Sollte man ein Arbeitszeugnis verlangen?

Guten Tag,

folgender Fall könnte eintreten:

Man arbeitet seit mehr als einem Jahr als studentische Aushilfe und schließt demnächst sein Studium ab. Anschließend bleibt man in der Firma als Festangestellter - allerdings auf ein Jahr befristet. Die Aufgaben bleiben in etwa gleich, nur dass man selbständiger arbeiten wird, d.h. eigene Projekte bekommt. Sollte man für die Zeit als studentischer Mitarbeiter ein Arbeitszeugnis verlangen und wenn ja, mit welcher Begründung? Der Arbeitgeber soll nicht denken, dass man sich gleich was Neues sucht.

Vielen Dank und viele Grüße, Tim

Ja, unbedingt. Dazu braucht es keinen Grund.

Hallo Tim,

ich kann Hans nur zustimmen.

Du hast einen Berufsabschnitt beendet, ein neuer beginnt, da ist ein Zeugniss wichtig.

Insbesondere, da die nächste Stelle ja auch zeitlich befristet ist und Du Dich doch evtl. woanders bewerben musst, da sieht es nicht gut aus, wenn das Zeugniss fehlt. Genau dies wäre mein Argument gegenüber dem AG, falls er auf einer Begründung besteht.

Viel Erfolg!

Gruß Volker

Hallo Hans und Volker,

vielen Dank für eure Antworten. Ich war unsicher, ob es Sinn macht ein Zeugnis zu verlangen. Nun werde ich ganz selbstverständlich danach fragen. Danke!

Viele Grüße, Tim

Lieber Tim,

das ist weniger eine rechtliche denn eine praktische Frage. Du hast zwar einen „Anspruch“ (Siehe 109 GewO), doch den wirst Du nicht einfach lauthals einwerben wollen: Da machst Du Dich unbeliebt. Geh so vor: Such Dir eine plausible Begründung. Ich konnte schon argumentieren, dass es an meiner Uni gern gesehen ist, wenn ich so ein Zeugnis einreiche um dafür ein Praktikum zu sparen. Sag das denen doch. Oder Du argumentierst, dass Du jetzt in ein neues Umfeld kommst und gerne nach jedem Abschnitt ein Zeugnis hättest. Sei ganz offen und sag, dass Dich nicht so verstanden sehen willst, das Du Dir einen neuen Job suchst. Schau Dir ruhig auch Fachbeiträge unter http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitszeugnis oder http://www.initiativbewerber.de/Bewerbung/Arbeitszeu… an.