Guten Tag,
mein Problem ist folgendes.
Vor einiger Zeit ist mein Vater verstorben und nun werde ich wohl in Naher Zukunft Post vom Notar erhalten. Im Normalfall werde ich wohl gefragt werden ob ich das Erbe antreten möchte oder ausschlagen werden. - So, und nun zum Problem.
Mein Vater hat sich vor längerer Zeit von meiner leiblichen Mutter scheiden lassen und erneut geheiratet. Mit diese neuen Frau hat er bis zuletzt zusammen gelebt. Ich gehe davon aus, dass sie die Eigentumswohnung in der sie zusammen gelebt haben auch zusammen finanziert haben. Und lt. seiner neuen Frau ist die Wohnung auch noch nicht abbezahlt und es wären nur Schulden zu erben.
Naja, das kann zwar möglich sein, jedoch hat mein Vater relativ sparsam gelebt und auch sicher etwas Eigentkapital mit in die Finanzierung der Wohnung gesteckt. Darum kann ich mir nicht vorstellen das es NUR Schulden zu erben gibt.
Jetzt meine Eigentlich Frage:
Wird mir mitgeteilt, wiviel Vermögen mein Vater zum Zeitpunkt seines Todes hatte bzw. wieviel es zu erben gibt oder muss ich auf gut Glück das Erbe annehmen/ausschlagen?
Ich denke da nämlich so. Mal angenommen mein Vater und seine Frau haben eine Wohnung im Wert von 200.000 € gekauft. Und 150.000 € davon abbezahlt. Dann wären ja 50.000 € Schulden und 150.000 € Vermögen in Form der Immobilie vorhanden. Davon ständen mir jeweils 50 % zu. Also also 75.000 € Vermögen und 25.000 € Schulden. Einen Ehevertrag im Sinne von Gütertrennung gab es nicht.
Wie geht man da jetzt vor? - Optimal für mich wäre, dass ich für den Moment das Erbe nicht antrete, damit die Frau meines Vaters weiterhin in der Wohnung bleiben kann. Jedoch wenn sie stirbt, möchte ich den mir jetzt zustehenden Erbanteil bekommen. Da diese Frau ebenfalls einen Sohn aus erster Ehe hat, würde ja sonst er das gesamte Erbe erhalten.
Bitte helfen sie mir!!
Gruß
Richard