Sonder- oder Gemeinschaftseigentum ?

Mal angenommen, eine Haustürklingel in einem 4-Familienhaus funktioniert nicht mehr richtig,
wer kommt dann für die Reparatur auf?
Die Gemeinschaft (also die Hausverwaltung informieren) oder der Eigentümer der Wohnung, dessen Klingel defekt ist?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

LG
Mike-Lohfelden

Wenn die Klingel nicht mehr funzt, weil die Gegensprechanlage in der Wohnung defekt ist, dann ist der Eigentümer dafür verantwortlich.
Wenn die Gegensprechanlage an der Hauseingangstüre defekt ist, dann die Gemeinschaft.
Dies gilt für die Regel. Details stehen hierzu immer in der Teilungserklärung.