Liebes Forum,
folgender fiktiver Fall.
Mieter M hat eine Wohnung von Vermieter V gemietet. In den Betriebskosten ist die Müllentsorgung (Hausmüll) enthalten.
Die Müllentsorgung findet über ein festinstalliertes, unterirdisches System (außerhalb des Mietshauses) auf dem öffentlich befahrbaren Gelände, auf dem das Mietshaus steht, statt. Hierzu fährt ein Fahrzeug des Entsorgungsbetriebes vor und hebt den unterirdischen Container mit einem Kran an und entleert ihn. Andere Möglichkeiten gibt es nicht, der Container ist nur per Kran zu bewegen.
In letzter Zeit haben falsch parkende Fahrzeuge den Einsatz des Entsorgungsfahrzeuges zum o.a. Zweck verhindert - der Müll konnte nicht geleert werden.
V kündigt unaufgefordert per Rundschreiben an die Mieter an, dass er nunmehr (wegen der durch Falschparker unmöglichen Leerung) Sonderentleerungen beantragen werde, deren Kosten durch die Nebenkostenabrechnung auf alle Mieter des Mietshauses, so auch auf M, umgelegt werden.
Frage 1: Muss M hierfür zahlen?
Frage 2: Wie ist die Rechtslage, wenn M kein Auto besitzt?
Ich freue mich auf eine interessante Diskussion.
Gruß
Schildmann