Ein immer wieder gern und heiß diskutiertes Thema:
Die Temperaturen steigen in meinem Beispiel über 30 Grad, die Luft ist unerträglich schwül und heiß. Diverse männliche Mitarbeiter (in diesem Beispiel ohne Kundenkontakt!) verschaffen sich Linderung indem sie statt Anzugshose nun kühle (lange) Leinenhose mit Hemd tragen, dazu Sandalen. Alles weder sittenwidrig noch anstößig. Der Arbeitgeber verbietet daraufhin das Tragen von Sommerkleidung in dieser Form und ergänzt das Verbot mit dem Hinweis, daß auch kurze Hosen nicht gestattet seien. Eine förmliche Arbeitsanweisung existiert hierüber nicht - nur der Hinweis in einem internen Mitarbeiter-Blatt. Für weibliche Mitarbeiter gilt im gleichen Atemzug das Verbot von kurzen Röcken und Trägertops
Ist der Arbeitgeber zu einem solchen Verbot grundsätzlich berechtigt? Kann eine arbeitsrechlich gültige Abmahnung in diesem Fall ausgesprochen werden?
kurze Hosen und Jesuslatschen an Männerbeinen bzw. -füßen haben im Büro sowieso nichts verloren… Nichts ist - auch für die Kolleginnen - schlimmer, als der Anblick einer behaarten Männerstelze, womöglich auch noch mit ungepflegten Zehnägeln. *schüttel* Gleiches gilt natürlich auch für die Damen in puncto Spaghettiträger & Mini.
Um auf Deine Frage zurückzukommen: ja, der Chef darf! Damit haben sich übrigens schon häufiger die Arbeitsgerichte beschäftigt:
Der Arbeitgeber kann dann der Rechtsprechung des BAG zufolge eine Kleidung verlangen, die der Art der Tätigkeit, den allgemeinen Erwartungen der Kunden an das Auftreten von Mitarbeitern dieses Unternehmens und dem Niveau der angebotenen Leistungen angemessen ist (BAG v. 13. 2. 2003 – 6 AZR 536/01, NZA 2003, 1196) http://www.frag-einen-anwalt.de/Kosten-fuer-Arbeitsk…
vielen Dank für Deine Hinweise und Links. Sehr interessant, jedoch nicht wirklich erschöpfend. Ich habe bei Lektüre der Links festgestellt, daß genaue Kleidervorschriften vom Arbeitgeber mitbestimmungspflichtig sind (z. B. § 87 1, Nr. 1 BetrVG). Wenn er jedoch nur grundsätzlich angemessene Kleidung vorgibt, ist das sehr dehnbar.
Nach den Informationen kann ein Arbeitgeber von Mitarbeitern im Außendienst bzw. in einer repräsentativen Stellung verlangen, bestimmte Kleidung zu tragen. Aber wenn dies nicht der Fall ist(z. B. Innendienst), scheint die Rechtslage nicht eindeutig. Zumal bei hohen Innentemperaturen im Sommer der Arbeitnehmer sogar theoretsich fristlos kündigen darf, da der Arbeitgeber sich nicht an Arbeitssicherheitsvorgaben hält, die eine Innentemperatur von 26 Grad empfehlen.
Die Frage ist, wenn sich ein Mitarbeiter im Innendienst bei hohen Innenraumtemperaturen nach besten Wissen und Gewissen und nicht sittenwidrig kleidet (also in diesem Beispiel lange Leinenhose, Leinenhemd in gedeckten Farben, Ledersandalen), ist ein Verbot solcher Kleidung, Abmahnung oder sogar Kündigung aus diesem Grunde arbeitsrechlich korrekt?
Bitte hier keine persönlichen Empfindung (Sandalen mag ich nicht, kurze Hosen finde ich eklig etc.), sondern sachliche Einschätzung!
Danke und viele Grüsse!
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Zumal bei hohen Innentemperaturen im Sommer der
Arbeitnehmer sogar theoretsich fristlos kündigen darf, da der
Arbeitgeber sich nicht an Arbeitssicherheitsvorgaben hält, die
eine Innentemperatur von 26 Grad empfehlen.
Ist das wirklich so? Kannst Du mir da ein Urteil oder eine Vorschrift / ein Gesetz zu nennen?
Gruß
loderunner
Wußte, daß das kommt! :o) Ärger mich gerade selber über mich, daß ich das bei meiner Recherche heute morgen nicht irgendwo gebookmarked habe. War auch verwundert. Ist wohl keine verbindliche Vorgabe, jedoch Empfehlung. Diese ist aber wohl nicht so unverbindlich, daß der Arbeitgeber dies über einen längeren Zeitraum außer Acht lassen darf. Angegeben waren max. 2 Tage bei 30 Grad Innenraumtemperatur. Dann ist der Arbeitgeber gezwungen zu handeln bzw. man kann ihn zwingen, etwas dagegen zu unternehmen. Aufgekommen ist dieses Thema, da ein Arbeitgeber sich nicht in der Lage sah, diese Vorgabe zu erfüllen und die Büroräumlichkeiten fristlos beim Vermieter kündigen durfte (bestätigt durch irgendein OLG).
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Wußte, daß das kommt! :o) Ärger mich gerade selber über mich,
daß ich das bei meiner Recherche heute morgen nicht irgendwo
gebookmarked habe. War auch verwundert.
Na ja, es war ein Rechtsstreit in einer Mietsache, aber nachlesen kannst Du es hier:
kurze Hosen und Jesuslatschen an Männerbeinen bzw. -füßen
haben im Büro sowieso nichts verloren… Nichts ist - auch für
die Kolleginnen - schlimmer, als der Anblick einer behaarten
Männerstelze,
nein - einen BR existiert nicht, obwohl schon häufiger darüber nachgedacht wurde. Aber die Geschäftsleitung hat sich mehrfach dagegen ausgesprochen und mit „Konsequenzen“ gedroht, falls ein solcher gegründet wird. Ein angenehmes Betriebsklima also. :o)
Grüße,
Christian
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*lach* Und zum Glück konntest Du das nicht sehen, was mir gerade auf dem Flur entgegenstampfte, Guido: geschätzte 120-130 kg Kampfgewicht, in einen - hautengen!!! - Spaghettiträger-Fetzen, den ich nicht einmal als Putzlumpen benutzen würde, gequetscht und das alles mit Urwäldern auf den Beinen und unter den Achseln garniert. Muuuuuaaaaaaah… Als Mann wäre ich bei diesem Anblick unverzüglichst zur Homosexualität konvertiert. ))
dann nützt Dir natürlich der § aus dem BetrVG gar nichts und der Unternehmer hat über das Direktionsrecht weitreichende Freiheit. Allerdings muß er zumindest den Versuch machen, die betrieblichen Belange zu erläutern, die Kleidungsvorschriften nötig machen.
Das Problem ist dann allerdings, daß eine mögliche Weigerung nur individualrechtlich vor dem Arbeitsgericht durchgesetzt werden kann. Und bei dem von Dir geschilderten „Klima“…
Aber vielleicht gibt das ja auch einen Anstoss (der berühmte Tropfen?) doch einen BR zu gründen. Die deutsche Unternehmensgeschichte ist voll von Betrieben, bei denen bei BR-Gründung mit „Konsequenzen“ gedroht wurde, die dann nicht erfolgten.
Ergänzed zu dem bereits Geschriebenen noch die Bemerkung:
Er muß natürlich berücksichtigen, daß es gesundheitsschädlich sein kann, wenn man bei großer Wärme nicht luftig genug angezogen ist, weil der Chef das möchte.
Leinenhose ist sicher besser als dicke Anzughosen, Kravatte und langärmelige Hemden…
Alternativ wäre dann auch die Gewährung von Getränken. Eis im Gefrierfach mildert auch die „heißen“ Gemüter. Speiseeis woll.
nein - einen BR existiert nicht, obwohl schon häufiger darüber
nachgedacht wurde. Aber die Geschäftsleitung hat sich mehrfach
dagegen ausgesprochen und mit „Konsequenzen“ gedroht, falls
ein solcher gegründet wird. Ein angenehmes Betriebsklima also.
o)
Grüße,
Christian
Hi!!
Das die GF dagegen ist, ist klar. Die wird aber nicht gefragt. Wenn Ihr organisiert seid, geht zur Hewerkschaft, sie helfen Euch bei der Gründung eines BR.