Sonderabschreibung für bauliche Massnahme 2012

Hallo
Ich möchte als Freiberufler mein betrieblich genutzetes Haus (ca 50 % Privat 50 % Geschäft) mit einem Anbau erweitern. Die Nutzung des Anbaus wird ca 70 % betrieblich und 30 % privat sein . Es gibt ja die Investionsrücklage für bewegliche Güter. Gibt es eine Sonderabschreibung für bauliche Massnahmen ?
Das Finanzamt darf mir darüber keine Auskunft geben , was ich nicht verstehe…
Weiss also einer der lieben Experten hier , wie ich so eine gewinnmindernde Rücklage für 2012 bilden kann ?
Für jeden Hinweis bin ich dankbar , da ich bisher ohne Steuerberater ausgekommen bin - und es auch so bleiben soll.
Bin nun gespannt und wünsche euch eine schöne Zeit

Uwe Drotschmann

ich kenne keine Sonderabschreibung für Immobilien.
Das „Seeling-Model“ ist leider beendet worden. Danach wurde die Mehrwertsteuer für die gesamt bauliche Maßnahme vom Finanzamt zurückerstattet.
Wie das Nachfolge-Model aussieht, weiß ich leider nicht.

Hallo,

leider nein. Da es sich um eine Erweiterung handelt, liegt eine Herstellung und keine Instandhaltung vor.
Der Anbau ist ein unbewegliches Wirtschaftsgut und daher gibt es keine Sonder-AfA nach § 7g.
Andere Abschreibungen außer der regulären GEbäude -AfA sieht der Gesetzgeber nicht vor.

Hallo,
Aus meinem kleinen Buch erfasse ich es unter lineare Abschreibung.
LINEARE Abschreibung:
Anschaff-Herst-Kosten Jahresbetrag = ----------------------------
voraussichtl. Nutzungsdauer

Beispiel: Anschaffungskosten 21000.-€ davon 1/6= 16 2/3 %

Abschreibung Restwert
1 Jahr: 1750€ 19250€
2Jahr: 3500€ 15750€
3 Jahr: 3500€ 12250€
= bis 6 Jahre gleich absetzbar.

Das kleine Buch liegt in den meisten Finanzämtern kostenlos auf.
STEUERTIPPS für EXISTENZGRÜNDER

Ich hoffe es hilft ihnen ein wenig weiter.

Gruß
monika61