Sollte Verbotsschild am Spielplatz genormt sein?

An einem Sandspielkasten ist folgendes Verbotsschild angebracht:

http://www.speexx.de/blog/images/2005/09/shit%20noch…

Hausmeister Krause erwischt einen Hundehalter, der es zulässt, dass sein Hund im
Kinder-/Sandspielkasten seine Notdurft verrichtet.

Hausmeister Krause spricht diesen Hundehalter an und weist auf das Verbotsschild hin.

Der Hundehalter antwortet wie folgt:

Erstens, wusste ich nicht, dass dies ein Kinder-/Sandspielkasten ist und zweitens, ist
dieses Schild nicht verbindlich, weil es nicht genormt ist.

Grinsend verlässt der Hundehalter die Wohnanlage.

Zum einen, ist der Hundehalter kein Mieter dieser Wohnanlage und zum anderen, ist
Hausmeister Krause nun verärgert/verunsichert.

Hat der Hundehalter Recht? Wie könnte Hausmeister Krause gegen solche dreisten
Hundehalter vorgehen? Eine polizeiliche Anzeige erstatten dürfte wohl eher zwecklos sein,
da die Hundehalter sich meistens vom Grundstück entfernen.

Gruß

deVinci

Das Schild alleine ist genausoviel wert wie das, was auf ihm dargestellt wird.

Allerdings ist das Verhalten des Hundehalters natürlich nicht richtig.

Sofern sich der Sandkasten auf öffentlichem Gelände befindet, gibt es in den allermeisten Ländern/Gemeinden entsprechende Gesetze/Regelungen, die ein solches Verhalten als Ordnungswidrigkeit qualifizieren.

Sollte es sich um einen privaten Sandkasten handeln, ist der Grundstückseigentümer zuständig. Er könnte dem Hundehalter verbieten, das Grundstück zu betreten. Außerdem kann er natürlich Schadensersatz für die Verunreinigung fordern.

Eine Möglichkeit für Herrn Krause wäre, zunächst mit dem Eigentümer zu sprechen, ob dieser denn etwas unternehmen will. Wenn das so ist, könnte beispielsweise der Spielplatz umzäunt werden, mit einem Verbot für Hunde. Würde dann ein Hundehalter dort erwischt, läge zumindest eine Straftat vor. Der Hausmeiter K. könnte aber auch beim nächsten Mal die Polizei rufen und dann dem Hundehalter hinterhergehen, bis die Polizei eintrifft, um die Personalien für eine Schadensersatzforderung festzustellen zu lassen. Er könnte stattdessen auch eine Anfrage beim zuständigen Ordnungsamt stellen, ob ihm mitgeteilt werden kann, welche Person aus den anliegenden Straßen einen solchen Hund (muß natürlich bekannt sein) angemeldet hat. Oder er könnte „Beweisfotos“ machen und das Ordnungsamt um Ermittlungen bitten…

Hi deVinci,

Schilder, die sich dem Kacken von Hunden widmen, unterliegen keiner Norm, da Hunde nicht lesen können und Hundehalter oft auch nicht - sie sind also eh nutzlos. Was Hundehalter durchaus beeindruckt, ist ein beherzter, vor allem aber behandschuhter Griff nach der Hinterlassenschaft und ein freundliches „Sie haben da was verloren!“, mit dem das süße Bätzchen dem Hundehalter in die Hand gedrückt wird.

Gruß Ralf

DANKE für Deine Hilfe!

Das Schild alleine ist genausoviel wert wie das, was auf ihm
dargestellt wird.

Dachte ich mir schon… :frowning:

Das mit der „Schadenersatzforderung“ ist eine gute Idee!

Ist Hausmeister Krause also pfiffig, dürfte ihm das auch problemlos
gelingen.

Gruß

deVinci

Hallo Ralf,

dies mag zwar lustig und effektiv klingen, dürfte jedoch PRAKTISCH
schlecht realisierbar sein. Erstens, erwischt man ja nie einen Hunde-
halter und zweitens, sind derartige Hundehalter mit „allen Wässern
gewaschen“ :frowning:((

Gruß

deVinci

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1 Like

Um dieses Problem …
… endlich aus der Welt zu schaffen, bin ich für eine DNS-Datenbank
aller Hunde.
Die Stadtverwaltung hat die Daten und der Hundebeauftragte zieht
einfach aus dem Haufen ein Probe.
Der Besitzer des Hundes wird im Erstfall zur Räumung des Haufens sowie
Reinigung der städtischen Anlagen an 4 Wochenenden verpflichtet nebst
Erstattung der Fahndungskosten, im Wiederholungsfall dann Zahlung eines
Bußgeldes von min. 500 Tagssätzen, drei Monate reinigen der städtischen
Anlagen und Abgabe des Hundes wg. erwiesener charakterlicher
Nichteignung zur Hundehaltung.

Muß ich jetzt sagen - Ironie aus?

Gruß
Wilfried

Hallo Wilfried,

sicherlich wirst Du Dich gefragt haben, ob manche Menschen nichts
Sinnvolleres zu tun haben, als sich mit derlei Bagatellen zu beschäftigen,
nicht wahr?

Für „Otto-Normal-Verbraucher“ ist dieses Thema sicherlich langweilig
und weniger nennenswert. Ein Dienstleister, dem permanent wegen
solcher Angelegenheiten das Einkommen gekürzt wird, sieht das aber
ganz anders. Der schmunzelt nämlich nicht über das Verhalten vieler
asozialer Hundebesitzer.

Gruß

deVinci

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nicht …
daß wir uns hier mißverstehen. Ich finde es zum Kotz…, wenn speziell
auf Kinderspielplätzen solche Tretminen hinterlegt werden.
Schon mal sezierte Kindergehirne gesehen, deren Ableben von Würmern im
Gehirn verursacht wurde? Dann geht Dir aber die Hutschnur hoch, wenn
man die asozialen Typen mit ihren Kötern auf diesen Plätzen sieht.
Die Strafen können gar nicht hoch genug sein.

Gruß
Wilfried

Moin,

An einem Sandspielkasten ist folgendes Verbotsschild
angebracht:

http://www.speexx.de/blog/images/2005/09/shit%20noch…

Hausmeister Krause erwischt einen Hundehalter, der es zulässt,
dass sein Hund im
Kinder-/Sandspielkasten seine Notdurft verrichtet.

Hausmeister Krause spricht diesen Hundehalter an und weist auf
das Verbotsschild hin.

Der Hundehalter antwortet wie folgt:

Erstens, wusste ich nicht, dass dies ein
Kinder-/Sandspielkasten ist und zweitens, ist
dieses Schild nicht verbindlich, weil es nicht genormt ist.

Grinsend verlässt der Hundehalter die Wohnanlage.

Zum einen, ist der Hundehalter kein Mieter dieser Wohnanlage
und zum anderen, ist
Hausmeister Krause nun verärgert/verunsichert.

Hat der Hundehalter Recht? Wie könnte Hausmeister Krause gegen
solche dreisten
Hundehalter vorgehen? Eine polizeiliche Anzeige erstatten
dürfte wohl eher zwecklos sein,
da die Hundehalter sich meistens vom Grundstück entfernen.

Hausmeister Krause sollte ihn auf die Anlagenordnung und damit auf die Bedeutung des Schildes hinweisen. Ebensfalls sollte er ihm klarmachen, dass Hausmeister Krause das Hausrecht besitzt. Also auch einen Platzverweis erteilen kann. Die Anlagenordnung unter dem Schild anschlagen wäre ne gute Idee. Bei Zuwiderhandlung kann Hausmeister Krause das Entfernen des Hundehalters nach §127 StPO verhindern.

Gruß
widecrypt

Gruß

deVinci

Hallo widecrypt,

DANKE für Deinen Beitrag. Nun weiß ich erst einmal Bescheid.

Gruß

deVinci

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Guten Tag,

Das Hinweisschild erfüllt zwei wichtige Funktionen.

  1. Ausweis einer Sondernutzungsfläche
  2. Hinweis auf Gebote und Verbote

Mit dem Ausweis des Spielplatzes als Sondernutzungsfläche gilt für den Spielplatz ein Sonderstatus.
Damit sind auf dieser Fläche Dinge verboten, die ausserhalb erlaubt sind, und Dinge erlaubt, die außerhalb verboten sind.

Dazu gehört das unbedingte Verbot von Hunden.
Vor dem Hintergrund täusche ich regelmäßig ein spielen mit dem Hund vor bei dem ich die Hunde Marke fotografiere.
Diese bringe ich dem zuständigen Ordnungsamt zur Kenntnis.
Auf Nachfragen verweise ich an das örtliche Gesundheitsamt.

Weitere Fragen an
Felix Seuffert
fs@spielplatzprüfer.eu