Hallo zusammen,
ich habe mal eine generelle Frage zu Sonderangeboten.
Ist es rechtlich in Ordnung wenn ein Sonderangebot schon am ersten Vormittag restlos ausverkauft ist? Ich habe mal gehört, dass mindestens 3 Tage eine angemessene Menge Angeboten werden muss, wobei die „angemessene Menge“ sicherlich Auslegungssache ist. Ich habe aber leider keine Ahnung wo das genau steht…
Hat man als Verbraucher irgendwelche realistisch durchsetzbaren Rechte, ohne das man mit Rechtsanwalt oder Gewerbeaufsicht aufmarschieren muss?
Kann man z.B. eine Nachbestellung oder einen gleichwertigen Ersatz fordern? Wenn ja, wie lange darf das (beispielsweise mit der Nachbestellung) dauern?
Vielen Dank schon vorab für eure Antworten.
Jenny