Sommer- und Winterreifen gemeinsam zulässig?

Hallo zusammen,
ist es zulässig an seinem Fahrzeug z.B. die Vorderachse mit Sommerreifen und die Hinterachse mit Winterreifen zu bestücken?
Kommmt man damit durch die HU?
Danke für eure Tipps.

guckst du 3 Threads tiefer …

http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?A…

Hi,
zulaessig ja, doch wenig sinnvoll, vielleicht fuer Fahrt zum Reifenhaendler.
Gruss Helmut

Hallo,

das habe ich erst kürzlich hier im Forum gelernt:

Es ist zulässig, wenn die Winterreifen weniger als 4mm Restprofil haben. Das bedeutet, es ist im Sommer zulässig, um Winterreifen mit Restprofil noch als „Sommerreifen“ abfahren zu können.

Im Winter macht es wenig Sinn. Mit Sommerreifen auf der Hinterachse bricht das Fahrzeug in Kurven oder beim Bremsen hinten aus, obwohl die Vorderräder mit ihrem guten Grip noch lange Sicherheit suggerieren. Deshalb sollten die besseren Reifen vor allem im Winter auf die Hinterachse.
Dagegen Sommerreifen im Winter auf der Vorderachse bringen am Berg höchstens die hinter Dir fahrenden Autofahrer auf die Palme. Dein Fahrzeug fährt zwar in dieser Konstellation langsam und mit wenig Grip beim Beschleunigen, dafür aber beim Bremsen sehr Spurstabil.

Gruß
schubtil

Hi,

Es ist zulässig, wenn die Winterreifen weniger als 4mm
Restprofil haben. Das bedeutet, es ist im Sommer zulässig, um

Wer hat denn den Blödsinn verzapft? Du kannst dir auch im Sommer niegelnalgelneue Winterreifen aufziehen lassen und damit fahren. Und ob du 2 Sommer- und 2 Winterreifen fährst ist - rein vom erlaubten her - auch egal. Ob es sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt…

Grüßle
Frank K.

Hallo Frank,

Es ist zulässig, wenn die Winterreifen weniger als 4mm
Restprofil haben. Das bedeutet, es ist im Sommer zulässig, um

Wer hat denn den Blödsinn verzapft? Du kannst dir auch im
Sommer niegelnalgelneue Winterreifen aufziehen lassen und
damit fahren. Und ob du 2 Sommer- und 2 Winterreifen fährst
ist - rein vom erlaubten her - auch egal. Ob es sinnvoll ist,
steht auf einem anderen Blatt…

ob sinnvoll oder nicht, hier ist die aktuelle Gesetzeslage, die sich mit google nachvollziehen lässt:

Bei PKW und NKW unter 2,8t müssen 4 Reifen gleicher Bauart und Größe montiert sein. Es können Hersteller und Profile beliebig gemischt werden. Zusammen mit Sommerreifen dürfen nur abgefahrene Winterreifen mit einer Profiltiefe von weniger als 4mm gefahren werden.

Gruß
schubtil

Hi

ob sinnvoll oder nicht, hier ist die aktuelle Gesetzeslage,
die sich mit google nachvollziehen lässt:

Echt? Hab’s probiert… ich kann es nicht. Daher - Link bitte.

Bei PKW und NKW unter 2,8t müssen 4 Reifen gleicher Bauart und
Größe montiert sein. Es können Hersteller und Profile beliebig
gemischt werden.

Soweit steht es im Gesetzestext… wobei „Bauart“ hier nur zwischen Diagonal- und Radialreifen unterscheidet. Wenn du mir jetzt noch für den Rest (mit der 4mm Profiltiefe) eine ofizielle Quelle nennen könntest?

Grüßle
Frank K.

Hallo Frank,

Soweit steht es im Gesetzestext… wobei „Bauart“ hier nur
zwischen Diagonal- und Radialreifen unterscheidet. Wenn du mir
jetzt noch für den Rest (mit der 4mm Profiltiefe) eine
ofizielle Quelle nennen könntest?

in einem Thread weiter unten habe ich mich vor ein paar Tagen überzeugen lassen, dass Sommerreifen nur zusammen mit Winterreifen von weniger als 4mm Profil gefahren werden dürfen und habe dazu auch links gefunden. Jetzt habe ich noch mal gegoogelt. Offenbar handelt es sich dabei um eine Vorschrift aus Österreich. Dort gelten Winterreifen mit weniger als 4mm Profil nicht mehr als Winterreifen.
Also gebe ich Dir Recht, dass nur Diagonal- und Radialreifen nicht gemischt werden dürfen. Damit vergesse ich das vor ein paar Tagen gelernte wieder und nehme meine ursprüngliche Meinung wieder auf.
Mal sehen, wer jetzt was zu meckern hat.

Gruß
schubtil