Hallo!
Momentan bereitet mir folgende Berechnung Kopfzerbrechen:
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Bemessungsgrundlage für den SolZ (Rückstellung!) ist die festzusetzende KSt.
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Per Definition ist die festzusetzende KSt die Summe aus Tarifbelastung und KSt-Minderung (wegen Ausschüttung).
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Die KSt-Minderung ergibt sich aus der Höhe des jeweils tatsächlich verwendeten Eigenkapitals (45,40,30,02).
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Der Aufwand SolZ lt. GuV (Zuführung zur Rst.) führt jedoch zu einer Definitivbelastung, die das zur Verfügung stehende vEK vor der Ausschüttung noch mindert und somit die KSt-Minderung beeinflusst.
Kurzum: Das Ergebnis mindert die Ausgangsgröße!
Frage: Gibt es dafür irgendeine Formel? - Wichtig!!!
Danke!
Ciao!
Nemo
