der AG das auch bezahlen, wenn er Dich nicht einsetzt. Steht keine Stundenanzahl drin, sind es per Gesetz mindestens 10 Stunden pro Woche, die er bezahlen muss.
Sollte sich Dein AG nicht daran halten, musst Du wohl oder übel mal zu einem Anwalt.
Hallo kann leider nichts dazu sagen
gruß Manfred
Das hängt vom Arbeitsvertrag ab, da steht Grundvergütung etc drin, ich kann dazu ohne Vertrag keine Aussage machen. MfG
Sorry,da kann ich leider nicht weiterhelfen.
Viele Grüße
Hallo,
als 400 € Kraft werden nur die geleisteten Stunden bezahlt.
Gruß
ROWO44
Sorry, bin kein Jurist und arbeite in einem Bereich, in dem diese Problematik nicht existiert.
Deswegen wäre jede Auskunft von meiner Seite nur vielleicht richtig…
Gruss
Bezahlt werden nur die tatsächlich abgearbeiteten Sunden. Da suchst Du dir am besten eine neue Arbeit.
L.G. digicam
Was steht denn im Arbeitsvertrag und was heißt Sockelarbeitszeit? Lg, hopser6
Hallo! Ich arbeite als Aushilfe und habe laut Vertrag eine
wöchentliche Sockelarbeitszeit von 12 Stunden. Nun bin ich
diesen Monat nicht eingeteilt worden und warte auf Abruf.
Müssen mir die Stunden trotzdem bezahlt werden???In den
letzten Monaten habe ich bloß das ausbezahlt bekommen, was ich
auch an Stunden geleistet habe- kam aber nie auf 48 Stunden
monatlich… Danke für eure Antworten!