Sollte ich Schmerzensgeld einklagen?

Liebe/-r Experte/-in,

folgendes ist passiert:
Am 12.2.2010 gegen 12.30 Uhr nach der letzten Schulstunde im Fach Sport zog Y einem Mitschüler die Hose samt Unterhose herunter.

X machte Y darauf aufmerksam, dass sich so etwas nicht gehörte und schlecht ist. Daraufhin trat Y mehrmals kräftig ans rechte Bein von X, der sich, nach mehrmaliger Aufforderung damit aufzuhören, mit einem nicht so heftigen Tritt zu wehren versuchte.

Y versuchte mit der geballten Faust zuerst in die Magengegend und dann auf den Kopf einzuschlagen, was X allerdings mit der Verschränkung seiner Arme an den genannten Körperstellen verhindern konnte. Jedoch konnte er einem massiven Schlag mit der Faust auf seinen Rücken nicht mehr ausweichen und wurde so fest und kräftig am Rücken getroffen, dass er sehr starke Atemschwierigkeiten als auch große Schmerzen im Rückenbereich davon trug.

Die anwesende Sportlehrerin, die der direkten Auseinandersetzung nicht beiwohnte, gab, auch auf Nachdruck von (Mutter von X) bekannt, die Klassenlehrerin als auch dem Direktor am kommenden Montag, den 15.2.2010 über diesen Vorfall zu informieren, da diese sich leider nicht mehr auf dem Schulgelände befanden. Auf die Frage der Sportlehrerin an Y warum er so reagiert hätte, antwortete dieser lediglich mit „Er sei halt so!“

Bei X wurde bei einem Arzt-/Krankenhausbesuch eine Prellung des Rückens als auch ein Bluterguss am rechten Bein festgestellt. Er musste aufgrund dieser Verletzungen mit Schmerzmitteln behandelt werden. Hätte in den darauffolgenden Tagen der Schulunterricht stattgefunden, hätte Xaufgrund der o. g. Verletzungen an diesem nicht teilnehmen können. Dieser Vorfall wurde vom Kinderarzt als auch vom Krankenhaus als Schulunfall aufgenommen.

Sollte ich eine Klage auf Schmerzensgeld anstreben oder macht das keinen Sinn? Und wie hoch sind die Chancen?
Bilder des Blutergusses liegen vor. Der Rücken war äußerlich in Ordnung.

Na ja. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld, weil der Schüler (ich glaube Y) eine unerlaubte Handlung beging und der andere Schüler sich dabe eben verletzte. Ein Anspruch ist als da.
Für den Vorfall bräuchte man allerdings Zeugen. Ohne diese wird es schwierig.
Der Schmerzensgeldbetrag wird allerdings nicht sonderlich hoch sein. Ich würde auf ca. 200 - 400 EUR tippen. Ob das also den Aufwand wert ist… Ein mögliches Schmerzensgeld bzw. einen passenden Anwalt findest Du auf www.schmerzensgeld.info
Hoffe, das hilft Dir weiter!
Olli

Hallo Olli,
vielen Dank für deine Antwort. Okay, dass macht keinen Sinn, aber trotzdem danke