wenn man von einer Gruppe mit Mord(im übertragenen sinne extrem verprügeln) und Schlägen bedroht wird, weil man selbst jemanden mit einem Schlag gedroht hat? Und welche rechtlichen Konsequenzen hat das für beide seiten?
Keine ahnung
wenn man von einer Gruppe mit Mord(im übertragenen sinne
extrem verprügeln) und Schlägen bedroht wird, weil man selbst
jemanden mit einem Schlag gedroht hat? Und welche rechtlichen
Konsequenzen hat das für beide seiten?
Hallo
Ich würde das der Polizei melden.Wieso hast du den denen auch mit Schlägen gedroht,um Dich zu wehren??Wenn ja,dann ist es ein klarer Fall für die Polizei,wenn nein,musst du aufpassen,das nicht auch noch du drankommst.
Ich hoffe,deine Frage beantwortet zu haben,ansonsten frag nur.
Gruss
Franziska
Kantonspolizei Luzern
wenn man von einer Gruppe mit Mord(im übertragenen sinne
extrem verprügeln) und Schlägen bedroht wird, weil man selbst
jemanden mit einem Schlag gedroht hat? Und welche rechtlichen
Konsequenzen hat das für beide seiten?
wenn man von einer Gruppe mit Mord(im übertragenen sinne
extrem verprügeln) und Schlägen bedroht wird, weil man selbst
jemanden mit einem Schlag gedroht hat? Und welche rechtlichen
Konsequenzen hat das für beide seiten?
Tut mir leid, ich bin kein Jurist
Hallo,
ich habe mal den Text des zutreffenden Paragraphen eingefügt. Die Bedrohung mit einem Verbrechen (z.B. Mord, Körperverletzung mit vorsätzlich herbeigeführten schweren Gesundheitsschaden) ist an sich strafbar. Wenn Du die Bedrohung ernst nimmst und tatsächlich um Deine Gesundheit fürchten musst, dann solltest Du Dich, wenn keine andere Lösung möglich ist, tatsächlich an die Polizei wenden. Mit anderer Lösung meine ich zu.B. ein klärendes Gespräch. Vielleicht kennst Du jemanden, welcher vermitteln könnte. Die Drohung mit einem Schlag ist nicht strafbar.
§ 241 Strafgesetzbuch
Bedrohung
(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.
wenn man von einer Gruppe mit Mord(im übertragenen sinne
extrem verprügeln) und Schlägen bedroht wird, weil man selbst
jemanden mit einem Schlag gedroht hat? Und welche rechtlichen
Konsequenzen hat das für beide seiten?
Im von Ihnen geschilderten Fall, kann man davon ausgehen, dass beide Streitparteien mit einer Anzeige wegen ´Verdachtes der gefährlichen Drohung und/oder Nötigung zu rechnen haben. Die Polizei hat die Anzeige aufzunehmen und an die zuständige Justizbehörde weiterzuleiten, die dann entscheiden wird, wer mit was für einer Strafe oder auch nicht zu rechnen hat.
Wahrscheinlich würde im konkreten Fall mit einer Diversion vorgegangen werden, was aber nicht sicher ist.
Eine Einstellung des Verfahrens wäre auch denkbar, je nach Art der Vorbelastung bei den Kontrahenden.
MfG
wenn man von einer Gruppe mit Mord(im übertragenen sinne
extrem verprügeln) und Schlägen bedroht wird, weil man selbst
jemanden mit einem Schlag gedroht hat? Und welche rechtlichen
Konsequenzen hat das für beide seiten?
Im Falle einer Drohung oder einer Bedrohung kann man nichts machen bzw erreichen,weil eine darauf folgende Tat nicht sicher ist,daher kann es erst zu einer Handlung nach der Tat kommen.Bedeutet,das wenn jemand geschlagen wurde kann derjenige Anzeige wegen Körperverletzung oder schwerer Körperverletzung erstatten,die Entscheidung über die Schwere der Tat trifft der Richter und das daraus resultierende Strafmaß ebenfalls.
ja.
solltest du.
anzeige wegen noetigung/bedrohung/stalking …
eventuell ist allerdings eine „einstweilige anordnung“ (frueher „einstweilige verfuegung“) wirksamer und vor allen dingen schneller zu bekommen.
wobei das eine das andere nicht ausschliesst.
mit einer „retourkutsche“ wegen der vorhergegangenen „kleineren“ drohung deinerseits musst du rechnen und das notfalls in kauf nehmen und dann zurueckfighten.
was immer gut ist … so eine verbale androhung (heimlich) aufnehmen, viele mp3-player haben ein mikrofon, und ganz toll muss die aufnahme nicht sein, also so ein ding um den hals baumeln lassen und einschalten lassen. ist nicht verwertbar vor gericht, wirkt aber wunder, wenn man es vorspielen „koennte“ bzw. wenn man ein wortgenaues „gedaechtnisprotokoll“ angefertigt hat *raeusper*.
wenn man von einer Gruppe mit Mord(im übertragenen sinne
extrem verprügeln) und Schlägen bedroht wird, weil man selbst
jemanden mit einem Schlag gedroht hat? Und welche rechtlichen
Konsequenzen hat das für beide seiten?
Hallo Cupake,
ich würde dir raten zur Polizei zu gehen.
Aber in juristischen Fragen kenne ich mich leider überhaupt nicht aus. Diesbezüglich wäre es gut, dich an einen anderen Experten zu wenden.
Auf jeden Fall solltest du es nicht auf die leichte Schulter nehmen.
wenn man von einer Gruppe mit Mord(im übertragenen sinne
extrem verprügeln) und Schlägen bedroht wird, weil man selbst
jemanden mit einem Schlag gedroht hat? Und welche rechtlichen
Konsequenzen hat das für beide seiten?
Um eine vernünftige Antwort geben zu können, müsste man ein wenig mehr „Input“ haben.
Ansonsten gebe ich dem Beitrag von „mattland“ Recht und möchte mich seiner Meinung anschließen. Denn eine Bedrohung
wenn man von einer Gruppe mit Mord (im übertragenen sinne
extrem verprügeln) und Schlägen bedroht wird
sehr ich hier durchaus. Und die ist strafbar. Im Gegensatz zu der Drohung
weil man selbst jemanden mit einem Schlag gedroht hat
Und
welche rechtlichen Konsequenzen hat das für beide seiten
kommt ganz darauf an: auf den GESAMTEN Sachverhalt, „Vorbelastung“ der Kontrahenten usw.
Und welche Maßnahmen dann letztendlich getroffen werden - Diversion wie „Kurt_G_Pokorny“ andeutete (die Bedeutung dessen hier zu erläutern sprengt, glaube ich hier den Rahmen) oder eine sogenannte „Gefährderansprache“ oder … - hängt von den Gesamtumständen ab (siehe Satz zuvor)
Hallo,
wenn man jemandem mit schlägen (also einem empfindlichen übel) droht, ist das eine straftat. Wenn eine gruppe zurückdroht, ist es wieder eine straftat.
Man kann es zu anzeige bringen. In nahezu 100% der fälle wird das verfahren später eingestellt. Es kommt also nichts dabei heraus.
Daher würde ich davon abraten - es kostet nur zeit.
Verurteilt wird mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit keiner deswegen.
Ich hoffe, ich konnte helfen. Wenn noch fragen offen sind, einfach nocheinmal mailen.
liebe grüße
karsti
wenn man von einer Gruppe mit Mord(im übertragenen sinne
extrem verprügeln) und Schlägen bedroht wird, weil man selbst
jemanden mit einem Schlag gedroht hat? Und welche rechtlichen
Konsequenzen hat das für beide seiten?
Hallo cupcake,
Eine persönliches „Hallo“ am Anfang deiner Frage und eine Fragestellung in ganzen Sätzen würde dein Anliegen etwas freundlicher gestalten…
Nun zu deiner Frage. Mir ist nicht schlüssig, was du mit „extrem Verprügeln“ meinst. Sofern du eine gefährliche Körperverletzung (einfach gesprochen: z.B. will dir eine Gruppe von Jugendlichen auf die Fresse hauen), so ist das weder ein Mord, noch eine Bedrohung im Strafrechtlichen Sinne und wird wenig Konsequenzen für die Beteiligten haben, sofern es zu keinen körperlichen Übergriffen kommt. Sofern jedoch jemand oder auch eine Gruppe dir mit einem empfindlichen Übel droht, also ein Übel, das dein Leben tangiert (z.b. „Ich schneide dir die Kehle durch, ich bringe dich um oder wir machen dir jetzt kalt“) so ist die faktisch eine Bedrohung. Eine solche Bedrohung ist eine Straftat und kann Angezeigt werden. Eine solche Anzeige hat dann auch rechtliche Konsequenzen.
MFG,
M.W.
wenn man von einer Gruppe mit Mord(im übertragenen sinne
extrem verprügeln) und Schlägen bedroht wird, weil man selbst
jemanden mit einem Schlag gedroht hat? Und welche rechtlichen
Konsequenzen hat das für beide seiten?
Hallo, grundsätzlich alarmiert man die Polizei, wenn es aktuell zu einer Gefahrensituation kommt, z.B. wenn die Situation eskaliert. Ich Nachhinein müssten sich Rechtsanwälte um die Angelegenheit kümmern. Eine Anzeige wg. Bedrohung kann man aufgrund angedrohter Schläge jedoch nicht erstatten, denn die Bedrohung erfordert eine tatsächliche Gefahr für das Leben. Jedoch kann man in der geschilderten Situation mit der Polizei Kontakt aufnehmen, um die Personalien der „Bedroher“ feststellen zu lassen.
Gruß