Ein Online Shop hat besondere Angebote für den Kunden - zum Beispiel ein Ausstellungsstück, das preiswerter verkauft wird.
Was passiert, wenn dieses Ausstellungsstück schon verkauft wurde, aber im Shop noch bestellbar ist?
Nun kauft ein Kunde genau dieses Produkt zum Sonderpreis, obwohl es ja eigentlich schon verkauft sein müsste (wenn man davon ausgeht, dass es nur EIN Ausstellungsstück gibt).
Hat der Kunde das Recht, diesen Sonderpreis zu verlangen?
Hat der Kunde das Recht, diesen Sonderpreis zu verlangen?
Nein. Werbung stellt kein verbindliches Angebot dar. Es soll den Kunden lediglich animieren, ein Angebot zum Kauf des Artikels abzugeben. Erst wenn der Verkäufer dies durch Annahme bestätigt, kommt ein Kaufvertrag zustande, der Verpflichtungen bewirkt.
U.U. kann ein Wettbewerbstverstoß vorliegen. Dieser begründet aber keine zivilrechtlichen Ansprüche des Verbrauchers.
Aber es ist doch so, dass ein Angebot zumindest am gleichen Tag für alle Kunden, die es nutzen wollen vorhanden sein muss…
Meinetwegen die Lieblingsmarmelade zum halben Preis. Wenn die Marmelade nicht mehr vorrätig ist, muss sie für einen Kunden, der das Angebot am selben Tag nutzen will, zu den angebotenen Konditionen nachbestellt werden.
So wurde es uns jedenfalls in der Berufsschule beigebracht.
Worin besteht denn der Unterschied zum vorherigen Fall?
Oder stimmt es gar nicht, was ich oben geschrieben hab?
Dann wurde mir (mal wieder) etwas falsches beigebracht…
Aber es ist doch so, dass ein Angebot zumindest am gleichen
Tag für alle Kunden, die es nutzen wollen vorhanden sein
muss…
aus wettbewerbsrechtlicher Sicht ist das (so ähnlich) richtig.
Meinetwegen die Lieblingsmarmelade zum halben Preis. Wenn die
Marmelade nicht mehr vorrätig ist, muss sie für einen Kunden,
der das Angebot am selben Tag nutzen will, zu den angebotenen
Konditionen nachbestellt werden.
Wettbewerbsrechtliche Verstöße haben idR. Einfluss auf die direkte Beziehung zwischen Anbieter und Verkäufer. Somit besteht auch keinen Naspruch auf die Lieblingsmarmelade zum Sonderpreis.
Worin besteht denn der Unterschied zum vorherigen Fall?
Ist im Prinzip die gleiche Sachlage.
Oder stimmt es gar nicht, was ich oben geschrieben hab?
Ist leider so.
Dann wurde mir (mal wieder) etwas falsches beigebracht…