sind Zinsen = Zinsen?
Hi !
- Ist es doch systematischer Quatsch, denn Zinsen sind
Zinsen, gehören in die KAP, egal was für ein Vorzeichen.
Der Gesetzgeber geht mit dem System der Einkommensteuer einen anderen Weg. Er fragt bei allen Vorgängen nach, woher diese stammen, also mit welcher Einkunftsart sie zusammenhängen.
Wird also ein Darlehen aufgenommen, um ein Haus zu erwerben und dieses zu vermieten, fallen Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung in Höhe der Zinsen an. (Anlage V)
Wird mit dem Darlehen eine Aktie erworben, aus der Dividenden zufließen, dann sind die Zinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen anzusetzen (Anlage KAP).
Wird mit dem Darlehen von einem Gewerbetreibenden eine Maschine angeschafft, so sind die Zinsen als Betriebsausgaben in der Gewinnermittlung anzusetzen (Anlage EÜR).
Wird mit dem Darlehen ein privat genutzes Motorrad gekauft, ist dies dem Fiskus egal.
usw …
Es kann, wie vor allem auch aus dem letzten Beispiel ersichtlich ist, nicht darauf ankommen, dass für ein Darlehen Zinsen gezahlt werden, sondern es muss der Grund des Darlehens hinterfragt werden.
Diese Zuordnung nach dem Grund für die Aufnahme des Darlehens macht durchaus Sinn und wird nach einem Verständnis für das Wesen der Einkommensteuer sogar verständlich.
Denn: der Staat erhebt die Einkommensteuer nur dort, wo „Gewinne“ (steuertechnisch: positive Einkünfte) erwartet werden. Wie kann aber aus einen aufgenommenen Darlehen jemals ein „Gewinn“ entstehen?
BARUL76
PS:
Es ließe sich jetzt sicherlich lang und breit über die Richtigkeit der Auffassung des Gesetzgebers philosophieren. Vor einer solchen Diskussion bitte ich aber um Lektüre der einschlägigen Kommentare zum § 20 Abs. 3 EStG. In fast allen Kommentaren finden sich mehr oder weniger umfangreiche Ausführungen, dass die so genannte „Subsidiarität“ gesetzkonform ist und auch immer wieder bestätigt wurde (sehr umfangreich sind vor allem Schmidt [Kompaktkommentar Verlag C.H. Beck], Hermann/Heuer/Raupach [Großkommentar Verlag Dr. Otto Schmidt] und Schwarz [Großkommentar Rudolf Haufe Verlag]; weniger findet sich im Kirchhof, gar nichts im Lippross.
Nur soviel: bereits im Jahr 1936 hatte der Reichsfinanzhof das „Subsidiaitätsprinzip“ als systematisch korrekt bestätigt.