Mir war, als hätte der Arbeitnehmer das Recht auf einen
Sommerurlaub.
14 Tage, oder so, in den Monaten Juli/August.
Das gibt es in Österreich nicht.
Nein, ich habe dafür keinen Paragrafen, aber einige Kollegen, die immer sehr genau wissen was sie für Rechte haben und so ein Urlaubsrecht mit Sicherheit vehement durchzusetzen versuchen würden.
Einen solchen Anspruch gibt es grundsätzlich nicht. Grundsätzlich gibt es nämlich überhaupt keinen einseitigen Anspruch, sondern Urlaub ist stets einvernehmlich zu vereinbaren, wobei die AG und AN Interessen zu berücksichtigen sind. Bei dieser Interessensabwägung wird man allerdings in vielen Fällen dazu kommen, dass der AG im Sommer Urlaub gewähren wird müssen.
Vielleichtb war das früher mal Gesetz, oder gilt das nur für Lehrlinge, irgendwo ganz im Hinterkopf hatte ich so eine Erinnerung.
Nachfrage:
Ein Arbeitnehmer vereinbart einen Auslandseinsatz für ca. 3-5 Monate, um eine Anlage in Betrieb zu nehmen. Nun dauert dieser Einsatz schon mehr als ein halbes Jahr, Ende ist keines in Sicht und der Arbeitgebenr verhängt deswegen eine Urlausbsperre. Kann er das so einfach machen?
Solche Dinge setzen immer eine Gesamtabwägung voraus. Eine Urlaubssperre gibt es ebensowenig wie ein Auf-Urlaub-Schicken - beides ist unzulässig. Das gilt aber grundsätzlich für beide Seiten, es kann auch der AN nicht einseitig einen Urlaub antreten.