Liebe Experten,
für Eure Einschätzung zu folgendem Sachverhalt wäre ich sehr dankbar: Der Unternehmer A. fährt mit seinen zum Betriebsvermögen gehörenden PKW zu einem Kunden. Als er nach dem Gespräch zu seinem Fahrzeug zurück kommt, entdeckt er 2 betrunkene Personen, die gegen 2 Türen getreten haben. Die Täter können entkommen und werden nicht gefasst. Eine Kaskoversicherung hat der Unternehmer nicht. Auch hat er nicht die Mittel, den Schaden, laut Gutachten ca. 3000 € brutto, reparieren zu lassen. Frage: Kann er den Schaden steuermindernd geltend machen, zum Beispiel als Sonderabschreibung?
Schon jetzt vielen Dank für Eure Antworten. Viele Grüße, Andreas