Und zwar mache ich seit letztem Jahr eine Ausbildung zur Bürokauffrau, befinde mich also im 1.Lehrjahr.
Nun bin ich allerdings seit Ende Dezember aufgrund eines Tumors arbeitsunfähig. Ich fühle mich mittlerweile besser und würde auch bald wieder arbeiten gehen können, ich habe allerdings noch einige Arzttermine und Behandlungen vor mir.
Mein Chef ist da sehr offen und gibt mir so viel Zeit wie nötig. Jetzt hat er das letzte Mal gefragt, ob ich die Ausbildung nicht vielleicht von neu beginnen will, damit es mit der Schule leichter für mich ist, sollte ich Probleme haben und dort nicht mehr mitkommen können.
Probleme habe ich bei der Schule bisher nicht, allerdings denke ich halt trotzdem darüber nach und habe natürlich viele Fragen und Bedenken, falls ich die Ausbildung von neu starte. Wie würde sowas ablaufen? Wäre ich in der Zeit, bis die Ausbildung von neu beginnt, arbeitslos, usw…
So genau weiß ich auch nicht was wir vorhätten, mein Chef hatte mich nur mal darauf angesprochen, ob ich die Ausbildung nicht von vorne anfangen wollen würde, falls das mit der Schule nicht funktionieren sollte. Ich denke mal, dass wir den Vertrag dann neu aufsetzen würden.
Ich müsste ihn das aber nochmal fragen und dann wohl wirklich mal mit der IHK besprechen.
Ein neuer Ausbildungsvertrag kann nur abgeschlossen werden, wenn Du kündigst. (Als Betrieb einem Azubi zu kündigen ist sehr schwer.)
Eine Verlängerung der Ausbildung mit der Begründung „Ausbildungsinhalte konnten nicht Vollständig vermittelt werden“ dürfte einfacher sein.
Seid Ihr ein grösserer oder eher ein kleiner Betrieb?
Nein, das passt schon, was du geschrieben hast. Ich wäre übrigens auch für Ausbildungsverlängerung, denn wie du schon sagtest:
erst Recht wegen Krankheit.
@Vivi247: du sollst auch mit den Lehrern in der Berufsschule reden, was sie für sinnvoller aus Schulsicht halten. Du könntest in der Berufsschule das erste Jahr wiederholen, es ist aber auch möglich, das 2. oder 3. Jahr zu wiederholen. Der Betrieb muss das nur entsprechend der Berufsschule mitteilen.
auch ich würde Dir empfehlen, dringend mit der zuständigen IHK Kontakt aufzunehmen und Dich dort über Möglichkeiten zu informieren.
§ 21 Abs. 3 BBiG bietet Dir auch eine „Rückfallebene“ in Bezug auf die Prüfung: § 21 BBiG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Außerdem solltest Du nach einer Krebserkrankung unbedingt einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Je nach Schwere der Tumorerkrankung bekommst Du den Status eines schwerbehinderten Menschen befristet („Heilungsbewährung“) für zwei oder 5 Jahre.
Mit dieser Schwerbehinderung hast Du einen zusätzlichen arbeitsrechtlichen Schutz und Anspruch auf zusätzliche Unterstützungsleistungen durch das Integrationsamt oder andere Träger zum Absolvieren der Ausbildung.