Hallo,
stiess in alten Urkunden auf den Begriff „Solmser Landrecht“ gebraucht neben den Bestimmungen des „BGB“. Was ist Solmser Landrecht? Es handelt sich dabei um landwirtschaftliche Vererbungen. Es handelt sich um die Zeit vor WK I.
Danke.
Gruss
Rainer
Hallo Rainer!
Das Landrecht war seit dem HochMA das allgemeine Recht eines Landes, das stets angewandt wurde, wenn kein Sonderrecht galt. Ab dem SpätMA die in zahlreichen dt. Territorien entstandenen Landrechts Kodifikationen.
So hatte auch der Kreis Solms sein eigenes Landrecht.
Gruß Werner
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
hallo rainer,
hier ist noch ein interessanter artikel, wie es zu den verschiedenen landrechten kam:
…Dem römischen „kaiserlichen“ ius scriptum mußte also ein landesherrliches (bzw., für den hier betrachteten Zusammenhang, städtisches) entgegengesetzt werden, wollte man die Gültigkeit der lokalen Rechte vor den Apellationsgerichten nicht verlieren. Hinzu kam die Entwicklung, daß die bis dahin vorherrschenden Schöffen zunehmend durch „beamtete“, oft ortsfremde Richter abgelöst wurden, die verbindlicherer Rechtsanweisungen bedurften,38) als sie mit den kasuistischen, häufig chaotischen Stadtrechtsbüchern bisher vorlagen, denn in diesen wurde idR. bloß sequentiell aufgezeichnet, was vom Rat einer Stadt entschieden wurde. 17
So kam es ab dem Ende des 16. Jhs. in zwei Wellen zu einer Vielzahl von Rechts-„Reformationen“. Mit einem Verständnis von „Rezeption“, die primär die Verwissenschaftlichung des Rechts betont, zählt man die vier großen städtischen Werke und das Bayerische Landrecht von 1518; es folgen mit vielen weiteren Werken 1555 das Württemberger Landrecht (revidiert 1567 und 1610), das Solmser Landrecht (1571 von Fichard, vgl. u. S. 22), die Kursächsischen Konstitutionen (1572), noch einmal Frankfurt (1578), Kurpfalz (1582), Hamburg (1603-05), die beiden Baden und Preußen (1620). Hinzu kamen die vielen Halsgerichtsordnungen, allen voran die Bambergensis 1507, die schließlich der Constitutio Criminalis Carolina von 1535 zugrundelag.39…
s. hierzu: http://www.rewi.hu-berlin.de/FHI/99_04/moell_t.htm
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]