Sonderangebot am ersten Vormittag ausverkauft

Hallo zusammen,

ich habe mal eine generelle Frage zu Sonderangeboten.

Ist es rechtlich in Ordnung wenn ein Sonderangebot schon am ersten Vormittag restlos ausverkauft ist? Ich habe mal gehört, dass mindestens 3 Tage eine angemessene Menge Angeboten werden muss, wobei die „angemessene Menge“ sicherlich Auslegungssache ist. Ich habe aber leider keine Ahnung wo das genau steht…

Hat man als Verbraucher irgendwelche realistisch durchsetzbaren Rechte, ohne das man mit Rechtsanwalt oder Gewerbeaufsicht aufmarschieren muss?
Kann man z.B. eine Nachbestellung oder einen gleichwertigen Ersatz fordern? Wenn ja, wie lange darf das (beispielsweise mit der Nachbestellung) dauern?

Vielen Dank schon vorab für eure Antworten.

Jenny

Hat man als Verbraucher irgendwelche realistisch
durchsetzbaren Rechte, ohne das man mit Rechtsanwalt oder
Gewerbeaufsicht aufmarschieren muss?

Lies mal
http://www.it-recht-kanzlei.de/lockangebote-bevorrat…
http://www.vz-nrw.de/UNIQ127789824805162/link321952A
http://www.swr.de/imperia/md/content/ratgeberre/183.pdf

Ein ärgerliches Verhalten der Märkte, aber als Endkunde ist man da in schlechter Position. Zitat:
„Welche Rechte haben Kunden bei Lockvogelangeboten?
Leider haben Kunden keinen Anspruch, die Sonderangebotsware auch tatsächlich kaufen zu können.“

Vielen Dank für die hilfreiche und schnelle Antwort!