Sollte ich Mietkürzung vornehmen?

Also ich habe eine Frage und brauche unbedingt eure Hilfe.Wir also in dem Fall meine Frau und das Kind sind neu in eine Wohnung eingezogen und bei Vertragsabschluss wurde auch im Mietvertrag festgehalten das die Geräte in der Küche erneuert werden müssen,und im Bad sämtliche Amaturen und einzelne Sachen wie fliesen befestigt bzw getauscht werden müssen.Also alles ist schriftlich festgehalten.

Das ganze wurde vor etwa gut 6-8 Wochen so vereinbahrt und wir haben nun auch schon 2 mal miete gezahlt und trotzdem ist der Vermieter seinen vertraglichen pflichten nicht nachgekommen,mitlerweile habe ich recharchiert und habe interessanter weise herausgefunden das bei der besagten firma die wohl den auftrag durchführen soll die uns der vermieter gegeben hat keinen auftrag des vermieters vorliegen hat die in unserer wohnung den auftrag durchführen soll laut5 aussage des vermieters.

Nun meine Frag esollte ich noch etwas geduld aufbringen oder anfangen jetzt die miete zu kürzen und wenn ja wieviel und wie berechnet man sowas.Ich spiele auch mit dem Gedanken mich an einen mieterschutzbund zu wenden die meine rechte vertretten.

Hast du denn deinen Vermieter schonmal darauf angesprochen?
Ich würde erstmal ein Gespräch suchen, bevor ich mit Kürzungen ins Haus falle. Schließlich soll das ja nach Möglichkeit ein friedliches Wohnen dort werden :wink:

owT

owT

Hallo,

rechtliche Hilfe, auch Mieterschutzbund, ist da ganz gut, jedoch auch Kostenfrage:
a) Anwalt nach Streitwert
b) Mieterschutzbund wohl Mitgliedschaft notwendig

  1. Grs. §§536 Abs. 1 S. 1 BGB, 536a Abs. 1, Abs. 2Nr. 1 und 2 BGB.
    Text gibt es im Internet.
  2. auch mgl. § 543 Abs. 1 i.V. mit Abs. 3 (Fristsetzung erforderlich) mit Zustellungsnachweis, es empfiehlt sich Einschreiben Rückschein

Höhe der Minderung:
Wenn es gibt, da obtische Mängel nicht immer zur Minderung berechtigen
Es gibt lektüre im Buchhandel
z.B. unter ISBN 3-89655-167-1 Buch anschauen

Mietkürzung ohne genaue Prüfung und Begründung ist schwer durchsetzbar, denn was soll gemindert werden, wenn alles noch funktioniert aber optisch schlecht ist. Die rechtssprechung geht in vielen Fällen davon aus, dass Optik nicht immer ein Mangel ist.

M.E. Aufforderung zur Pflichterfüllung mit Androhung der Selbstvornahme. Oder eben das Mietverhältnis kündigen, denn in einem solchen Verhältnis fühlt man sich nicht wohl, man weiss nicht was später kommt.
Wenn Pflicht nicht erfüllt wird, bleibt wohl nur der gerichtliche Weg.

--------------------zur Beachtung---------------------------

meine Stellungnahme zu dem Artikel ist keine Leistung iR des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Der geschilderte Vortrag kann unter gegebenen Umständen und bei näherer Betrachtung auch von meinem rat abweichen.----------------------------------------------------------

Aber das nur zum Teil, denn weisen Sie mal einem Anwalt Falschberatung nach. Es gibt wenige Fälle grs. sind das Beratungsverträge, also Dienstvertrag nach §§ 611 FF BGB. Diese sind nicht erfolgsabhängig. haftung nur für vorsatz (oder grobe fahrlässigkeit)

FAQ:1129 nicht gelesen oder nicht verstanden?
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatungsgesetz schon mal von gehört?

vnA

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