Sonder- und Gemeinschaftseigentum

Ich habe als Wohnungseigentümer einen nutzlosen Heizkörper in meiner Wohnung entfernen lassen, ohne vorher die Hausverwaltung um Erlaubnis zu fragen. Die Entfernung des Heizkörpers hat keinerlei Auswirkungen auf den Heizkreislauf des Hauses. Wie ich leider hinterher feststellen musste, wurden die Heizkörper in der Teilungserklärung zu Gemeinschaftseigentum erklärt und die Hausverwaltung verlangt von mir, den Heizkörper wieder anzubauen, was aufgrund von Umbauarbeiten nicht mehr geht. Können Bestandteile der Wohnung, die nun eindeutig außer mir niemand nutzen kann und deren Veränderung keinen anderen Eigentümer betreffen, einfach zu Gemeinschaftseigentum erklärt werden? Leider finde ich im Internet keine aussagefähige Quelle dazu, kann mir jemand helfen?

Hallo

ein Blick in die Teilungserklärung und in die Gemeinschaftsordnung der WEG klärt sicherlich vieles auf.

Christian

Hallo,
im Prinzip kann dir niemand einen Vorwurf machen - Heizkörper sind normalerweise SE; nicht aber die Ventile!
Aber nun steht in eurer TE nunmal Heizkörper = GE, warum auch immer … und dann hast du in letzter Konsequenz keine andere Wahl.

Ich könnte mir vorstellen, dass es Sinn macht, bis Juli dJ zu warten und dann bei einer ETV den Antrag auf (nachträgliche) Genehmigung zu stellen. warum bis Juli warten? ganz einfach; nach heutigem Recht müssen ALLE Eigentümer zustimmen, ab Juli wird (voraussichtlich) eine dreiviertel Mehrheit reichen…, dass wEG wird reformiert [endlich!!]

Gruß
Ralf

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Hallo!

Ich habe als Wohnungseigentümer einen nutzlosen Heizkörper in
meiner Wohnung entfernen lassen, ohne vorher die
Hausverwaltung um Erlaubnis zu fragen. Die Entfernung des
Heizkörpers hat keinerlei Auswirkungen auf den Heizkreislauf
des Hauses. Wie ich leider hinterher feststellen musste,
wurden die Heizkörper in der Teilungserklärung zu
Gemeinschaftseigentum erklärt und die Hausverwaltung verlangt
von mir, den Heizkörper wieder anzubauen, was aufgrund von
Umbauarbeiten nicht mehr geht. Können Bestandteile der
Wohnung, die nun eindeutig außer mir niemand nutzen kann und
deren Veränderung keinen anderen Eigentümer betreffen, einfach
zu Gemeinschaftseigentum erklärt werden? Leider finde ich im
Internet keine aussagefähige Quelle dazu, kann mir jemand
helfen?

Hallo,
im Prinzip kann dir niemand einen Vorwurf machen - Heizkörper
sind normalerweise SE; nicht aber die Ventile!
Aber nun steht in eurer TE nunmal Heizkörper = GE, warum auch
immer … und dann hast du in letzter Konsequenz keine andere
Wahl.

Ich könnte mir vorstellen, dass es Sinn macht, bis Juli dJ zu
warten und dann bei einer ETV den Antrag auf (nachträgliche)
Genehmigung zu stellen. warum bis Juli warten? ganz einfach;
nach heutigem Recht müssen ALLE Eigentümer zustimmen, ab Juli
wird (voraussichtlich) eine dreiviertel Mehrheit reichen…,
dass wEG wird reformiert [endlich!!]

Das macht sicherlich Sinn. Zudem habe ich gelernt, dass man solche Sachen durchaus auch bis vor Gericht eskalieren kann.
Im konkreten Fall wurde ein Kellerfensterschacht aufgebrochen und mit einer Böschung in den zur Wohnung gehörigen Garten versehen, so dass das Sousterrain-Zimmer mehr Licht bekommt. Wie ich das verstanden habe, ist der Schacht GE und der Garten Sondernutzungsrecht (was ja m.W. noch „geringer“ ist als SE). Ein anderer Eigentümer klagte und verlor. Argumentation kurz zusammengefasst: die Veränderung schadet keinem und stört keinen.
Aber ohne Gewähr, bin kein Anwalt o.ä.

Was mich interessieren würde: wie genau wird die Reform des WEG aussehen?
Kann man dann auch mit einer 3/4-Mehrheit Bäume im Sondereignetum fällen, eine Genehmigung der zust. Behörde vorausgesetzt?

Grüße und Danke,

Mathias