Ich habe letztes Jahr mit CFDs gehandelt und habe insgesamt einen Verlust gemacht. Warum ich frage ob ich eine Steuererklärung machen soll oder nicht ist, weil ich erst letztes Jahr meine Schule beendet habe und keinen festen Job habe sondern nur hier und da aushilfsjobs mache. Wenn ich einmal eine Steuererklärung einreichen muss, dann muss ich jedes Jahr eine einreichen. Wenn ich diese für dieses Jahr, mit meinem Verlust, keine Steuererklärung einreiche wird der Verlust nirgendwo aufgefasst und dann müsste ich bei einem möglichen Gewinn in der Zukunft Steuern zahlen, obwohl ich eigentlich nur meinen minus verringern und keinen wirklichen Gewinn erziele.
Ich wäre sehr dankbar wenn mir jemand hierbei einen Ratschlag geben kann. Ich persönlich kann mich nicht entscheiden, wie ich handeln soll.
Danke im Voraus.
Hi,
auf Verluste bezahlst du keine Abgeltungssteuer. Du bekommst von deiner Bank eine Steuermitteilung. Diese gilt es zu beachten und genau durchzulesen.
Diese Verluste wandern in einen „Topf“ zur Verrechnung. Sie können mit Kapitalerträgen gegengerechnet werden. (Aktien, Dividenden, Zinszahlungen oder ähnliches). Sollte dabei unter dem Strich ein Plus heraus kommen ist dieses dem Finanzamt mitzuteilen.
LG
Nein, nur mit anderen Veräußerungsgewinnen.
die da wären:
Zinserträge, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds, Zertifikatserträge und Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren und Investmentanteile.
Du hast tatsächlich recht. Das, was ich schrieb, gilt nur für Aktienverluste. Halte ich zwar für ungerecht, scheint aber so zu sein.
Was ist daran ungerecht? Kapitalmarkt ist Kapitalmarkt, oder meinst Du es andersherum: Es ist ungerecht, daß Verluste beim Online-Poker und aus Pferdewetten nicht anrechenbar sind?
Ganz einfach: Verluste aus Aktienveräußerungen dürfen auch nur mit Gewinnen aus Aktienveräußerungen verrechnet werden: § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG: „Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, dürfen nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen werden […]“).
Heißt: Man darf diese Verluste nicht zum Beispiel mit Zinsen oder Dividenden verrechnen. Der TE mit seinen exotischen Modellen dagegen darf das. Das halte ich für wenig überzeugend.