Sommerurlaub nd nichteheliche Kinder

Hallo zusammen,

es fängt mal wieder die heiße Phase an zum Thema Sommerurlaubsplan an.

Mitarbeiter, 15 Jahre bei einem großen Unternehmen in Deutschland, lebt seit 3 Jahren mit einer Frau mit 6 jährigem Kind zusammen.

Das Kind ist nun schulpflichtig und die Familie wollte im Sommer 09 Urlaub haben (2 Wochen = 12 Werktage)

Wurde abgelehnt mit der Begründung - kein leibliches Kind - die Familien mit leiblichen Kinder hätten erst Anspruch(Mitarbeiter teilweise erst 5 Jahre im Betrieb).

Leider findet sich im Netz nichts ähnliches.
Hat jemand so etwas schon mal erlebt??
Kann jemand helfen oder Tipps geben bevor der Mitarbeiter den „harten Weg“ mit Betriebsrat etc wählt.

Danke

Hallo,

Leider findet sich im Netz nichts ähnliches.

Kann es daran liegen dass das kein GEsetz dafür gibt…
Ausser inzwischen diesem Antidiskriminierungsding.

Hat jemand so etwas schon mal erlebt??

Jepp gerne auch wenn unverheiratet ohne Kinder aber fest verbandelt mit jemanden in der Kinderbespassungsbranche, also auch nur Ferienabhängig freibekommbar ist.
Zieht auch nicht. Jedenfalls nicht immer, jedes Jahr und schon gar nicht gegen die am liebsten 5-6 Wochen am Stück im Sommer wegfliegenden Heimaturlauber und all die anderen mit Kindern. Denn dann wäre man irgendwie nie dran, oder nur im Schmuddel-Herbst jenseits jeglicher Schulferien…

Kann jemand helfen oder Tipps geben bevor der Mitarbeiter den
„harten Weg“ mit Betriebsrat etc wählt.

Gespräch mit Chef, deutlich machen, dass Kind Kind ist und Familienurlaub unabhängig von Blutsverwandtschaft oder Papieren ist und dies eine Diskriminierung ist. Mit Betriebsrat drohen reicht manchmal schon, mit Anwalt drohen wenns nicht reicht und Rücksprache mit Betriebsrat nichts brachte (davon gibts ja solche und solche).
Wenn du erst nach den Ferien Urlaub machen kannst ist es kein Urlaub, da ihr dann nicht wegfahren könnt, da Kind schulpflichtig und du ebensolches Recht hast wegzufahren wie alle anderen.

Gruß Susanne

Hallo,

Gespräch mit Chef, deutlich machen, dass Kind Kind ist und
Familienurlaub unabhängig von Blutsverwandtschaft oder
Papieren ist und dies eine Diskriminierung ist. Mit
Betriebsrat drohen reicht manchmal schon, mit Anwalt drohen
wenns nicht reicht und Rücksprache mit Betriebsrat nichts
brachte (davon gibts ja solche und solche).
Wenn du erst nach den Ferien Urlaub machen kannst ist es kein
Urlaub, da ihr dann nicht wegfahren könnt, da Kind
schulpflichtig und du ebensolches Recht hast wegzufahren wie
alle anderen.

das halte ich für sehr gewagt, wenn nicht sogar für gefährlich.
Wie kommst Du nur darauf, daß das so funktionieren sollte, daß
tatsächlich irgendein „Recht“ auf Urlaub zu irgendeiner bestimmten
Zeit bestünde?

Die klassische Familie ist sogar grundgesetzlich privilegiert,
da hilft Dir auch das Antidiskriminierungsdingens nicht weiter,
denn es wird ja nicht diskriminiert, weil ja eben keine
gleichartige Situation vorliegt.

Eine wirklich sehr seltsame Einstellung zu Arbeit und Urlaub,
finde ich. Wäre ich AG, würde ich versuchen solche AN möglichst
schnell loszuwerden.

Gruß,

Malte